Volkeree |
23.10.2008 17:34 |
Zitat:
Zitat von F 18
(Beitrag 145485)
Du hast Zweifel an der rechtsstaatlichkeit, weil sich der Staat in zukunft nicht so an der Nase herumführen lassen will und beim nächsten mal geklärt haben will, wer gegen das Gesetz verstoßen hat???????
Ich hätte Zweifel am Staat, wenn der sich dauerhaft mit solchen Kartenspielertricks verarschen lassen würde.
|
An der Nase herumführen lassen wäre es, wenn ich sagen würde, ich sage es nicht, bzw. ich weiß es nicht mehr.
Wenn unser Rechtssystem ein Zeugnisverweigerungsrecht einräumt, kann dies nicht mit so einer Maßnahme ausgehebelt werden.
So sehe ich das, die einschlägige Rechtsprechung sieht das ja anders.
Bringen wird die Maßnahme des Fahrtenbuch in meinem Fall nichts. Sollte es zu einem weiteren Verstoß kommen, kann ich doch abwägen, ob ich wieder von meinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch mache und lieber die 50 Euro wegen Nicht-Führens eines Fahrtenbuchs zahle.
Volker
|