Zitat:
Zitat von Thorsten
(Beitrag 684612)
Schadenersatzpflichtig sind sie nach meiner laienhaften Einschätzung so oder so. Nur wenn wegen nicht mehr Vorhandensein der Ware nicht geliefert werden kann, kann halt nicht geliefert werden und ein Kopfstand des Gläubigers sieht zwar lustig aus, ändert daran aber nichts ;).
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Auch wenns keiner hören will.
Wen betrifft denn die Startplatzreduzierung?
Nur weil in der Gesamtheit 25 Plätze weniger sind, bleibt es für den EINZELNEN Kläger unmöglich eine vertraglich zugesicherte Slotzahl für sich (bzw. seine AK) nachzuweisen.
Und nur das zählt (i.m.A.) Jeder einzelne müsste nachweisen, dass die Slotreduzierung ihn persönlich trifft, und dass ihm persönlich etwas anderes vertraglich zugesichert wurde.
Und niemandem wurde eine bestimmte Slotzahl (für seine AK) zugesichert.
Wenn ich beobachte, wie ne Horde Jugendlicher meinen Autospiegel zertritt, ich aber keinen einzelnen erkennen bzw. überführen kann, wird es schwer mit Regressansprüchen.
Aber ich lass mich gern eines besseren belehren. Jeder der tatsächlich klagt, und zu 100% gewinnt, bekommt von mir ne Flasche Schampus.
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