swimslikeabike |
13.04.2009 22:47 |
Zitat:
Zitat von matwot
(Beitrag 213933)
Du verwechselst hier faktische Zwänge mit Darlehensbedingungen, in denen dies "natürlich" so nicht enthalten ist sondern nur in den internen Anweisungen für das Verkaufspersonal.
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Nein, tue ich nicht. Daß die betroffenen Banken hier nicht mit offenen Karten spielen ist ja der Kritikpunkt. Wenn ich meinem Kunden sage "ohne Versicherung ist nicht", dann muss ich es mit einrechnen. Tue ich es nicht, handle ich gegen die Vorschriften. Daß ich das nicht nachweisen kann, wenn die Bedingung nur mündlich ausgesprochen wird ist ja das Problem der Verbraucherzentralen.
Daß sich die Leute darüber beschweren halte ich für mehr als verständlich.
Aber wie andere hier im Thread schon angemerkt haben - zeig mir die Branche in der die Vorschriften nicht sehr leger ausgelegt werden wenn sich die Gelegenheit dazu bietet.
Kleine Ergänzung: Lösungsvorschlag meinerseits: In den Kreditkosten müssen alle Kosten mit aufgeführt sein (und in den effektiven Jahreszins eingerechnet werden), die am Tag des Kreditabschlusses mit der Bank vereinbart werden. Werbung ist nur zulässig unter Angabe des effektiven Jahreszinses der Versicherungskosten mit einschliesst, sofern die Bank bei mehr als 50% ihrer Kreditabschlüsse eine solche Versicherung abschliesst. In diesem Fall ist ein Angebot unter Angabe des Nominalzinses nicht erlaubt.
Wäre fair, oder?
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