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Willst Du damit sagen, sie seien nicht in der Lage die Ernsthaftigkeit ihrer Elternschaft zu erkennen? Das ist - mit Verlaub - harter Tobak. |
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:Blumen: Ein "Kind ist nicht zur Bespassung der Eltern da oder deren Eigentum, sonder gehört niemandem und ist eine eigene Person" ist (unabhängig von der sexuellen Orientierung der Eltern) korrekt, deswegen ist es nachvollziehbar, dass an eine Adoption Kriterien angelegt werden, die nur wenige Eltern erfüllen würden - unabhängig von deren sexueller Orientierung. Eltern sollten (nach meinen Wertvorstellungen) vor allem das Ziel haben, ihre Kinder stark zu machen. Aber natürlich könnte auch der Gesetzgeber hier ein Teil zu beitragen. Vieles sind nur Symbole. Ein Symbol wäre z.B., dass die Eltern bei der Anmeldung zur Schule kein Kreuz bei "verpartnert", sondern ganz normal bei "verheiratet" machen könnten. Trauriger Status ist, dass diesbezüglich die Gesetzgebung in unserem Staat nicht mehr aktiv durch den Gesetzgeber erfolgt, sondern seit vielen Jahren nur noch reaktiv auf Urteile des Verfassungsgerichts hin (wie z.B. bzgl. der von Dir verlinkten Forderung, die Sukzessivadoption auch für verpartnerte Paare freizugeben, dem Steuerrecht u.v.m.). Das führt dazu, dass das Familienrecht in Deutschland immer noch in vielen Aspekten auf dem Stand der Fünfzigerjahre ist und mittlerweile fast allen westlichen Staaten um Jahrzehnte hinterherhinkt. |
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Ebenso die o. g. Zusammenfassung bezgl. der Elternschaft gibt das Problem gut wieder. Es ist bedauerlicherweise jedoch nicht das Ende der Rechtssprechung. Die »Homo-Ehe« ist kein Menschenrecht. Anders gesagt: Die »Ehe zwischen Mann und Frau« stellt keine Diskriminierung der gleichgeschlechtlichen sexuellen Orientierung dar. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg am 9. Juni 2016 (AZ 40183/07). Der EGMR stellt den Staaten frei, wie sie das Ehe Recht (und auch Elternrecht) definieren. Somit kann der deutsche Staat entscheiden, wer Eltern sind und wer nicht. Keiner wird dadurch diskrimiert. (Rechtlich) Es ändert nichts an meiner Einstellung. Ich weiss auch nicht, bzw. bin ich mir ziemlich sicher, dass die demonstrierenden Franzosen keine solche Intensive Diskussion im Vorfeld führten. Daher ist es nicht abwegig Ihnen niedere Beweggründe zu unterstellen. Formal hätten Sie jedoch das Recht Homosexuellen die Heirat verbieten zu wollen. Sie verstossen damit gegen kein Menschenrecht. |
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:Blumen: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat z.B. kund getan, es verstoße gegen das Menschenrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, wenn ein Staat homosexuelle Partnerschaften rechtlich nicht anerkennt. Ergo wurde z.B. Italien (als eins der wenigen EU-Länder, in denen gleichgeschlechtliche Partnerschaften rechtlich nicht anerkannt waren) aufgefordert, gleichgeschlechtlicher Partnerschaften anzuerkennen (Az. 18766/11 und 36030/11). https://www.tagesschau.de/ausland/italien-159.html Bezüglich Elternrechten hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hier klar Stellung bezogen: Die Homosexualität eines Elternteils hindert nicht dessen familiäre Beziehung zu seinem Kind (EGMR vom 26.2.2002, Nr. 36515/97). Genauso hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte klar entschieden, dass die auf seine Homosexualität begründete Ablehnung eines Adoptionsbewerbers gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoße (EGMR, 22.01.2008 - 43546/02). |
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Alles danach ist Regelungssache des Staates. Und dieses Relegelungsmöglichkeit lässt der EGMR den Staaten auch. Ob die innerstaatlichen Regelungen dann alle in der Gesamtheit schlüssig sind oder im Einzelfall rechtswidrig, mögen Gerichte bis hin zum EGMR entscheiden. Im Kern steht: Die Ehe zwischen Mann und Frau diskriminert keine gleichgeschlechtliche Orientierung. Bevor du jetzt immer mehr alte EGMR Urteile zitierst, ich befürchte an diesem Leitsatz des (nicht mal 6 Monate alten) Urteils aufgrund dessen die Annulierung einer Homo- Ehe in Frankreich für rechtens erklärt wurde, kommst du nicht vorbei. Ich für meinen Teil belasse es dabei. Arne hat (mit marginalen Änderungen) meinen Standpunkt recht gut erfasst. Ergänzend dazu gibt es eine Rechtssprechung die diesen Standpunkt stützt. Persönlich denke ich, dass die Toleranz gegenüber andersdenkenden (in dem Falle den Gegnern der Homo Ehe) angemessen und sogar verpflichtend ist, um nicht den Eindruck eines uneinsichtigen Dogmaten und Rechthabers oder (noch böser) als verbitterter Emanze zu hinterlassen. Gute Nacht. |
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Die Website wird laut Impressum betrieben durch die "Zivile Koalition e.V.", vertreten von Sven von Storch, Ehemann der stellvertretenden Bundesvorsitzenden der AfD, Beatrix von Storch. Wikipedia schreibt über ihn: "Laut Alexander Häusler leiten Beatrix und Sven von Storch ein Kampagnen-Netzwerk im Hintergrund der AfD, das über einen Pool von Vereinen und Internetseiten verfügt, für die Sven von Storch verantwortlich ist."Die Website familien-schutz.de listet einige ihrer politischen Aktionen auf, darin unter anderem: • Faltblatt gegen die Zerstörung der Familie: »Selbstverständlich Familie« • Kampagne »Schluss mit Gender Mainstreaming« • Kampagne »Schluss mit der staatlichen Frühsexualisierung.« :Huhu: |
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:Blumen: Sexuelle Neigungen interessieren den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte relativ wenig, ob Du Blümchensex oder eher die harte Art bevorzugst bleibt völlig Dir überlassen. Bezüglich gleichgeschlechtlicher Partnerschaften dagegen lässt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte den Staaten wenig "Regelungssache". Eine staatliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Beziehungen ist gemäß Richterspruch wegen des Menschenrechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens unverzichtbar (Az. 18766/11 und 36030/11). Zitat aus dem Urteil: In Ermangelung der Ehe ist die Option einer nichtehelichen oder eingetragenen Partnerschaft der angemessenste Weg für gleichgeschlechtliche Paare wie die Beschwerdeführer, damit ihre Beziehung legal anerkannt wirdhttp://www.heise.de/tp/artikel/45/45505/1.html |
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