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Rhing 22.09.2012 19:36

Zitat:

Zitat von mopson (Beitrag 808269)
Jetzt verfolge ich die ganze geschichte ein wenig, und ... basteln.)

Es ist schwierig, Dein Posting zu lesen und teilweise ist unklar, was Du meinst.

Rhing 22.09.2012 19:44

Zitat:

Zitat von mopson (Beitrag 808333)
(naja, wenn Deutsch nicht die Muttersprache ist, dann kann der ein oder andere Fehler sich mal reinschleichen)...

Sicher, das ist verständlich.

TriMartin 23.09.2012 11:33

Ist zwar schon ein paar Tage alt.
http://www.nordbayern.de/nuernberger...ruhr-1.2373662

Oder gabs den Link hier schon?

sybenwurz 23.09.2012 12:22

Zitat:

Zitat von TriMartin (Beitrag 808617)
Ist zwar schon ein paar Tage alt.
http://www.nordbayern.de/nuernberger...ruhr-1.2373662

Oder gabs den Link hier schon?

Netter Schlussabsatz.

slo-down 24.09.2012 13:16

http://www.dnf-is-no-option.com/

Neue Info !

Hafu 24.09.2012 15:03

Zitat:

Zitat von slo-down (Beitrag 808980)

In dem im obigen Link erwähnten Schreiben von Eckert an diverse BTV-Funktionsträger und Veranstalter werden interessanterweise auch die bisher auf Seiten des BTV aufgelaufenen Rechtsanwalts- und Verfahrenskosten aufgelistet, die ja auch in diesem Blog bereits zu Recht diskutiert und kritisiert wurden, da sie nach Angaben von Björn Steinmetz an die 40000€ betragen würden, was ja bei Betrachtung mit gesundem Menschenverstand in keinem Verhältnis zum Streitwert steht, der nur knapp höher ist.

Laut Eckert sind aber bisher auf Seiten des BTV für 1. und 2. Instanz nur Kosten von 2490€ bisher entstanden.

Vielleicht mag jemand, der sich damit auskennt, (z.B. der Badenser) begründen, warum die Rechtsanwälte der DTU soviel teurer sind als die Rechtsanwälte des BTV? Auch die DTU gibt letztlich, genauso wie die Landesverbände, unser Geld aus.

Rhing 24.09.2012 15:16

Bei einem Streitwert von 50.000 EUR belaufen sich die RA-Gebühren vorgerichtlich auf 1641,96 EUR, einschl. 1. Instanz auf 3994,80 und nach 2. Instanz auf 6923,60 EUR, wenn durch Urteil entschieden wird, alles netto. Wird ein Vergleich geschlossen, kommen weitere Gebühren dazu.
Gerichtskosten sind in 1. Instanz 1368 EUR, in 2. Instanz 1824 EUR.
Hinzu kommen ggfls. Auslagen usw., d.h. Reisekosten, Zeugen, Abwegenheitsgelder.
Es können natürlich auch höhere Honorare vereinbart worden sein, weil der RA verschiedene Positionen z.B. der Landesverbände abstimmen soll, oder der Streitwert ist höher, weil der Ausschluß oder andere Punkte mit in den Rechtstreit einbezogen wurden.


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