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barbossa 14.11.2008 11:03

Zitat:

Zitat von kullerich (Beitrag 153999)
Naja, wo sonst kommt man denn durch mit "Ich habe den Fahrschein vergessen", ohne etwas nachzuzahlen...?
Athleten vor dem Start sind nicht zurechnungsfähig, natürlich machen die Geschrei, das ist kein Argument für irgendwas.

Für dich vielleicht nicht, für mich schon.

Man sollte maßhalten und nicht abkassieren, wie schon gesagt, und daß sowas nichts mit Durchkommen sondern mit vernünftigem menschlichen Umgang zu tun hat, sieht man zur Zeit bei der Bahn.
Die despektierliche Einschätzung deiner Mitathleten teile ich dabei übrigens nicht. :Nee:

DasOe 14.11.2008 11:08

Immer wieder schön mitzuverfolgen, wenn solche Themen diskutiert werden.

Okay, dann jetzt die ganze Wahrheit ;)

Das Startrecht zu startpasspflichtigen Wettbewerben erwirbt der Sportler mit dem Startpass oder der Tageslizenz.

Was sind Jedermann-Wettkämpfe (und frei von Startpasspflicht)?
Alle Wettkämpfe mit Distanzen bis einschließlich 0.75km Schwimmen – 20km Rad und 5km Lauf oder beim Duathlon 5km Lauf – 20km Rad – 5km Lauf.

Wenn eine der drei Disziplinen im Triathlon 0.75km Schwimmen – 20km Rad und 5km Lauf oder beim Duathlon 5km Lauf – 20km Rad – 5km Lauf überschritten wird, ist ein startpasspflichtiger Wettkampf, an dem auch Nicht-Startpassinhaber mittels einer Tageslizenz teilnehmen können.

@Thorsten: wir beiden sollten uns bei Gelegenheit mal zum Thema Regelkenntnis austauschen :Gruebeln:

DasOe 14.11.2008 11:10

Zitat:

Zitat von kullerich (Beitrag 153999)
Athleten vor dem Start sind nicht zurechnungsfähig, natürlich machen die Geschrei, das ist kein Argument für irgendwas.

Soso und das legitimiert dann die Damen und Herren zu "Auftritten" der unsäglichen Art. Nein, ganz sicher nicht, denn sie sind auch in der Lage an Trinkflaschen, Socken und Schwimmbrille für den Wettkampf zu denken oder entsprechend Bares für die Pizza nach dem Wettkampf.

kullerich 14.11.2008 11:21

Zitat:

Zitat von DasOe (Beitrag 154010)
Soso und das legitimiert dann die Damen und Herren zu "Auftritten" der unsäglichen Art. Nein, ganz sicher nicht, denn sie sind auch in der Lage an Trinkflaschen, Socken und Schwimmbrille für den Wettkampf zu denken oder entsprechend Bares für die Pizza nach dem Wettkampf.

@Oe - du hast nicht verstanden, was ich gemeint habe. Ich habe sagen wollen, dass "die Athleten machen einen Aufstand vor dem Start drum" nicht das Gleiche ist wie "diese Regelung taugt nix"... Lies bitte nochmal nach.

Gruß
kullerich

kullerich 14.11.2008 11:25

Zitat:

Zitat von barbossa (Beitrag 154005)
Für dich vielleicht nicht, für mich schon.

Man sollte maßhalten und nicht abkassieren, wie schon gesagt, und daß sowas nichts mit Durchkommen sondern mit vernünftigem menschlichen Umgang zu tun hat, sieht man zur Zeit bei der Bahn.
Die despektierliche Einschätzung deiner Mitathleten teile ich dabei übrigens nicht. :Nee:

Meine Einschätzung meiner Mitathleten, in die ich mich einschliesse, ist keine Einschätzung, sondern eine vielfach beobachtete Tatsache....

Ansonsten erinnert mich dein Beklägnis an das Gejammer über die ach so hinterhältigen Radarfallen bei Geschwindigkeitsbeschränkung: es ist so einfach, dafür zu sorgen, dass es einem egal sein kann: man nehme seinen Startpass einfach mit (im anderen Falle: man halte sich ans Tempolimit und gut ist).

Gruß
kullerich

Thorsten 14.11.2008 11:49

Zitat:

Zitat von DasOe (Beitrag 154008)
@Thorsten: wir beiden sollten uns bei Gelegenheit mal zum Thema Regelkenntnis austauschen :Gruebeln:

Ok, ich hab's gerade nochmal durchgelesen und festgestellt, dass ich was überlesen hatte.

Die Formulierung

"Geringfügige Abweichungen in den einzelnen Teildisziplinen auf Grund von örtlichen Gegebenheiten und/oder des Schwierigkeitsgrads der Strecke sind durchaus akzeptabel. Bei Meisterschaften dürfen die Abweichungen jedenfalls maximal ± 10% betragen."

sowie die Bennenung der Distanzen mit Olympisch, Sprint, Kurz und Lang und wie auch immer gilt nur für ITU-Distanzen, für DTU-Distanzen gibt es nur Streckenlängen und keine Bezeichnungen der Wettkampfdistanz und die Distanz in Köln ist damit aufgrund der Abweichung nach oben startpasspflichtig :confused:.

Die in C.1 und C.2 genannten Begriffe wie Volks-/Jedermannveranstaltung, Triathlondistanz, Kurzdistanz "Duathlon" werden glücklicherweise vorher auch nicht den Wettkampfdistanzen zugeordnet sondern erst dort und in der Folge verwendet. Wohl dem, der noch aus der Vergangenheit weiß, was die Strecken früher mal bedeuteten.

Meinen vorhin getätigten Satz "Der Teil gehört noch zu den besseren dadrin." möchte ich hiermit zurückziehen :Nee:.

runningmaus 14.11.2008 12:33

@Thorsten: eigentlich ging es mir nicht um die genaue Vorschrift sondern um Becca's Frage.... *sorry, wenn ich die Vorschriften- Sachen vermische*

In den letzten 3 Jahren brauchte man auf der Smart-Distanz in Köln keinen Startpass und keine Tageslizenz.

grüßle!


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