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dass es neuer Regeln bedurfte bei den Auswüchsen der letzten Zeit - fein Der aktuelle Regel-Stand ist nicht ausgereift und auch nicht fair ggü zahlreichen Athleten (zB denen mit sehr kleinen Rahmen, oder wo man den Werkszustand umbauen müsste etc.) |
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Ich fürchte eher, dass ich dann mit dem Rad gar nicht mehr starten darf. :Lachen2: :Blumen: |
Kleben nix gut sagt DTU. :Huhu:
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Random, aber gibt's eigentlich irgendeine Regel die dagegen spricht beim downtube was zu installieren?
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ich hab ggf. leicht reden weil ich kein Plasma 6 habe, aber wenn das Teil de facto nicht abbaubar ist, ist es Teil des Rahmens.
Der KaRi wird nicht für jedes Modell wissen ob eine Box im Original fix dran ist oder drangebaut (gesteckt, geschraubt) oder als Aftermarket-Teil drangedübelt wurde. Die Box geht nicht abzu'klicken', sie kann nicht abgeschraubt werden wie du dich mit dem KaRi vor Ort leicht überzeugen kannst wie könnte auf der Basis behauptet werden "mach mal schnell ab das Ding"? Nicht starten lassen fände ich für ein fix am Rad befindliches Teil mal so gar nicht verhältnismässig. zumal die SpO genau dafür einen Passus hat, §23.6 angebaut vs. integriert. De facto nicht abbaubar (ausser mit Säge) = integriert |
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Bastelei mit Klebeband zurecht nicht ok |
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