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StefanW. 22.11.2025 11:20

Zitat:

Zitat von Helios (Beitrag 1794599)
das ist die Variante ohne Abschläge.
Die Variante mit Abschlägen ist wohl noch gültig.

Ist doch ok. Man kann zwischen Geld und Freizeit wählen.

Helios 22.11.2025 12:25

und das mit der Freizeit sagt wer???

Hintergrund: der verrentete Kollege kam zum Brotzeitmachen in die Kantine - wie läufts so?? - mir hat nie was gefehlt, jetzt bin ich krank - was hast denn?? - die Du-A-Mol-Krankheit - wassn das??? - meine Frau sagt den ganzen Tag: Tu mal dies, mach mal jenes?? :Lachen2:

kullerich 22.11.2025 13:39

Zitat:

Zitat von Helios (Beitrag 1794582)

(sonst komm ich mit 1990, dort wurden Angestellte im öffentlichen Dienst mit 112% vom letzten netto in Rente geschickt.)

ich hätte gerne eine Quelle für diese Behauptung, inklusive einer Differenzierung, ob du hier Angestellte oder Beamte meinst - danke!

Helios 22.11.2025 16:26

ich glaub jetzt nicht, dass der Kollege noch lebt.

Quellen im Netz von 1990 hab ich keine inkl. der Regularien über die Zusatzversorgung BAT III.

TriVet 22.11.2025 16:33

Vermutlich Typisches Stammtischgelaber:
Chattie:

Weder Beamte noch Angestellte im öffentlichen Dienst wurden 1990 mit 112 % des letzten Nettogehalts in den Ruhestand geschickt. Diese Zahl taucht manchmal in Diskussionen oder Medien auf, hat aber keinen realen gesetzlichen oder tariflichen Hintergrund.

Unten die sachlich korrekten Werte:



✅ Beamte (Bund/Länder)

Beamte erhalten keine gesetzliche Rente, sondern ein beamtenrechtliches Ruhegehalt.
• Maximaler Ruhegehaltssatz: 75 % der letzten ruhegehaltfähigen Dienstbezüge
(Bezüge = eher „Brutto“, nicht Netto).
• Dieser Höchstsatz wurde erst nach ca. 40 Dienstjahren erreicht.

🔎 Daraus errechnen sich typischerweise etwa 70–72 % Netto, je nach Steuerklasse und Abzügen.
→ 112 % Netto ist ausgeschlossen, da die Berechnungsgrundlage ohnehin das Brutto ist.



✅ Angestellte im öffentlichen Dienst (also keine Beamten)

Sie bekamen 1990:
1. Gesetzliche Rente
2. Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (VBL/ZVK)

Die Kombination brachte realistisch 70–75 % des letzten Nettos (bei langer Versicherungszeit).

➡️ Auch hier nie über 100 %, geschweige denn 112 %.



❓ Woher kommt dann die 112%-Zahl?

Meist aus Fehlinterpretationen:
• Brutto/Netto-Verwechslung
• Vergleich der Nettopension mit dem verfügbaren Einkommen im Erwerbsleben (nach Abzug von Sozialbeiträgen, die Rentner nicht mehr zahlen)
• Einzelne Sonderfälle (z. B. Polizei, Feuerwehr) werden manchmal falsch zitiert
• Oder rein polemische Behauptungen

Aber rechtlich oder systematisch gab es nie eine Pension/Rente über dem vorherigen Netto.



📌 Fazit

1990 erhielt keine Gruppe im öffentlichen Dienst 112 % des letzten Nettogehalts als Pension oder Rente.
Die realen Werte lagen – je nach Status und Versicherungsbiografie – üblicherweise bei 70–75 % des Nettos.

Helios 22.11.2025 17:59

auhhhh - da liegst weit daneben.

Schwiegermutter ist 2002 in Rente mit der Zusatzversorgung der Stadtwerke (Angestellte bei der Stromabrechnung) war ihr Netto nach 35 Dienstjahren 90% vom letzten netto.

Schwiegervater einerseits stolz auf seine Frau, andrerseits enttäuscht über seine Rente, die weit unter seinem letzten netto war als Meister mit über ..... Berufsjahren.

Wir sprechen nicht darüber inwiefern sich der Anteil gesetzlicher Rente und Zusatzversorgung jetzt weiter entwickelt hat - ob z.B. eine Erhöhung "Gesetzlich" die aufstockende Zusatzversorgung mindert, gleich bleibt, mit steigt.

Was mir mitgeteilt wurde ist, dass die Krankenversicherung bei Rentnern, nach meinem Empfinden, abartig hoch ist und in keinem Verhältnis zu den verringerten Bezügen steht.


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