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Matthias75 21.07.2024 19:34

Zitat:

Zitat von DocTom (Beitrag 1751790)
Weil in D ein Vertrag schon durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande kommt, die können auch mdl. erfolgen. Nur so aus der Erinnerung der kfm. Ausbildung.
Dh, sobald du sagst, du verkaufst dein X wie beschrieben und ich sage ich kaufe dein X wie von dir beschrieben, dann besteht schon ein Kaufvertrag.
Wenn du dich nicht so äußerst und ich nehme dein X trotzdem, ist es ja ein Diebstahl...:Blumen:
Verstehst?
Schones WE Euch
T.

Genau, das geht sogar soweit, dass übereinstimmendes - sogenanntes konkludentes - Handeln ausreicht. Beispiel: Du gehst zum Stamm-Dönermann, er erkennt dich, nickt nur, macht sich an die Zubereitung, du legst wortlos das Geld auf den Tresen und schon hast du einen Kaufvertrag über "einmal wie immer mit scharf" abgeschlossen.

Oder mal ein konkreter Fall von einem Bekannten: Mit einem zukünftiges Mitglied der wirtschaftlichen Elite war als Nachmieter der Studentenbude vereinbart, dass dieser auch die Einrichtung übernimmt. Später wollte dann aber später nicht zahlen: erst kein Geld, dann ist er wieder ausgezogen und war aus verschiedenen Gründen der Meinung nicht zahlen zu müssen (kein Vertrag, bin nicht in der Wohnung...). Für den Anwalt habe die locker zusammenhängenden Emails, in denen allerdings alles Relevante geklärt war (was wird verkauft, welcher preis...), als Vertrag ausgereicht. Anschrift war über die Meldebehörden schnell vom Anwalt ermittelt und der Kollege hatte nach dem ersten anwaltlichen Mahnschreiben sein Geld.

Zitat:

Zitat von DocTom (Beitrag 1751871)
Sicher nicht, nach deutschem Recht, siehe vorherige Beiträge.;)
Selbst eine Schenkung wäre ein Vertrag...:Blumen:
Du meinst ohne schriftlichen Vertrag.
Oder kurz: du gibst, ein anderer nimmt = Vertrag.
:Huhu:

Nicht ganz :Huhu:

Die Übergabe ist das Verfügungsgeschäft. Der Vertrag das Verpflichtungsgeschäft. Der Vertrag regelt, dass der eine die Pflicht hat, die Ware herauszugeben und der andere die Pflicht zur Zahlung hat. Übergabe und Empfang sind dann die Verfügungsgeschäfte zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten.

Aber ansonsten ja: Der vorangegangene Austausch, vermutlich per Email o.ä. ist dann der Vertrag.

M.

Nepumuk 21.07.2024 21:14

Um nochmal auf die ursprüngliche Frage zurück zu kommen. Ich habe mein TT gebraucht über Kleinanzeigen gekauft. Du musst dich halt schon ein wenig auskennen und auch wissen, wonach du suchst und auf was du achten musst. Wie sieht es denn so mit deinen Vorkenntnissen aus?
Weißt du, welche Größe du brauchst, welche Ausstattung es sein soll usw.?


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