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Bei Erwachsenen sehe ich ein grundsätzliches Problem darin, dass Doping nicht strafbar ist und somit nicht gegen irgendwelche Gesetze verstossen wird. Auf welcher Grundlage und in welchen Fällen soll der Arzt da von der Schweigepflicht entbunden werden? Der eine pfeift sich das Zeug rein, um schneller zu sein, der andere will im Beruf oder im Studium leistungsfähiger sein, der dritte haut sich irgendwelches Zeugs auf der Technoparty rein,.... gibt ja genug, die auch außerhalb des Sports leistungssteigernde Mittel nehmen. Man kann ja nicht den Arzt in allen Fällen von der Schweigepflicht entbinden, in denen der Patient Medikamente einnimmt oder verlangt, die nicht unbedingt medizinisch indiziert sind oder in denen er z.B. bei einem Bluttest Anzeichen von unerlaubten Mitteln findet. Was, wenn der "geoutete" Patient kein Sportler ist, sondern die Pillen "nur" samstags in der Disko eingeworfen hat? Matthias |
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Nach meiner Auffassung des Arztberufes haben Ärzte Krankheiten zu heilen, Schmerzen zu lindern usw. Doping gehört nicht zu ihren Aufgaben und steht für mich im direkten Gegensatz dazu. Berufsverbot wäre die einzig richtige Konsequenz. |
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Vorweg: Ich bin auf jeden Fall ganz deiner Meinung, dass Ärzte Krankheiten heilen sollen. Ich hatte auch schonmal (in einer Radzeitung?) ein Interview mit einem Arzt gelesen, in dem dieser die meiner Meinung nach abstruse These vertreten hat, dass man mit dem hippokratischen Eid geschworen hätte, den Menschen zu helfen und wenn der Mensch schneller werden will, sei die Gabe von Dopingmittel doch die Erfüllung seines Eides. Dem kann ich auf keinen Fall zustimmen. Ich sehe die Problematik allerdings darin, wer festlegt, in welchen Fällen die ärztliche Schweigepflicht aufgehoben wird und auf welcher Grundlage dies erfolgt. Der "Mißbrauch" der Medikament ist ja aktuell nicht strafbar. Sprich, jeder kann sich reinpfeifen, was er will. Dem Arzt eine Schädigung des Patienten, also eine Körperverletzung, nachzuweisen ist ebenfalls nicht so einfach. Wenn einer zu seinem Arzt geht und sagt, er will das Medikament X, um schneller Radzufahren, ist der Fall denke ich klar. Der Arzt müßte das Medikament oder das Rezept verweigern können. Darf er aber dann schon zur Staatsanwaltschaft oder zur NADA rennen und den Patienten wegen versuchtem Doping anzeigen? Wie sieht es aus, wenn der Patient einfach nur nach dem Medikament fragt und es nicht klar ist, wofür er es will? Oder er gibt an, dass er das Medikent zur Leistungssteigerung auf der Arbeit oder im Studium will? Oder der Arzt stellt bei anderen Untersuchungen fest, dass irgendwas nicht stimmen kann, z.B. bei Blutuntersuchungen oder hat den Verdacht, dass der Patient etwas genommen hat. Die Abgrenzung, in welchen Fällen eine solche Entbindung von der Schweigepflicht erfolgen soll, halte ich eben für sehr schwierig. Matthias |
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Wie Mattias75 vorher schon korrekt beschrieb, ist Doping in unserem Staat nicht von Gesetz her strafbar. Deshalb wäre der erste notwendige Schritt (um deinem Gedanken dann Folge leisten zu können), dass ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht wird. Danach kann man an die "Dealer" im weißen Kittel auch konsequent ran gehen. Aber weder die jetzige noch die folgende Bundesregierung werden sich eines solchen Gesetzes annehmen. Da werden wir alle hier noch so viel gute Gedanken bemühen können, unsere Volksvertreter wollen dies leider nicht. |
[quote=Matthias75;
Wenn einer zu seinem Arzt geht und sagt, er will das Medikament X, um schneller Radzufahren, ist der Fall denke ich klar. Der Arzt müßte das Medikament oder das Rezept verweigern können. Darf er aber dann schon zur Staatsanwaltschaft oder zur NADA rennen und den Patienten wegen versuchtem Doping anzeigen? Wie sieht es aus, wenn der Patient einfach nur nach dem Medikament fragt und es nicht klar ist, wofür er es will? Oder er gibt an, dass er das Medikent zur Leistungssteigerung auf der Arbeit oder im Studium will? Oder der Arzt stellt bei anderen Untersuchungen fest, dass irgendwas nicht stimmen kann, z.B. bei Blutuntersuchungen oder hat den Verdacht, dass der Patient etwas genommen hat. Die Abgrenzung, in welchen Fällen eine solche Entbindung von der Schweigepflicht erfolgen soll, halte ich eben für sehr schwierig. Matthias[/QUOTE] ...;) da geht "Tom Schlaudoper" zu seinem Urologen, erklärt ihm mit hängendem Kopf, dass sein wichtiges Teil auch nur noch "hängt" und er "ihn" nicht mehr richtig hoch bekommt. Verschreibt ihm der Urologe Testosteron Salbe usw. (...) - und der Bursche fährt und rennt wieder wie ein junger "Stier". Alles schon da gewesen. Leider. |
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Kleines Detail am Rande, wie weit die Schweigepflicht geht: Ein Arzt hat diesbezüglich sogar vor Gericht ein Zeugnisverweigerungsrecht. |
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Beispiel: Doping: SPD-Politikerin für Approbationsentzug Zitat:
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Ich stelle es mir nur noch schwieriger vor, ein Gesetz zu konstruieren, dass es dem Arzt erlaubt, Dopingfälle weiterzugeben ohne den Patientenschutz zu sehr aufzuweichen. Siehe die oben genannten Fälle: Hein Blöd will wirklich einfach nochmal so richtig Spass im Bett haben, am nächsten Tag steht die Dopingfandung mit Polizei bei ihm vor der Tür. Oder Tom Superschlau "braucht" das Zeug um seine Diplomprüfung zu schreiben, verpasst die Prüfung aber, weil er zu dem Zeitpunkt von der NADA verhört wird.... Wenn schon das Gesetzt schwer zu formulieren ist, wird es vermute,ich noch viel schwerer, die Richtlinien zu formulieren, unter den der Arzt seine Schweigepflicht brechen darf. Matthias |
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