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Das ist nun nicht mehr der Fall. Vielleicht muß man noch nachweisen, daß diese Änderung von Relevanz ist. Ganz allgemein kann man wohl davon ausgehen, daß die Aussicht auf einen Startplatz einen wesentlichen Entscheidungsgrund darstellt. Desweiteren kann man genauso allgemein davon ausgehen, daß die Aussicht auf einen Startplatz von 100 größer ist als die auf einen von 75. Bin kein Jurist, daher nur so drauflosgedacht ... Aber bitte ... was wäre, wenn es nun gar keinen Slot mehr gäbe ? Qualifier ohne Quali ? Ein Rennen, bei dem die Siegprämie gestrichen wird ... gibt keinen Sieger mehr, macht aber nichts, die allermeisten hätten eh nicht gewonnen ... Siehe dazu FinPs Tombola ... ;) |
Manche Leute gehen mir hier echt aufn Sack.
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Das "glasklare" Rücktrittsrecht wurde ja heute schon großspurig als "kulantes Angebot" eingesehen ... ;) Einen Slot wird man meiner Meinung nach auch nicht einklagen können ... Siehe meine Antwort auf Hazelmans Idee ... |
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Das gibt es. Glasklar ist für mich ebenso, dass niemand einen Extra-Startplatz bekommt. Wovon sprichst Du jetzt? |
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In Wirklichkeit soll man nicht verarscht werden ... auch wenn man's hin und wieder doch nicht verhindern kann ... :Huhu: |
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Aber das ist etwas für die Juristen, nicht mein Fachgebiet (im Vertragsrecht gibt es viele schöne Gemeinheiten) |
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Kein Mensch kam bisher auf die Idee zu klagen, weil z.B. 3Tage vor dem Rennen 2 Slots von AK 30 auf AK40 verschoben wurden. Die verbindlichen WK Details werden im Juni 2012 benannt. So auch die Slotverteilung. Irgendwelche 25 Leute sind beschissen worden, keine Frage. Aber rauszufinden, wer das ist, und wie er das beweisen will, und dann noch nachweisen, dass ihm vor Anmeldung vertraglich was anderes zugesichert wurde, halte ich für unmöglich. Zitat:
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Es wurde die Zahl der Slots reduziert und die Abmeldebedingungen geändert. Beides sind ausreichende Gründe um den abgeschlossenen Vertrag (xdream bekommt Geld, der Athlet einen Wettkampf unter den Bedingungen die bei Anmeldung kommuniziert waren.) rückgängig zu machen und beide Vertragspartner wieder in den Zustand zurückzuversetzen der vor Vertragsabschluß war. Hier muß keinerlei Schaden nachgewiesen werden oder entstanden sein. Nachträglich darf ein Vertrag nur mit Zustimmung beider Parteien geändert werden. Weiß nicht was du mit Schadensersatz hast, aber davon redet hier meiner Meinung nach niemand. |
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