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Als ob sich Juden aussuchen könnten ob sie Juden sind, Herr Müller kann sich das aussuchen ob er Rechtsextreme Strukturen unterstützen möchte oder nicht. Und ob das nun den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt soll dann jetzt gerne ein Gericht entscheiden. |
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https://www.justiz.bayern.de/media/images/behoerden-und-gerichte/staatsanwaltschaften/bamberg/pm_45-2024-_sta_bamberg_-_wohnungsdurchsuchung_wg_beleidigung_zu_lasten_dr_ habeck.pdf Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass "der Anfangsverdacht einer Volksverhetzung gem. § 130 StGB, da dem 64-Jährigen darüber hinaus vorgeworfen wird, im Frühjahr 2024 auf der Internetplattform „X“ eine Bilddatei hochgeladen zu haben, auf der ein SS- oder SA-Mann mit dem Plakat und der Aufschrift „Deutsche kauft nicht bei Juden“ sowie u.a. der Zusatztext „Wahre Demokraten! Hatten wir alles schon mal!“ zu sehen ist." ausreichender Grund für eine unangekündigte Hausdurchsuchung ist. Siehst Du das anders? Ich muss dazu schreiben, dass ich kein Jurist bin und mich hier auf meine Gefühl verlasse. |
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Wie wäre es, wenn man einfach wartet, bis das ganze vor Gericht geht, dann hat der Angeklagte die Chance sich zu verteidigen und es kann breit berichtet werden. Das ganze ist noch taufrisch, ein Richter sah den Anfangsverdacht gegeben, hat die Hausordnung unterschrieben, die Polizei führt sie durch und dann wird geschaut was draus wird. Demokratie heißt auch in das Rechtssystem zu vertrauen, auch wenn es juckt weil ein paar Zeitungen und Nutzer bei X eine Meinung zu etwas haben ohne wahrscheinlich alle Fakten zu kennen.
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Ich bin gespannt, wie der Case sich wirklich entwickelt hat und was letztendlich dabei rauskommt. |
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Überhaupt unverständlich das die Sozialdemokraten von den linken Nationalsozialisten inhaftiert wurden. |
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