Volkeree |
15.03.2009 17:26 |
Da kenne ich mich ja auch ein bisschen aus.
Zitat:
Zitat von dude
(Beitrag 203312)
ah, was fuer schmalspurjuristen wie mich.
koerperverletzung
fahrlaessig (-) Weil nix wehtut
versucht vorsaetzlich (-) kaum nachweisbar
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Glaube ich auch eher nicht. Höchstens Richtung Ekel durch den Spüli-Geschmack im Mund.
Zitat:
Zitat von dude
(Beitrag 203312)
noetigung - wozu? anhalten? duenn
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Sehe ich auch so.
Zitat:
Zitat von dude
(Beitrag 203312)
315 seh ich nicht
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In die Richtung könnte es gehen, aber so aus dem Kopf bekomme ich das auch nicht begründet. Die §§ bleiben zwar gleich, aber die Auslegung der Gerichte ändert sich ja hier und da schon mal. Ich bin da nicht auf dem Laufenden.
Zitat:
Zitat von dude
(Beitrag 203312)
kein owi tatbestand
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Doch die auf jeden Fall. Zumindest eine Behinderung / Belästigung nach § 1 StVO.
Wer nen A6 - Kombi fährt, wir aber die paar Euro VG locker zahlen können. Ich hoffe dem Typ dadurch wenigstens etwas Ärger bereiten zu können.
Volker
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