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ADFC braucht zum Antworten nur circa eine Stunde (hiesige Ämter immerhin etwa eine Woche)...
"eine grundsätzliche Rechtsprechung zu diesem Thema gibt es in der Tat nicht. In dem Buch "Recht für Radfahrer" gibt Rechtsanwalt Dr. Dietmar Kettler die folgende Empfehlung: "Richtig wird sein, auf allgemeine Grundsätze und Überlegungen zum Dauerrot bei Ampeldefekt zurückzugreifen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (VRS 5, 586) sind Ampeln sinnvoll und verkehrsangepasst zu befolgen. Gestörtes Rotlicht (Dauerlicht) enthält kein absolutes Weiterfahrgebot. Der in dem Lichtzeichen liegende Verwaltungsakt (Allgemeinverfügung) ist in diesem Falle rechtswidrig. Wird eine Ampel nach angemessener Frist nicht grün, kann man danach die Kreuzung unter Anwendung größter Vorsicht passieren (OLG Köln, VRS 59, 454). Die Frist ist dabei nach Umläufen der Grünphasen für die übrigen Verkehrsteilnehmer zu bemessen (wenn die anderen Fahrtrichtungen drei mal Grün bekommen haben, ohne dass man selber Grün gesehen hat, kann man davon ausgehen, dass man nicht bedient wird), aber auch nach Zeitablauf (je nach Verkehrslage dürften drei bis fünf Minuten die äußerste Schmerzgrenze sein, wenn es sich nicht gerade um eine Baustellenampel an einer sehr langgestreckten Baustelle handelt). (Quelle: Kettler, Dr. Dietmar: "Recht für Radfahrer", Rhombos-Verlag Berlin 2007, S. 84). Da wir die Situation an den genannten Kreuzungen in Frankfurt sowie mögliche Lösungen von hier aus nicht beurteilen können, senden wir eine Kopie dieser Mail an den ADFC Frankfurt am Main." |
Vermutlich ließe sich da auch mit einem bauartbedingten Fehler argumentieren.
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Die Antwort vom ADFC ist fundiert und einleuchtend. Bedeutet allerdings auch, dass ich, wenn eine solche Ampel auf meiner Trainingsstrecke liegt, jedes Mal aufs Neue ca. 3 Minuten abwarten muss. Und das, obwohl klar ist, dass die Ampel nicht auf Grün schaltet. Nervig.
Ich kenne auch eine solche Ampelschaltung. Obwohl ich dort auch mit meinem Stahlrenner (Old School) unterwegs war, hat auch dieses Metall nicht zu einer Auslösung der Schaltung geführt. Vielleicht wurde die Mindestauslösemasse nicht erreicht? |
ADFC-INFO zur Technik von Induktionsschleifen
"unseres Wissens können heutige Induktionsschleifen immer auch Radfahrer erkennen. Allerdings müssen sie vor Ort im Schaltgerät auch jeweils so eingestellt werden, dass auch Fahrzeuge mit weniger metallischer Masse erkannt werden; Probleme können hier in der Tat bei Fahrrädern mit Karbon-Rahmen auftreten, da die vorhandenen metallischen Bauteile
(Tretlager, Schaltung usw.) möglicherweise nicht ausreichen, um von den Sensoren erkannt zu werden. Bei Abbiegespuren kommt das Problem dazu, dass es zu Fehlerkennungen kommen kann, wenn die Induktionsschleifen so empfindlich eingestellt werden, dass sie auf Fahrräder ansprechen; große Kfz auf der Nachbar- oder Gegenspur verstimmen die Schleife beim Vorbeifahren, so dass eine Anforderung ausgelöst wird. Bei Kreuzungen mit nicht benutzungspflichtigen Radwegen oder freigegebenen Gehwegen gehen die Straßenverkehrsbehörden außerdem häufig davon aus, dass Radfahrer nicht auf der Fahrbahn fahren. Allerdings müssen die Sensoren auch auf Mopeds reagieren. Deren Unterschied zu Fahrrädern ist nicht so groß. Nach einem Negativ- Test mittels Moped ist es evtl. möglich, allzu träge Schleifen relativ problemlos empfindlicher einstellen zu lassen. Der ADFC Fachausschuss für Radverkehr hat sich bereits mit dem Thema befasst; ein Patentrezept gibt es dennoch nicht, so dass es vorerst nur die Empfehlung gibt, die zuständigen Behörden auf das Problem hinzuweisen und gegebenenfalls eine Nachjustierung der Induktionsschleifen zu fordern." Die ADFC-Jungs sind echt auf Draht, muss mal gesagt werden. Persönliches Fazit: Ich lebe bei diesem Thema weiterhin im rechtsunsicheren Raum, bin mir nun aber der Hintergründe bewusster...;) |
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