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Soweit mir bekannt ist z.B. Lance Armstrong noch auf freiem Fuß und genießt sein Vermögen. |
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"Im Zweifel für den Angeklagten" gilt nur im Strafrecht, weil hier mögliche Strafen in der Regel extrem stark in das Persönlichkeitsrecht des Beschuldigten eingreifen (z.B. Freiheitsstrafe). Deshalb will die Leegislative in diesem Bereich die Gefahr von Fehlurteilen möglichst minimieren, stattet dafür aber die Exekutive, also Staatsanwaltschaft und Ermittler mit extrem hohen Befugnissen aus, um die Wahrheit ans Licht zu bringen, sowie auch um die Opfer zu schützen (es gibt hier die Möglichkeit von Durchsuchungen, Überwachungen, Beugehaft. Für dieses "in dubio pro Reo" können also viele Grundrechte eines Beschuldigten zeitweise gravierend beschnitten werden. Zusätzlich ist die Exekutive (Polizei) personell und finanziell außerordentlich gut ausgestattet, um ihren Ermittlungsaufgaben nachkommen zu können. Woher sollten denn die Sportfachverbände das Geld hernehmen um einen Ermittlungsapparat zur Dopingbekämpfung zu finanzieren, der auch nur ansatzweise vergleichbar ist mit dem milliardenteuren Polizeiapparat in Deutschland? In allen anderen Bereichen der Justiz (Zivilrechtsprozesse, Verkehrsrechtsprozesse, Scheidungsprozesse usw.) gilt "in dubio pro reo'" nicht! E Es kommt in derartigen Prozessen dann zu einer Verurteilung, wenn mehr für die Schuld des Angeklagten als für die Unschuld spricht. Ein Führerschein wird einem Taxifahrer oder LKW-Fahrer dann abgenommen, wenn er z.B. durch Geschwindigkeitsüberschreitungen eine gewisse Menge an Punkten in Flensburg überschritten hat. Die Polizei muss im Einzelfall nicht beweisen, dass er auch tatsächlich hinter dem Steuer gesessen hat, sondern er muss das Gericht davon überzeugen, dass er nicht die Person auf dem Blitzerbild ist, falls er sich auf diese Verteidigungslinie einlässt. Die Polizei muss auch nicht beweisen, dass ihre Radaranlage korrekt funktioniert hat und korrekt aufgebaut war, sondern der Beschuldigte muss im Zweifelsfall das Gericht davon überzeugen, dass die Geschwindigkeitsmessanlage defekt war. Der Einzug eines Führerscheins ist für einen Berufskraftfahrer ein mindestens so großer Eingriff wie eine Wettkampfsperre für einen dopenden Sportprofi. Warum wird von den Kritikern des aktuellen Sportrechtssystem nicht auch "im Zweifel für den Raser", "Im Zweifel für den Verkehrsrowdy" gefordert? |
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Wenn ihr das so gegen den Strich geht hätte sie in 20 Jahren Leistungssport dagegen vorgehen können. 100%ige Gewissheit gibt es auch in anderen Prozessen nie, es ist immer eine Abwägung von Indizien. Ich will mal außerdem nicht davon reden, was ich von der Schadensersatzsumme halte die sie einfordert, die ist nämlich so bizarr wie ihre Blutwerte... |
In den meisten Fällen bezieht sich die abstrakte "Im Zweifel für den Angeklagten"-Kritik und die "Beweis-Umkehr"-Kritik am Verfahren ja alleine darauf, dass der Sportler nachweisen muss, wie der in der A-/B-Probe gefundene Stoff in seinen Körper ohne sein Wissen kam, und er dazu irgendeine entlastende Geschichte erzählt bzw. erfindet.
Ich finde diese Vorgehensweise der Verbände richtig, da man ansonsten das Doping gleich freigeben könnte. Ausserdem reicht es auch für eine Verurteilung wegen Alkohols am Steuer aus, dass der Pegel über der Grenze lag, und der Betreffende müsste ebenso nachweisen, dass er ein falsch etikettiertes Getränk zu sich nahm, um evtl. einer Verurteilung zu entgehen. Man sollte doch möglichst ähnliche Sachverhalte vergleichen :-) . Komplizierter ist es natürlich bei der Interpretation von Blutwerten und Grenzwerten, da müssen sich die Verbände an Sachverständige halten, was ein Teil des Problems im Pechstein-Fall darstellt. |
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Claudia Pechstein war der erste Fall einer Dopingsperre ohne Nachweis einer verbotenen Substanz, alleine anhand auffälliger Veränderungen des Blutprofils. Es wird voraussichtlich auch der Letzte bleiben. Zitat:
Wesentliche Aufgabe eines Rechtssystems ist nicht nur Schuldige zu bestrafen, also allgemein formuliert Regelbrüche zu sanktionieren, sondern auch Unschuldige zu beschützen, d.h. die Mehrheit, die sich regelkonform verhält vor Betrügern zu beschützen. Ein Rechtssystem, das diese Differenzierung zwischen Regelüberschreitern und Regelbefolgern nicht schafft, führt früher oder später zu gravierenden Akzeptanzproblemen bei der (bislang) ehrlichen Mehrheit und in der Kosequenz zu immer mehr Regelüberschreitungen. Wer von uns würde sich denn noch an das Tempolimit von 50km/ h innerorts auf Hauptstraße halten, wenn das Risiko für eine Tempoüberschreitung zur Kasse gebeten zu werden, gegen Null geht? Zitat:
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