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Oder mal ein konkreter Fall von einem Bekannten: Mit einem zukünftiges Mitglied der wirtschaftlichen Elite war als Nachmieter der Studentenbude vereinbart, dass dieser auch die Einrichtung übernimmt. Später wollte dann aber später nicht zahlen: erst kein Geld, dann ist er wieder ausgezogen und war aus verschiedenen Gründen der Meinung nicht zahlen zu müssen (kein Vertrag, bin nicht in der Wohnung...). Für den Anwalt habe die locker zusammenhängenden Emails, in denen allerdings alles Relevante geklärt war (was wird verkauft, welcher preis...), als Vertrag ausgereicht. Anschrift war über die Meldebehörden schnell vom Anwalt ermittelt und der Kollege hatte nach dem ersten anwaltlichen Mahnschreiben sein Geld. Zitat:
Die Übergabe ist das Verfügungsgeschäft. Der Vertrag das Verpflichtungsgeschäft. Der Vertrag regelt, dass der eine die Pflicht hat, die Ware herauszugeben und der andere die Pflicht zur Zahlung hat. Übergabe und Empfang sind dann die Verfügungsgeschäfte zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten. Aber ansonsten ja: Der vorangegangene Austausch, vermutlich per Email o.ä. ist dann der Vertrag. M. |
Um nochmal auf die ursprüngliche Frage zurück zu kommen. Ich habe mein TT gebraucht über Kleinanzeigen gekauft. Du musst dich halt schon ein wenig auskennen und auch wissen, wonach du suchst und auf was du achten musst. Wie sieht es denn so mit deinen Vorkenntnissen aus?
Weißt du, welche Größe du brauchst, welche Ausstattung es sein soll usw.? |
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