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Der hamburgische Amtsschimmel hat nun erstmalig eine "Verlosung" im Internet erlaubt:
Hier In Verbindung mit einem Quiz ist es als Geschicklichkeitsspiel durchgegangen. Dies ist, im Gegensatz zu den typischen Verlosungen, erlaubnisfähig. Es scheinen aber nicht alle Bundesländer diese Auffassung zu vertreten.... |
Zitat:
Gruß Jürgen |
Hi Arne,
wie habt ihr das mit der Bezahlung eigentlich geplant? in dem Film habt ihr über diese 10 minuten regel gespreochen und gleichzeitig gesagt das der geldeingang das gebot ist! aber wenn eine überweisung dauert doch iel zu lange! hoffentlich klappt das alles so. grüße sebastian |
Falls das mit der Verlosung klappt. Könnt ihr dann schon was zum zeitlichen Rahmen sagen, also wie lange man Lose kaufen kann?
Ich bin jetzt zwei Wochen nicht mehr online und möchte eine eventuelle Verlosung nicht verpassen. Volker |
Wir haben vom Bayerischen Staatsministerium nun die Auskunft bekommen, dass die geplante amerikanische Versteigerung oder eine Online-Verlosung nicht genehmigungsfähig ist. Sie verstößt gegen die Paragraphen zum illegalen Glücksspiel.
Wir werden also über ebay versteigern. Dank an Jürgen Sessner für den zeitlich umfangreichen Versuch, eine Verlosung zu realisieren. Zunächst werden wir zusehen müssen, dass wir diese Versteigerung so bekannt wie möglich machen, ehe sie beginnt. Ich werde versuchen, geeignete Multiplikatoren anzusprechen, die uns dabei unterstützen könnten. Deren Feedback werden wir abwarten, bevor wir einen Termin für die Versteigerung festlegen. Auf meiner ToDo-Liste stehen also (in dieser Reihenfolge): Start des Online-Coachings nächste Woche, Charity-Bike, Radtrikot, kostenlose Trainingspläne, Aufbau einer Textredaktion, evtl. Forentreffen. Viele Grüße, Arne |
Zitat:
Bleibt zu hoffen, daß ihr einen maximalen Betrag einfahrt, ich denke und hoffe aber das das funtioniert. Kommt ebay euch eigentlich entgegen mit den Gebühren? Zumindest könntet ihr ja auch ein Mindestgebot einpflegen. Zitat:
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Zitat:
Hat sich denn das Ministerium in irgendner Form geäussert, in wie weit man von Jürgen in dem Filmbeitrag dargestellter Verlosung abweichen müsste, dass ne Genehmigungschance besteht? Also welche Modi man ggf. ändern müsste? Nicht, dass ich nu ne erneute Aufnahme der Idee mit dem Verlosungsverfahren fordern wollte, aber es wäre sicher für die Zukunft interessant, unter welchen bedingungen so was möglich wäre, bzw. woran das Ministerium den Glücksspielcharakter festmacht. Wenn ich das höre und dann gestern abend ne doofe Blonde für 5 Minuten bewundern darf, die ihren Zuschauern zwei mittlere Buchstaben eines vierbuchstabigen Wortes, das jeweils mit "E" beginnt und endet, abringen will, womit man 300Taler gewinnen kann (aber eher 1,97€ für den erfolglosen Anruf loswird), kommt mir ja schon etwas die Galle hoch. |
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