Zitat:
Zitat von NiklasD
(Beitrag 1721181)
Die Tatsachenentscheidung in anderen Sportarten steht so aber nicht schon als möglicherweise im Rulebook.
Wäre ja so ungefähr, wie wenn im Fußball steht "wenn der Stürmer im Strafraum gefoult wird, dann ist es eventuell Elfmeter".
Das es gewisse Auslegungsspielräume gibt und Kampfrichter einen gewissen Ermessensspielraum haben, ob sie eine Strafe wirklich aussprechen ist ja das eine.
Aber zu schreiben, dass es evtl. bestraft wird, ist in meinen Augen nur reaktionell auf die Lahti Diskussion und kein wirkliches Auseinandersetzen mit der Sinnhaftigkeit. Es steht ja auch drin, dass bei Littering folgendes folgt "will result in a BLUE CARD". Und nicht, dass es evtl. eine blaue Karte gibt.
|
Nein, das hat eher juristische Gründe. Wenn steht, „zieht Konsequenzen nach sich“, bedeutet das, ein Verstoß muss geahndet werden z.B. auf Anzeige hin. Mit „kann“ nassen sie sich das Hintertürchen offen, dass mir geahndet wird was ein offizieller Kampfrichter sieht (und nicht Hinz und Kunz hinterher meldet…). So ist es z.B. bei uns in der Schule auch „ein Täuschungsversuch kann Konsequenzen bis hin zur Aberkennung der Leistung o.ä. nach sich ziehen“.
|