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Ist zwar schon ein paar Tage alt.
http://www.nordbayern.de/nuernberger...ruhr-1.2373662 Oder gabs den Link hier schon? |
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Laut Eckert sind aber bisher auf Seiten des BTV für 1. und 2. Instanz nur Kosten von 2490€ bisher entstanden. Vielleicht mag jemand, der sich damit auskennt, (z.B. der Badenser) begründen, warum die Rechtsanwälte der DTU soviel teurer sind als die Rechtsanwälte des BTV? Auch die DTU gibt letztlich, genauso wie die Landesverbände, unser Geld aus. |
Bei einem Streitwert von 50.000 EUR belaufen sich die RA-Gebühren vorgerichtlich auf 1641,96 EUR, einschl. 1. Instanz auf 3994,80 und nach 2. Instanz auf 6923,60 EUR, wenn durch Urteil entschieden wird, alles netto. Wird ein Vergleich geschlossen, kommen weitere Gebühren dazu.
Gerichtskosten sind in 1. Instanz 1368 EUR, in 2. Instanz 1824 EUR. Hinzu kommen ggfls. Auslagen usw., d.h. Reisekosten, Zeugen, Abwegenheitsgelder. Es können natürlich auch höhere Honorare vereinbart worden sein, weil der RA verschiedene Positionen z.B. der Landesverbände abstimmen soll, oder der Streitwert ist höher, weil der Ausschluß oder andere Punkte mit in den Rechtstreit einbezogen wurden. |
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