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drullse 16.05.2013 17:19

@Arne: sehr schon pointiert, wo die Schwierigkeiten in der ganzen Sache liegen! :Blumen:

Pippo 16.05.2013 20:11

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 902760)
Doping hat oft sämtliche Merkmale einer Suchtkrankheit und Dopingsperren werden oft viel zu sehr von der juristischen Seite aus betrachtet, obwohl es doch oftmals vielmehr darum geht, die erwischten Sportler auch vor sich selbst zu schützen

Das Berufsverbot (=lebenslange Sperre) wäre in solch einem Fall u.U. sogar die Rettung für den Sportler, wie die Todesfälle langjähriger und oft rückfälliger Doper belegen.
(erst vor zwei Tagen starb Philippe Gaumont, der dreimal positive getestet wurde, aber immer wieder zurück in den Profiradsport fand)Tyler Hamilton hat in seiner Biografie sogar geschrieben, dass er im Nachhinein froh war erwischt und gesperrt worden zu sein, weil ihn das letztendlich zwang aus dem Hamsterrad Profiradsport auszubrechen und sich um sein zweites Leben zu kümmern.

Ein sehr kluger und wertvoller Beitrag.

Da mit der Grundrechtskeule zu kommen, finde ich ehrlich gesagt etwas unpassend. Schade!

HeinB 16.05.2013 20:15

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 902771)
Oral-Turinabol ist ein anaboles Steroid, das so ähnlich wirkt wie Testosteron, aber eben kein Testosteron.

Jetzt hab ichs kapiert, danke.

Wenn man die "harten Drogen" strenger bestrafen will, kommt man an die Grenzen dessen was in Deutschland geht. Will man umgekehrt die "weichen Drogen" weniger stark sanktionieren, wird es eine Verschiebung zu diesen geben.

Vielleicht müsste man auch mal kreativ über die möglichen Sanktionen nachdenken. Der erwischte Doper muss zwei Jahre lang auf der Startnummer ein großes "D" tragen. Und er bekommt bei jedem Rennen eine automatische Zeitstrafe von 5, 15 oder 30 Minuten für KD, MD und LD (oder prozentual zur Siegerzeit).

Jetzt nochmal ernsthaft. Was ist mit Geldbußen? Die bekommt dann der jeweilige Verband. Gibt es in anderen Sportarten auch. Begründung liegt für mich auf der Hand, Doping ist Betrug am Konkurrenten, also finanzieller Vorteil. Oder geht das wieder im Sportrecht nicht?

Klugschnacker 16.05.2013 20:33

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 902760)
Doping hat oft sämtliche Merkmale einer Suchtkrankheit und Dopingsperren werden oft viel zu sehr von der juristischen Seite aus betrachtet, obwohl es doch oftmals vielmehr darum geht, die erwischten Sportler auch vor sich selbst zu schützen

Zitat:

Zitat von Pippo (Beitrag 902857)
Ein sehr kluger und wertvoller Beitrag. Da mit der Grundrechtskeule zu kommen, finde ich ehrlich gesagt etwas unpassend. Schade!

Jeder hat das Recht, seine Gesundheit zu schädigen. Es ist nicht die Aufgabe des Staates, erwachsene Menschen an einer bewusst in Kauf genommen Selbstschädigung der eigenen Gesundheit zu hindern. Genauso wenig wie es seine Aufgabe ist, ungesund lebenden Menschen zu einem gesünderen Lebenswandel zu zwingen.

Rauchen, Alkoholismus, Fettleibigkeit, ungeschützter Verkehr, Missbrauch von Medikamenten, Selbstversümmelung, Sadomasochismus, exzessives Faulenzen – all das kann sehr ungesund sein, ist aber Privatsache.

Mit dem Schutz der Gesundheit der Doper kann man das eigentliche Problem, die Wirtschaftskriminalität unter Berufssportlern und die Zerstörung des fairen Sports als Kulturgut, nicht anpacken.

Grüße,
Arne

Homer Simpson 16.05.2013 20:56

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 902862)
Jeder hat das Recht, seine Gesundheit zu schädigen. Es ist nicht die Aufgabe des Staates, erwachsene Menschen an einer bewusst in Kauf genommen Selbstschädigung der eigenen Gesundheit zu hindern. Genauso wenig wie es seine Aufgabe ist, ungesund lebenden Menschen zu einem gesünderen Lebenswandel zu zwingen.

Rauchen, Alkoholismus, Fettleibigkeit, ungeschützter Verkehr, Missbrauch von Medikamenten, Selbstversümmelung, Sadomasochismus, exzessives Faulenzen – all das kann sehr ungesund sein, ist aber Privatsache.
Mit dem Schutz der Gesundheit der Doper kann man das eigentliche Problem, die Wirtschaftskriminalität unter Berufssportlern und die Zerstörung des fairen Sports als Kulturgut, nicht anpacken.

Grüße,
Arne

Das sehe ich insofern ein klein wenig anders, das es nur solange Privatsache ist solange die Allgemeinheit nicht die Folgen dieser Geschichten zu tragen hat.
Es geht mir zunehmend auf die Nerven wenn man aus der Disco XYZ immer mehr Mitglieder der "Generation Spaß" rausholt, die sich ins Koma gesoffen haben, irgendwelchen Drogenmüll reinziehen oder auf "dicke Hose"machen und rumprügeln, anschließend dann nach Notarzt oder Rettungsdienst jammern. Oder Mitbürger die ausdauernder qualmen als ein Fabrikschornstein und dann jahrelang wegen Lungenkrebs in Behandlung sind - ooops, wo kommt der dann auf einmal her? Oder jeden dritten Tag irgendwelches Fastfoodzeugs in sich reinstopfen und sich dann an mit mit imposanter Adipositas zum Herzinfarkt schleppen.
Sicher ist es schwer da die Grenzen zu ziehen, vor allem was ein "Eingreifen des Staates" in dieser Hinsicht betrifft. Jeder soll nach seiner Auffassung leben. Wenn er allerdings seine Schädigung bewusst in Kauf nimmt, soll er auch dafür geradestehen und sich nicht genauso ins soziale Netz fallen lassen können wie jemand, der dies nicht tut.

MarcusF 16.05.2013 20:58

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 902862)
Jeder hat das Recht, seine Gesundheit zu schädigen. Es ist nicht die Aufgabe des Staates, erwachsene Menschen an einer bewusst in Kauf genommen Selbstschädigung der eigenen Gesundheit zu hindern.

Das stimmt so ja nun auch nicht. Wenn jemand einen Selbstmordversuch macht, schaltet sich auch der Staat ein und sorgt dafür, dass derjenige in psychiatrische Betreuung kommt bzw zwangseingewiesen wird.

Ausserdem schädigen Leute, die bewusst ihre eigene Gesundheit auf's Spiel setzen schon die Allgemeinheit, denn die Kosten für die Behandlung der Schäden müssen i.d.R. von allen Krankenversicherten getragen werden.

Das Argument, dass man Sportlern kein Berufsverbot auferlegen darf, kann ich übrigens auch nicht nachvollziehen. Einem Arzt kann doch auch die Approbation entzogen werden. Einem Berufskraftfahrer kann der Führerschein entzogen werden. Sind das de facto keine Berufsverbote ?

Klugschnacker 16.05.2013 21:34

Zitat:

Zitat von MarcusF (Beitrag 902869)
Das stimmt so ja nun auch nicht. Wenn jemand einen Selbstmordversuch macht, schaltet sich auch der Staat ein und sorgt dafür, dass derjenige in psychiatrische Betreuung kommt bzw zwangseingewiesen wird.

Nein, ein Suizidversuch ist in Deutschland nicht strafbar. Das folgt aus der Unantastbarkeit der Menschenwürde.

Zitat:

Zitat von MarcusF (Beitrag 902869)
Ausserdem schädigen Leute, die bewusst ihre eigene Gesundheit auf's Spiel setzen schon die Allgemeinheit, denn die Kosten für die Behandlung der Schäden müssen i.d.R. von allen Krankenversicherten getragen werden.

Trotzdem kannst Du Dich straffrei gesundheitlich ruinieren. Ein Kettenraucher zahlt die gleichen Beiträge zur Krankenversicherung wie ein Nichtraucher. Hier gilt das Solidarprinzip, wie Du weißt auch für Sportler, die sich beim Radtraining auf die Nase legen.

Am meisten gedopt wird übrigens bei Sportlern, die keinerlei Sportrecht unterliegen, weil sie keinem Verband angehören und auch keine Wettkämpfe machen. Gemeint ist der Konsum von Anabolika in den Fitnessstudios. Gedopte Wettkämpfer sind dagegen eine absolute Randerscheinung.

Zitat:

Zitat von MarcusF (Beitrag 902869)
Das Argument, dass man Sportlern kein Berufsverbot auferlegen darf, kann ich übrigens auch nicht nachvollziehen. Einem Arzt kann doch auch die Approbation entzogen werden. Einem Berufskraftfahrer kann der Führerschein entzogen werden. Sind das de facto keine Berufsverbote ?

Je schwerer die Strafe, desto höher müssen die Maßstäbe sein, die wir an ein rechtliches Verfahren zu stellen haben. Bei einem Berufsverbot, dass bei einem Sportprofi ohne Berufsausbildung erhebliche Konsequenzen hat, muss einwandfrei der Beweis erbracht werden, dass der Beschuldigte wissentlich gedopt hat. Dieser Nachweis ist aber sehr schwer zu führen. Beispiele: Claudia Pechsteins Kugelzellenanämie. Dieter Baumanns Freispruch.

Deshalb gibt es im Rahmen des Sportrechts eine erleichterte Beweisführung zugunsten der Ankläger. An diese Art Beweis, den sog. Anscheinsbeweis, werden geringere Ansprüche gestellt. Positive A- und B-Probe genügen. Das führt zu einer Beweislastumkehr, wonach der Athlet seine Unschuld beweisen muss, was er in aller Regel nicht kann (wie auch?).

Fallen die Strafen jedoch sehr drastisch aus (Berufsverbot), müssen auch unsere Ansprüche an die hieb- und stichfeste Überführung des Sportlers steigen. Ihm stehen außerdem umfangreiche Rechte zu, die ein Verfahren sehr in die Länge ziehen können. Es können viele Jahre vergehen, bis ein Athlet rechtskräftig verurteilt ist – oder freigesprochen wird.

Es ist die Frage, ob wir das so wollen. Ich bin in der Frage unentschieden. Ich halte Doping unter Profis für kriminell und würde das gerne strafrechtlich verfolgt sehen. Von lebenslangen Strafen halte ich nichts.

Grüße!
Arne

amontecc 16.05.2013 21:51

Zitat:

Zitat von Homer Simpson (Beitrag 902868)
Das sehe ich insofern ein klein wenig anders, das es nur solange Privatsache ist solange die Allgemeinheit nicht die Folgen dieser Geschichten zu tragen hat.

Das ist ja schon fast nicht mehr auszuhalten. Denk mal über die konsequente Anwendung deiner Theorie in der Praxis nach.


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