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Zitat von hazelman
(Beitrag 915155)
Wenn man wie Dein GFNY ein eigenständiges Rennen außerhalb der Sportverbände (korrekt?) ist, mag das sicher gehen.
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Wir waren 2011 eine USAC genehmigte Veranstaltung. Seither nicht mehr, da USAC Gran Fondos mit RTFs verwechselt und keine Preise basierend auf Resultaten zulaesst.
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Wenn Dein Rennen aber unter dem Dach eines Sportverbandes und unter dessen Regelwerk läuft wird's schon schwieriger. Denn wer bspw. eine durch die DTU genehmigte Veranstaltung durchführt, den treffen da andere Verpflichtungen. Insbs. wird dieser Veranstalter, der entgegen der von ihn im Genehmigungsprozess akzeptierten Bedingungen Leute sperrt, ein Problem haben, diese Genehmigung in Folgejahr zu erhelten.
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Ich sagte ja nicht, dass es einfach ist, aber man muss ja nicht jeden Unfug unkommentiert ueber sich ergehen lassen. Der Knackpunkt hier ist aber nicht Verband oder nicht, sondern "Hobbyrennen" und maximal "Halbprofis", welche das Gros der sogenannten Triathlonprofis ausmachen. Es geht bei Starterlaubnis ja um die Ausuebung des Berufes zwecks Gelderwerb. Da wuerde ich als Veranstalter von einer Huetthaler erstmal dargelegt sehen wollen, dass sie auf Triathlon als alleinigen Gelderwerb angewiesen ist und warum gerade mein Rennen dafuer taugen soll.
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Zitat von Klugschnacker
(Beitrag 915158)
Das finde ich sehr bedenklich. Sicher, über die Presse kann man einen Menschen auch abseits von Richtern und Gerichten fertig machen.
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Die Presse beschreibt ja nur die Handlung des Veranstalters dem es eben stinkt, dass ein ex-Doper bei seinem Rennen starten will. Hier geht es nicht um "fertig machen", sondern um eine klare Positionierung des Veranstalters. M.a.W. also um etwas, das kein Berufssportler wirklich wollen sollte. Konkret: Doper meldet, ich schreibe eine email und verweigere den Start. Der Doper mit Normalverstand sucht sich einen der ettlichen anderen Wettkaempfe, die ihn gerne nehmen.
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Zitat von Trimichi
(Beitrag 915161)
Aha. Geht also! *erstaunt* :-) . Wusste nicht, dass du ein Hobbyrennen veranstaltest.
Allerdings impliziert dieses, dass du über die notwendige Fachkompetenz verfügst einschätzen zu können, wer lebenslang gesperrt werden soll und wer nicht. Will ich dir nicht absprechen, Gott bewahre.
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Im Endeffekt ist das natuerlich subjektiv. Aber eine positive Dopingkontrolle oder ein mir (warum auch immer) drohender "Interessent" startet bei mir nie mehr. Ich hake das unter Vertragsfreiheit ab. Nochmals: 100% privat finanzierter Hobbysport!
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Zitat von TriBlade
(Beitrag 915163)
Finde ich nicht sehr bedenklich. Jeder Veranstalter sollte das Recht haben zu entscheiden wenn er zu seinem Rennen zuläßt und wenn nicht. Genauso hat dann jeder Doper das Recht sich einzuklagen. Was dann passiert ist halt die öffentliche Auseinandersetzung mit dem Thema. Diese Auseinandersetzung ist gut, wenn der Doper die Öffentlichkeit nicht will, klagt er sich halt nicht ein.
Der Inhaber einer Gaststätte kann selbstverständlich einer Person die in dieser Gaststätte eine Körperverletzung begangen hat ein lebenslanges Hausverbot erteilen. Geschieht jeden Tag in jeder Großstadt Deutschlands.
Wenn die Gaststätten ihre Hausverbote unter einander bekannt geben würden, könnte dies auch für andere Gaststätten gelten (juristisch eindeutig geklärt). Vergleichbar auch mit Hausverboten für Spielbanken.
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Richtig!
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