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amontecc 23.07.2014 08:46

Zitat:

Zitat von frimipiso (Beitrag 1062985)
..., damit nicht jeder Einzelne das Kleingedruckte der Ausschreibung studieren muss. Diesen Service würde ich von einem Verband schon verlangen.

Dass ist ein generelles Problem. Die Leute lesen die Ausschreibungen gar nicht.
So klein gedruckt ist das ganze ja nun nicht.
Ich denke, ehe man seine 30Stunden die Woche trainiert, könnte man schon mal eine Stunde im Jahr in das Studium von Sportordnung und der Ausschreibungen zur Saisonplanung investieren.
Ich denke mal, die Gebührenordnung der deutschen Bahn ist wesentlich komplizierter.

triconer 23.07.2014 08:54

Zitat:

Zitat von sybenwurz (Beitrag 1063015)
Imho sehe ich den BTV (und keinen anderen Landesverband) nicht in der Bringschuld, Athleten vor ungenehmigten Veranstaltungen warnen zu müssen, sondern den Athleten in der Pflicht, sich dem Reglement getreu, dem er sich mit Kauf des Startpasses unterworfen hat, zu verhalten.
Als ich noch nen Startpass hatte, galt bei jeder Veranstaltung der erste Blick der Genehmigungsnummer des Landesverbandes.

Ist ja aber schick heutzutage, die Verantwortung immer abzuwälzen und fürs eigene (Fehl-)Verhalten die Schuld bei anderen zu suchen. Am Windschattenfahren sind die zu vollen Strecken schuld, beim überführten Dopingverbrecher irgendwelcher Dreck in NEMs und bei Sperrung wegen Teilnahme an ungenehmigter Veranstaltung der Landesverband.
Ja nee, schon klar.

+1 Auf den Punkt gebracht!!!
Wieso immer noch der BTV als der Verursacher von manchen gesehen wird, ist mir nicht ganz nachvollziehbar. Genauso gut, hätte man doch vom Tegernsee-Veranstalter erwarten können, im Sinne der sportlerischen Fürsorge, daß er bei der Anmeldung darauf hinweist, daß Startpaßinhaber Schwierigkeiten bekommen können. Ihm war das doch eigtl. egal und hat es billigend in Kauf genommen, Startpaßinhaber in dieses Dilemma kommen zu lassen.
Wie HaFu schon erwähnte, daß Problem bestand ja nicht erst seit diesem Jahr.

tandem65 23.07.2014 09:30

Zitat:

Zitat von frimipiso (Beitrag 1062985)
Dann kam am 23.6. (weniger als 2 Wochen vor dem TT!!!) die Nachricht an die Vereine: "Ätschibätsch. Alle Startpassinhaber können bei Teilnahme am TT gesperrt werden.". Also verlangte der BTV hier die Startgebühr von 52 Euro verfallen zu lassen, die Saisonplanung umzuwerfen, die gebuchte Unterkunft zu stornieren und hierfür eine Stornogebühr zu zahlen und eventuell gebuchte Zugtickets verfallen zu lassen (wenn man nicht zufällig Urlaub am Tegernsee machen wollte).

Der Tegernsee-Triathlon hatte doch mit der Genehmigung des BTV geworben und wenn ich Hafu richtig verstehe ist nie eine Genehmigung beantragt worden. Insofern sehe ich die Möglichkeit den Veranstalter in Regress zu nehmen.
So wie sich mir die Sache darstelt hat nicht der BTV hier getäuscht, sondern eher der Veranstalter. Daß einige Startpaßinhaber die Regeln nicht kennen finde ich jetzt noch nicht so schlimm, ich kenne sicherlich auch noch nicht alle Regeln. Aber es käme mir nicht in den Sinn mich über eine Sanktion zu echauffieren die ich beim nachlesen in den Regeln hätte erwarten können.
Das wäre mir dann tatsächlich peinlich.

Hafu 23.07.2014 10:07

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 1063098)
Der Tegernsee-Triathlon hatte doch mit der Genehmigung des BTV geworben ...

Direkt geworben hat er damit nicht, sondern er hat diesbezüglich einfach gar nichts in die Ausschreibung geschrieben und da die Veranstaltung zuvor 15 Jahre in gegenseitigem Einvernehmen mit Genehmigung stattgefunden hat und viele Teilnehmer quasi Stammkunden sind, wurde schon suggeriert, dass alles wie immer, also nach Verbandsreglement abläuft.

monte gaga 23.07.2014 11:09

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1063113)
...und da die Veranstaltung zuvor 15 Jahre in gegenseitigem Einvernehmen mit Genehmigung stattgefunden hat und viele Teilnehmer quasi Stammkunden sind, wurde schon suggeriert, dass alles wie immer, also nach Verbandsreglement abläuft.

Und diese "Suggestion" soll jetzt in Sperren der "Suggerierten" umgesetzt werden ?

Das halte ich für grob unsportlich - Nach dem ganzen Bohei in diesem Jahr hätte ich das für das 2015er Rennen verstanden und wenn bei betroffenen Athleten Antritts- und / oder Preisgelder geflossen wären hätte ich das auch für das 2014er Rennen verstanden.

Allerdings die Teilnehmer in diesem Fall unmittelbar für das Fehlverhalten der Veranstalter gegenüber dem Verband zu bestrafen - NEIN !

In Sachen Doping schrub ich kürzlich sinngemäß, dass Dummheit nicht vor Strafe schützt. Im hier diskutierten Fall sollte man jedoch die Schwere der Verfehlung (z.B. im Vergleich zu Doping...)würdigen und "die Kirche im Dorf lassen".

Das ist leider nicht geschehen und der Verband fühlte sich berufen, einige Athleten mit einseitiger Rücksicht auf eine einzelne Veranstaltung (???) und dennoch mittig der Saison (!!!) "im Fluge abzuschießen".

Ich denke, die Zeit der frei zugänglichen Starter- und Ergebnislisten neigt sich ihrem Ende zu (wer hätte es je gedacht...). Dazu hunderte arbeitsloser Sportfotografen, die sich weinend in den Armen liegen - so wird das dann auch mit den Sponsoren nix mehr...

Klugschnacker 23.07.2014 11:43

Zitat:

Zitat von alessandro_gato (Beitrag 1063147)
Da kann man mich doch nicht bestrafen und "sperren" wenn ich eine solche Veranstaltung als Kunde bezahlt habe und dort teilnehm.

Doch, kann man. Bitte bleibe einigermaßen beim Thema. Die Theorien zu Geheimbünden etc. gehören nicht hierher.

Pieton 23.07.2014 12:08

@Pieton, sei zufrieden, dass der BTV überhaupt warnt, denn das muss er nicht. Man hätte auch einfach danach die Sperren rausschicken können wie man lustig ist, unbeachtet vom restlichen Saisonprogramm jedes einzelnen. Da wäre doch vielleicht noch mehr an Kohle draufgegangen als für die TT Veranstaltung.[/quote]

--------------------------------
Ganz so einfach ist das nicht.
Denn: Zitat Hafu:"Die Veranstaltung war auch in den beiden Jahren zuvor nicht genehmigt.
Trotzdem wurde sie als einseitiges Entgegenkommen des Verbandes und in der Hoffnung auf eine baldige Einigung mit BTV-Kampfrichtern beschickt.
Auch Athleten, die in den beiden Vorjahren trotz fehlender Genehmigung gestartet sind, wurden nicht gesperrt."

Ich würde meinen, dass damit die Athleten schon einen gewissen Vertrauensschutz genießen. Dem BTV wäre es schon zuzumuten gewesen, die Problematik und sein weiteres Vorgehen den Athleten rechtzeitig zu kommunizieren, um Schaden abzuwenden. (Zumal ja die ganzen Verhandlungen hinter den Kulissen stattgefunden haben).

pioto 23.07.2014 12:55

Ein Bonbon habe ich noch, weiß nicht, ob das schon gepostet wurde:

Triathlons in Tegernsee und Schliersee suchen Landkreismeister

http://www.tegernsee-triathlon.de/?p=589

Tegernsee -> wild
Schliersee -> BTV

Teilnahme an Schliersee wegen Sperre nicht möglich. Wie muss man sich das organisatorisch vorstellen? Wie kommen die Schlierseer dazu, mit solchen Verbrechern zusammenzuarbeiten :confused: :Cheese:


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