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dr_big 19.12.2023 11:08

Zitat:

Zitat von 365d (Beitrag 1732669)
Das war nicht der Einkaufspreis.

Ich habe nichts über den Einkaufspreis geschrieben.

tandem65 19.12.2023 11:13

Zitat:

Zitat von 365d (Beitrag 1732669)
Unmöglich. Kein Bike der Welt hat so eine Marge, zumal ja

Andreundseinkombi hat ja auch nicht geschrieben daß es sich um ein Fahrrad handelt. Das Fahrrad habe ich in's Spiel gebracht, nämlich daß es keines sein kann. Wie Du ja korrekt schreibst, hat kein Fahrrad eine so kümmerliche Marge. ;)

365d 19.12.2023 11:32

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 1732671)
Andreundseinkombi hat ja auch nicht geschrieben daß es sich um ein Fahrrad handelt. Das Fahrrad habe ich in's Spiel gebracht, nämlich daß es keines sein kann. Wie Du ja korrekt schreibst, hat kein Fahrrad eine so kümmerliche Marge. ;)

Ah sorry.
Falsch interpretiert.

Koschier_Marco 19.12.2023 13:22

Zitat:

Zitat von Pete0815 (Beitrag 1732595)
Glaube dich schon verstanden zu haben.:Blumen:

In meinem Link wird aber erläutert, dass der Verkürzte nicht von dem Recht Gebrauch machen kann, wenn er zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses den wahren Warenwert kannte.
Umgedreht heißt das für mich der Verkürzte muß unwissend handeln.

Transferiert auf das Beispiel mit einem Warenwert von ~6300€ ist der Verkürzte (Verkäufer) mit ~2200€ mehr als um die Hälfte verkürzt. Diese Regel hätte also Potential um Anwendung zu finden.

Nun greift aber für mich der Ausschluß, dass der Verkäufer (Bevollmächte der Firma) zum Zeitpunkt des Verkaufs (Auftragsbestätigung) den tatsächlichen Warenwert kannte (Er hat diesen Preis wenn auch vielleicht falsch in sein System eingepflegt). Somit kann diese Regel nicht angewendet werden. Der gemachte Fehler durch die falsche Bepreisung wird nirgendwo erwähnt, ist also nicht relevant.



Unerheblich einer spekulierten Rechtslage, sind das Summen die bei einer digitalen Entscheidung schon erheblich schmerzen können und ich bin da sehr bei einer Lösung im Rahmen einer Vernunftslösung da sonst einseitig jemand stark der Gelackmeierte ist.

Hast du Recht insoweit der Verkäufer gewusst hat das dem Käufer der wahre Werte also die 8.000 Euro bekannt waren

Harm 19.12.2023 14:08

Zitat:

Zitat von Andreundseinkombi (Beitrag 1732586)
Ich habe 2.206,56 € bezahlt und soll jetzt 6312,46 € bezahlen.

Kriegst Du die Ware zum Preis von 6312 Preis auch woanders oder sogar billiger? Dann würde ich da kaufen. Ansonsten hast Du immer noch einen Schnapper gezogen.

Der Händler hat offensichtlich einen Fehler gemacht und Du musst mit Dir ausmachen, ob Du aus diesem Fehler Profit schlagen willst!

flecko 19.12.2023 14:35

Hast du keine Rechtschutz? Lass die das doch einfach mal checken.

Andreundseinkombi 19.12.2023 14:45

Zitat:

Zitat von crazy (Beitrag 1732607)
Überaus interessant könnte noch sein, ob Du irgendwelche Aufzeichnungen zum Chat mit der Firma hast.

Da Du den Anbieter im Vorfeld explizit auf einen etwaigen Fehler hingewiesen und um Bestätigung der Korrektheit des Angebots gebeten hast- und Dir diese Bestätigung frei gegeben wurde!- sollte ein solcher Nachweis Deine rechtlichen Aussichten ungemein steigern.

....

Ich habe die Aufzeichnungen leider nicht mehr. Habe da aber genau auf diesen angeschlagenen Preis hingewiesen und die Aussage bekommen, dass es sich um einen Rabatt des Lieferanten handelt.


Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 1732665)
Dann kann es ja kein Fahrrad gewesen sein. Da sind die Margen ja nicht so kümmerlich. :Cheese: ;) :Lachanfall:

Richtig. Kein Fahrrad.

Zitat:

Zitat von Koschier_Marco (Beitrag 1732685)
Hast du Recht insoweit der Verkäufer gewusst hat das dem Käufer der wahre Werte also die 8.000 Euro bekannt waren

Ich wusste nicht, dass der angeschlagene Preis falsch ist. Woher auch. Zumal ich ja extra nachgefragt habe, ob der Preis richtig ist.

Zitat:

Zitat von Harm (Beitrag 1732693)
Kriegst Du die Ware zum Preis von 6312 Preis auch woanders oder sogar billiger? Dann würde ich da kaufen. Ansonsten hast Du immer noch einen Schnapper gezogen.

Der Händler hat offensichtlich einen Fehler gemacht und Du musst mit Dir ausmachen, ob Du aus diesem Fehler Profit schlagen willst!

Nicht die selbe. evtl. vergleichbar oder allenfalls ähnlich.Demnach nicht direkt vergleichbar.

Zitat:

Zitat von flecko (Beitrag 1732696)
Hast du keine Rechtschutz? Lass die das doch einfach mal checken.

Doch habe ich. Ist auch bereits kontaktiert.

Ich habe zwischenzeitlich erneut eine Antwort vom Verkäufer bekommen. Dieser teilt erneut mit, dass es sich um einen Fehler des Verkäufers handelt. Da der Preis aber viel zu gering ist kann nach seiner Auffassung der Verkauf nicht zustande kommen. Er fragt ob ich das bereits unterbreitete Angebot annehmen möchte oder nicht. Anderenfalls storniert er also der Verkäufer den Kauf.

Pete0815 19.12.2023 14:53

Zitat:

Zitat von Andreundseinkombi (Beitrag 1732698)
Anderenfalls storniert er also der Verkäufer den Kauf.

Falls Du Dich entscheidest das durchzuziehen. Bin ich gespannt und vermute mit dieser einseitigen Kündigung kommt er nach der geschilderten Lage in der AGB und nach AB nicht durch.
Berichte aber gerne was Dir die Rechtsauskunft empfiehlt.


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