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Edit: hier konkret aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus 2011, zu dem Thema: Ist natürlich eine gute Einnahmequelle, weil die meisten nicht vor Gericht ziehen, um dort ihre Meinungsfreiheit bestätigt zu bekommen, sondern klein beigeben (wer es doch tut, bekommt übrigens meistens Recht). Aber gleich Polizei vor der Tür grenzt nun mal arg an Einschüchterung von Kritikern - diesen Eindruck sollten die Damen und Herren da oben auch mal bedenken, bevor sie gleich an Anzeige denken, wenn Hinz oder Kunz etwas postet, was ohne die Anzeige möglicherweise kaum jemand mitbekommen würde... |
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https://fragdenstaat.de/anfrage/verf...ionsdisziplin/ |
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Die Grundidee der repräsentativen Demokratie, in dem ein Abgeordneter die Interessen der Mehrheit seines Wahlkreises vertritt auf Grund seines eigenen Gewissens, wird zunehmend vom Prinzip der Parteiendemokratie verdrängt, bei dem die Abgeordneten vorranging die Interessen der Partei/Parteiführung vertreten. Das kann man unterschiedlich gut oder schlecht finden, aber es abzustreiten ist unsinnig. |
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Was hier in dem Zusammenhang allerdings nicht zur Sprache kam, ist, dass Habecks Anzeige nur den Stein ins Rollen brachte, die Polizei aber im Verlauf der Ermittlungen darauf stiess, dass der betreffende Herr auch andere, volksverhetzende Inhalte gepostet hatte. |
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Diese Analogie ("kauft nicht beim Feind") mag nicht jeder so empfinden, allerdings sollte der Kontext auch erwähnt werden, und nicht, wie einige große Medien, nur von "antisemitischen Postings" sprechen, denn das ist es sicher zuallerletzt. |
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Rechtlich klar geregelt https://ra.de/artikel/bsp/meinungsfr...nd-beleidigung bedarf es keine Diskussion bei schlimmen Angriffen. Und was zB Frau Künast über sich in den letzten Jahren an öffentlichen Kommentaren ertragen musste, kann niemand rechtfertigen. Den hier getätigten Instagrampost werden aber eventuell die Richter im Bereich Meinungsfreiheit ansiedeln. Herr Habeck hätte sich dann doppelt ins Knie geschossen, der Mann / beide stehen mehr in der Öffentlichkeit und das Ding verbreitet sich mehr als gewollt. Mein Ansatz wäre, den Deppen keine erweiterte Bühne, in diesem Fall einfach ignorieren. Natürlich nur meine Meinung, werden jetzt Juristen drüber urteilen, was ich gespannt verfolge. https://de.m.wikipedia.org/wiki/Pers...tlichen_Lebens Zitat:
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Es ist also folgerichtig, dass man arbeitsteilig vorgeht und die Themen innerhalb der eigenen Fraktion verteilt. Hier kann man eben davon ausgehen, dass die Kollegen zumindest eine ähnliche Grundeinstellung haben. Die Meinungsbildung findet dann innerhalb der Fraktion statt und das ist oft schon nicht einfach. Ist diese Meinungsbildung dann abgeschlossen, dann gilt eben auch die Fraktionsdisziplin. Rein rechtlich passiert dir aber auch nichts, wenn du anders abstimmst; dabei ist der Abgeordnete rechtlich geschützt, er/sie kann aber auch gleich aus der Fraktion austreten, wenn einem das nicht passt. Dass dabei aber die Interessen "der Partei/Parteiführung" vertreten würden, ist aber Quatsch - zumindest bei den Grünen. Das war vielleicht im Ostblock so, moderne Parteien funktionieren da anders. Da ist viel harte Arbeit der Fraktionsspitze dabei, die Fraktion (nicht die Partei) im Vorfeld von Abstimmung zu einigen. Artikel 38 GG ist aus meiner Sicht nicht überholt, er schützt den einzelnen Abgeordneten bei der Ausübung seiner Tätigkeit und ist daher nicht überflüssig. Es braucht aber mehr als nur dieses "Gewissen", um ein Parlament überhaupt handlungsfähig zu machen. Schon die Zersplitterung der politischen Landschaft in immer mehr Partei zeigt ja, wie schwierig eine Mehrheitsbildung wird. Man stelle sich nun mal vor, man hätte statt 5-6 Parteien 600 Einzelkämpfer im Parlament, das wäre der totale Stillstand, da passiert dann gar nichts mehr. |
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