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badenonkel28 31.03.2020 08:03

Zitat:

Zitat von derki82 (Beitrag 1521469)
Und genau nach dem Prinzip geht auch Ironman vor, sobald das Verbot von einer Behörde kommt, wird der Event verschoben oder abgesagt. Kann man hier auch wunderbar nachverfolgen. In jeder Absage steht dazu dass sie die Auflagen der Regierung und der Behörden folgen. Da bei uns aber noch keine Maßnahmen beschlossen sind die über den April hinausgehen, bekommst du von Ironman auch noch keine Absage für Frankfurt.

Warum wird dann der IRONMAN 70.3 Kraichgau nicht abgesagt? Es gibt ein Verbot bis Mitte Juni.

Drop 31.03.2020 08:16

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1521454)
Liegen für die Absage zwingende äußere Umstände vor, die der Veranstalter nicht zu verantworten hat, entfällt die Schadenersatzpflicht. Daher ist es wichtig, dass diese zwingenden äußeren Umstände vorliegen. Das lässt Veranstalter zögern. Sie haben dann nur die Rückzahlungen der Startgelder zu leisten, nicht aber den Schadenersatz.

Auf der anderen Seite entstehen erst gar keine Hotel-/Reisekosten, wenn ich als Teilnehmer rechtzeitig stornieren kann.

derki82 31.03.2020 08:20

Zitat:

Zitat von badenonkel28 (Beitrag 1521474)
Warum wird dann der IRONMAN 70.3 Kraichgau nicht abgesagt? Es gibt ein Verbot bis Mitte Juni.

Kann ich dir nicht beantworten.
Hatte nur mal in nem Podcast auf geschnappt das diese Verordnung vom Land ggf. verkürzt werden könnten wenn die Situation es zulassen würde (Vorsicht: Halbwissen)

Klugschnacker 31.03.2020 08:29

Zitat:

Zitat von Drop (Beitrag 1521478)
Auf der anderen Seite entstehen erst gar keine Hotel-/Reisekosten, wenn ich als Teilnehmer rechtzeitig stornieren kann.

Gewiss. Aber es gibt nicht nur die Verträge mit den Teilnehmern. Nimm’ als Beispiel die Firma Nirvana, die Reisepakete, bestehend aus der Reise plus dem Startplatz, für teures Geld an die Teilnehmer verkauft hat. Auch sie muss ihren Kunden den vollen Preis zurückzahlen. Wer haftet für diesen Schaden?

---

Höhere Gewalt liegt nicht erst dann vor, wenn eine Behörde ein Verbot erteilt. Auch die Gefahr einer Ansteckung von Teilnehmern und Zuschauern dürfte als höhere Gewalt gelten. Diese muss jedoch zum Zeitpunkt der Veranstaltung tatsächlich vorliegen. Und wer weiß das schon mit Bestimmtheit, was in drei Monaten ist?

Es ist für Veranstalter eine sehr schwierige Situation.

antho 31.03.2020 09:55

Zitat:

Zitat von Drop (Beitrag 1521452)
Verstehe ich nicht. Wenn man als Veranstalter startgelder zurück zahlen muss, versucht man doch die Kosten möglichst niedrig zu halten. Je später man absagt, desto mehr Kosten laufen doch auf.

Glaubst du, die Planungen für FFM seitens Veranstalter laufen weiter als wäre nichts, nur weil bisher keine offizielle Absage kommt? :Huhu:

Alteisen 31.03.2020 10:12

Zitat:

Zitat von derki82 (Beitrag 1521480)
Kann ich dir nicht beantworten.
Hatte nur mal in nem Podcast auf geschnappt das diese Verordnung vom Land ggf. verkürzt werden könnten wenn die Situation es zulassen würde (Vorsicht: Halbwissen)

Diese Ordnung ist flexibel auch wenn sie ein scheinbar festes Ende hat. In den ersten 4 Tagen gab es bereits 3 Versionen und am Ende wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das festgelegte Ende verändert werden kann. Einige Teile werden mit großer Sicherheit verändert, da sie wirtschaftlich nicht bis Mitte Juni durchzuhalten sind.

crimefight 31.03.2020 10:49

Ironman Kraichgau ist abgesagt
und das schon laenger

derki82 31.03.2020 11:04

Zitat:

Zitat von crimefight (Beitrag 1521520)
Ironman Kraichgau ist abgesagt
und das schon laenger

Nö, bis jetzt ist Kraichgau weder abgesagt noch verschoben.

https://www.ironman.com/updates


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