Klugschnacker |
16.06.2013 08:56 |
Zitat:
Zitat von Hafu
(Beitrag 914232)
Ich weiß, dass du anders darüber denkst, Arne und einen Dopingfall am liebsten so behandeln würdest, wie man es im Strafrecht üblicherweise prozessual tut und respektiere auch deine Meinung, aber du musst auch zur Kenntnis nehmen, dass manche deiner Standpunkte sich nicht mit dem Sportrecht decken.
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Es sind die von Dir und anderen geforderten lebenslangen Strafen bei Ersttätern, die sich nicht mit dem Sportrecht decken. Mein Standpunkt wird vom Sportrecht gedeckt, was regelmäßig zu Freisprüchen oder Verfahrenseinstellungen bei falsch gelagerten, verunreinigten, ausgelaufenen etc. Dopingproben führt. Und zwar nicht vor ordentlichen Gerichten, sondern innerhalb der Sportgerichtsbarkeit.
Zitat:
Zitat von Hafu
(Beitrag 914232)
Außerdem bin ich, wie schon ein paarmal geäußert der Meinung, dass die Dopinggeißel eine derartige Bedrohung und existenzielles Problem für den Hochleistungssport darstellt, dass es beser ist auch mal das geringe Risiko eines zu Unrecht Verurteilten in Kauf zu nehmen (Fehlurteile gibt es auch in sämtlichen anderen Sparten der Justiz ohne das wir deshalb das ganze Rechtssystem in Frage stellen), als ständig am laufenden Band Schuldige laufen zu lassen.
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Das sehe ich genau umgekehrt: Wen wir auf der Basis unserer rechtlich einwandfreien Möglichkeiten nicht zweifelsfrei überführen können, den müssen wir laufen lassen. Lasst uns die Analytik verbessern, lasst uns polizeiliche Maßnahmen zur Überführung von Verdächtigen einführen (Zeugenvernehmung, Festplatten beschlagnahmen, Handyprotokolle auswerten etc.), aber lasst uns nicht wegen ein paar Dopern das Recht beugen.
Grüße,
Arne
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