Zitat:
Zitat von tandem65
(Beitrag 1022918)
da hat mir gerade mal Tante Gockel geholfen auseinanderzuklamüsern. Strafbar sind nur die 3,5 Mio. Die restlichen 15,3 Mio. sind strafrechtlich verjährt. Die sind "nur" noch für das Finanzamt relevant die können und werden wohl auch sicher Nachveranlagt. Da braucht sich die Staatsanwaltschaft gar nicht drum zu kümmern!
Insofern hat sich die Situation Strafrechtlich doch eigentlich nicht wirklich geändert.
Somit ist es offensichtlich daß Ulli H. das Gericht damit beeindrucken will. IMHO ist es aber eben auch völlig irrelevant da es ja nicht mehr Strafbar ist. Das Finanzamt dürfte die Unterlagen aus den Hausdurchsuchungen ja bereits haben und das sowieso bereits aufarbeiten. Daß wir nichts von den 15,3 Mio wussten liegt doch wohl daran, daß sich das FA an das Steuergeheimnis gehalten hat. ;)
|
Hilf uns mit einer eindeutigen Quelle, die die These von der vollständigen Verjährung eindeutig stützt. :)
Ansonsten ist noch aktueller Sachstand, dass noch nicht geklärt ist welcher Anteil der geschätzten 15 Millionen in einen nicht verjährten Zeitraum fallen.
Das deutsche Finanzamt dürfte mit den 15 Millionen evtl. gar nichts zu tun haben, insofern hat es dann auch nichts mit dem deutschen Steuergeheimnis zu tun. Das ist auch insoweit nicht plausibel, da doch die Ermittlungsbehörden Zugang zu den Steuerunterlagen in Deutschland hatten. Also stünden die Daten in deutschen Finanzakten, wäre dies der Staatsanwaltschaft bekannt gewesen.
|