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Sehr gut!
Jetzt muss die ISU beweisen, dass Pechstein gedopt war. Ich gehe davon aus, dass sie das nicht kann. Edith: Falls der BGH zustimmt. |
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Meine uneingeschränkte Zustimmung. Ich hoffe, dass mittelfristig die Sportverbände dazu gezwungen werden ihr "Sportrecht", ihre "Sportgerichtsbarkeit" und ihre "Rechtssprechung" dem allgemein geltendem Recht zu unterwerfen. Heinrich |
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Daw war auch mein erster Gedanke dazu. |
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"Die Sportlerin wehrte sich und erklärte, die Blutwerte seien auf eine genetisch bedingte Anomalie zurückzuführen. Sie legte ein Gutachten vor, dass dies belegt, und mittlerweile gelten die schwankenden Blutwerte auch beim Verband nicht mehr als Dopingbeweis. Dennoch wies der Internationale Sportgerichtshof Cas Pechsteins Beschwerde im November 2009 zurück und bestätigte die Sperre. " Finde ich schon dreist, dann trotzdem die Sperre zu bestätigen. |
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Da bringt auch der Spiegel einiges durcheinander. Unter Berücksichtigung der damals geltenden Grenzwerte war Pechsteins Sperre damals zu Recht erfolgt. Gianni Bugno wurde z.B. in den 90er Jahren wegen Koffein-Dopings mal gesperrt. Später wurde der Koffein-Grenzwert aufgehoben und trotzdem war die damalige Sperre zu recht erfolgt. Man sollte auch nicht vergessen, dass Pechsteins Blutwerte sich mehrmals gerade unmittelbar vor Großereignissen auffällig veränderten. Man kann nämlich eine genetische Anomalie haben und trotzdem gedopt sein. Es gibt zwar Experten, die Pechstein für ungedopt halten, aber nach wie vor auch solche, die der Meinung sind, dass die geänderten Blutparameter mit ihrer leichten "genetischen Anomalie" nicht hinreichend erklärt sind. Das jetzige Urteil ist als Weckruf an die Verbände, ihre Gerichtsbarkeit an die heutige Zeit anzupassen und z.B. auch die Besetzung des CAS transparenter zu gestalten, schon O.K. Leider wird das Urteil in letzter Konsequenz auch dazu führen, dass viele zu 99% gedopten Sportler in Zukunft keine Sperre mehr fürchten müssen, weil jeder Fachverband noch viel größere Angst als bisher vor Schadensersatzforderungen durch gewiefte Anwälte haben muss. Nur noch die 100% glasklaren Dopingfälle werden in Zukunft zu Verfahren führen und das ist für saubere Athleten keine gute Nachricht. |
Lieber zehn gedopte Betrüger laufen lassen, als einen sauberen Sportler zu unrecht verurteilen.
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Natürlich ist es suboptimal wenn man jemanden zu Unrecht mit einer Sperre belegt. Allerdings gehört das zum Berufsrisiko, welches Claudia Pechstein damals mit ihrer Unterschrift eingegangen ist. Sofern sie nicht gedopt war und das ist eben nicht 100%ig sicher. Duch ihre Klage erreicht sie vor allem, dass in Zukunft Doper mehr Möglichkeiten haben sich aus der Affäre zu ziehen. Würdest Du diese Aussage auch machen wenn die Quote statt bei 1 zu 10 bei 1 zu 100 liegen würde, oder bei 1 zu 1000? |
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verbände und wada/nada haben 100%ige überführungen zu gewährleisten, alles andere wäre im zweifel gewaltiges unrecht. "im zweifel für den angeklagten" ist kein spruch, sondern ein grundsatz mit verfassungsrang, also eine grundlegende rechtsnorm. |
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