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Beim Fall Baumann habe ich in Erinnerung, dass es keine Sache von einer Stunde ist, wenn man aussagekräftige Ergebnisse haben will. Stefan |
interessant ist, dass sich arndt pfützner mehr oder weniger gegen seinen chef stellt, denn er ist direktor beim IAT, engelhardt sogar vorsitzender des trägervereins des IAT. da hätte man eher das gegenteil erwartet, vor allem, wenn an der geschichte wirklich etwas dran sein sollte.......
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Aus dem Originaltext des Gedächtnisprotokolls scheint mir hervorzugehen, dass noch weitere Personen von dem angeblichen Epo-Geständnis wissen müssen:
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Viele Grüße, Arne |
Also ich würde die vermeintliche Ursache eines Organversagens auf jeden Fall in den Akten eines Patienten dokumentieren. Und zugänglich wären diese erst nach einem richterlichen Beschluss auch gegen den Willen des betroffenen Patienten.
Gruss, Seven |
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Noch eine Frage: Könnten die beiden Mediziner Müller-Ott und Marka kraft ihres Berufes bereits wissen, was in der Krankenakte steht und was nicht (kann ein Mediziner eine solche Akte zur Einsicht anfordern)? Grüße, Arne |
Natürlich könnte sich der Athlet auch selber ganz einfach von den Vorwürfen distanzieren und seine Unschuld beweisen indem er die Ärzte von der Schweigepflicht befreit :-)
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Szenario 1: Vuckovic verklagt Engelhardt wg. Verleumdung/ uebler Nachrede, dann koennte der Staatsanwalt zur Klaerung des Sachverhaltes Einsicht in die Krankenakte nehmen... also wird das nicht passieren, weil Vucko sich damit ein Eigentor schießen wuerde...(gut moeglich dass Engelhardt das bei der Veroeffentlichung seines Gedaechtnisprotokolls mit beruecksichtigt hat) Szenario 2: Vucko entbindet seine Aerzte proaktiv von der Schweigepflicht, um die Haltlosigkeit der Anschuldigungen von Engelhardt zu unterstreichen und seinen Ruf zu retten...in dem Fall duerften die behandelnden Aerzte die betreffenden Akten (und auch Laborwerte wie z.B. Haematokrit, Hb, Retikulozyten) an die Presse weitergeben... glaubt da jemand daran? |
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Nur falls sie auch behandelnde Ärzte waren, bzw. SV es den behandelnden Ärzten freigegeben hat mit ihnen über die Diagnose zu sprechen. Ansonsten gilt die ärtzliche Schweigepflicht des behandelnden Mediziners natürlich auch anderen Ärzten gegenüber. Gerichtsbeschlüsse zur Einsicht in Krankenakten sind nur sehr schwer zu erhalten. Da muss die schwere der Straftat entsprechend angemessen sein. Arbeitgeber scheitern z. B. in aller Regelmäßigkeit daran Einsicht in die Krankenakten "angeblicher" Blaumacher zu erhalten. Und Doping ist meines Wissens immer noch kein Straftatbestand, bzw. war es 2001 def. nicht. Heinrich |
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