Volkeree |
27.02.2009 15:43 |
Zitat:
Zitat von Mandarine
(Beitrag 197745)
Ist doch auch egal, ob Absicht oder nicht.
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Das ist es definitiv nicht. Bei Absicht wäre das wohl deutlich eine Straftat, die dann nicht mit 35 Euro zu begleichen wäre.
Zitat:
Zitat von Mandarine
(Beitrag 197745)
Du hast den Spiegel beschädigt und musst ihn bezahlen.
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Da würde ich mal sagen, vielleicht "jein". So ein Unfall hat ja immer zwei Seiten. Da ist erst mal die Straf- / Ordunswidrigkeitsrechtliche Seite, wo nur danach geguckt wird, wer hat sich wo falsch verhalten. Der Daimler hat falsch gepart, dafür sieht der Verwarnungsgeldkatalog halt 15 Euro vor, obwohl das eigentlich zu wenig ist, da er ja ganz offensichtlich mit Behinderung geparkt hat. Einem anderen einen Schaden zufügen sind dann halt 35 Euro. Früher wäre das sicherlich mit ner mündlichen Verwarnung getan gewesen. Aber die Zeiten ändern sich wohl überall.....
Das zweite ist dann die Schadensregulierung, also Zivilrecht. Ich würde deiner Versicherung den Fall genau schildern, vor allem das Fehlverhalten des Autos. Wenn es gut läuft, zieht die Versicherung dann einenn Teil für Mitverschulden durch Falschparken ab.
Volker
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