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Kampa 10.11.2008 15:05

Zitat:

Zitat von strwd (Beitrag 152336)
Wäre vielleicht nicht schlecht, wenn man nur den Inhalt löscht und eine Bemerkung reinschreibt wie "...gelöscht..." um Verwirrung zu vermeiden. ;)

Gruß strwd

Hätte nicht gedacht, dass das zu solche einem Aufruhr führt und hielt es somit für überflüssig. :cool:

neonhelm 10.11.2008 15:26

Zitat:

Zitat von Kampa (Beitrag 152327)
korrekt - war überflüssig und dumm, nur nach nem Glas
Roten laufen meine Synapsen hin und wieder Slalom :Lachen2:

Zitat:

Zitat von drullse (Beitrag 152330)
Das widerum fand ich nicht...

Siehste, so faengt's an: Die Schere im Kopf. :Lachen2:

Volkeree 08.12.2008 12:04

Habe mir letzte Woche den Film auch mal angesehen. Ich fand ihn wirklich klasse. Aber welche Funktion hatte Moritz in dem Beitrag :) ?

Vorher habe ich auch gedacht, ja, ja Zahnpasta... . Aber nach den Film und wenn selbst du Polizei sagt....

Dann fragt man sich noch wo Arne wohl so recherchiert.

Ich hätte da folgende Idee dumdidum :Lachanfall: .

Volker

maifelder 21.04.2009 15:37

Da fällt mir aber überhaupt nix mehr ein:
http://www.bild.de/BILD/sport/mehr-s...t-komiker.html

docpower 21.04.2009 15:55

Zitat:

Zitat von maifelder (Beitrag 216609)
Da fällt mir aber überhaupt nix mehr ein:
http://www.bild.de/BILD/sport/mehr-s...t-komiker.html

Wieso?
Wer nicht über sich selbst lachen kann, hat keinen wahren Humor (das sagt gerade der richtige).

Helmut S 21.04.2009 19:45

Zitat:

Zitat von docpower (Beitrag 216616)
das sagt gerade der richtige

Bist Du ne Spaßbremse oder was?

dude 21.04.2009 20:04

Er hat davon auf "Mensch Otto" (irgendein Bayern Radiosender) ausfuehrlich erzaehlt. Dr Diedr ist einfach gut.

Hafu 08.12.2010 14:52

Zitat:

Zitat von Bonafides (Beitrag 503506)
Da ich eben erst das Video gesehen habe, kommt mein Kommentar etwas spät, wird dadurch aber nicht weniger richtig:

Ab Minute 15 sagt Arne, dass die Beweislast beim Athleten läge, d.h. bei positiver Probe müsse er seine Unschuld beweisen, nebst Nachtrag: Dies widerspreche nicht unserer Rechtsauffassung.

Gem. Art. 20, 28 GG gilt in Deutschland die Unschuldsvermutung. Der Beschuldigte ist solange unschuldig, bis die Strafverfolgungsbehörde seine Schuld bewiesen und ein Gericht ihn rechtskräftig verurteilt hat. Darauf folgt, dass dem Beschuldigten die Schuld nachgewiesen werden muss. Nicht etwa folgt daraus, dass der Beschuldigte seine Unschuld nachweisen muss.

Diesem Umstand ist der Rechtsgrundsatz "In dubio pro reo" (=Im Zweifel für den Angeklagten) geschuldet. Hat ein Gericht Zweifel an der Schuld des Beschuldigten, muss es nach dieser Entscheidungsregel verfahren.

Benutz' mal die Suchfunktion. Am besten mit Begriffen wie "in dubio pro reo" oder "Beweislastumkehr". Ob für einen positiv getesteten Sportler noch die Unschuldsvermutung und "Im Zweifel für den Angeklagten" zu gelten hat, darüber haben wir in den vergangenen Jahren wahrscheinlich mehrere hundert Seiten lang diskutiert. Alternativ wirst du auch via google Lesestoff für etliche Wochen finden, warum bei Vorliegen einer positiven Dopingprobe der Sportverband (vor Gericht muss sich in Deutschland ohnehin kein Doper verantworten) eben nicht dem Sportler schuldhaftes Verhalten nachweisen muss, sondern der Sportler umgekehrt dem Verband darlegen muss, wie eine nachgewiesene Substanz ohne eigenes Verschulden in seinen Körper gelangt ist.


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