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Hafu 13.01.2022 14:08

Zitat:

Zitat von Siebenschwein (Beitrag 1641588)
Was wohl nicht wirklich relevant ist, wenn man in der Schweiz lebt :Huhu:

Stimmt, Wohnort Schweiz habe ich übersehen:Blumen:
Da kommt es letztlich darauf an, ob man nochmal irgendwann nach Mallorca fliegen will.

Vor 20 Jahren hatten wir mal wegen Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit um 1 km/h (1!) beim Weg zum Start des Ironman Zürich eine Buße von ich glaube über 100 SFR bekommen.
Fand ich zu teuer und da leicht rauszubekommen war, dass die deutschen Behörden zwar Adressdaten nach Nummernschildangabe an die Schweizer Behörden rausgaben, sich aber nicht um die Vollstreckung von Bußgeldern aus Nicht-EU-Staaten kümmern, hatte ich mich entschieden das Schreiben zu ignorieren.
Kamen dann noch einige Einschreiben hinterher, jedesmal mit aufgestockter Buße wegen Säumniszuschlägen und schließlich nach einigen Monaten ein Urteil des Stadtrichters Zürich in Abwesenheit mit einer hohen drei- oder sogar vierstelligen Strafe/ ersatzweise drei Tagen Haft.
Wir waren dann etliche Jahre lang nicht mehr in der Schweiz (wenn es anders geplant wäre, dann hätte ich damals wohl bezahlt) und ich gehe davon aus, dass es mittlerweile verjährt ist.

DocTom 13.01.2022 14:26

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1641586)
...Geldbußen werden in der EU (ab glaube ich 70.-€) auch grenzüberschreitend vollstreckt. ...

Spannend für die DK Reisenden unter unseren Kollegen hier:

https://www.bussgeldrechner.org/verk...k.html#tabelle

Wobei schon ab 2km/h über der Begrenzung das Bussgeld fällig wird.:-((

Na gut, hat ja jeder selber im Griff, daher fahre ich vor allem auf Landstraßen in DK nicht mehr die 10% drüber wie früher...
:Blumen:

dasgehtschneller 13.01.2022 14:47

Ich habe aus Deutschland mal eine Parkbuße von 5€ gekriegt und darauf 3 eingeschriebene Mahnungen inkl. Betreibungsandrohung.

Mahngebühren gab es aber keine, so dass ich schlussendlich die 5€ bezahlt habe während die zuständige Behörde wahrscheinlich 50€ an Arbeitsaufwand und Portokosten hatte :Lachanfall:

Hier in der Schweiz zahlt man bei der ersten Mahnung meist gleich mal 20.- mehr und bei der zweiten 50.- oder so.


In meinem aktuellen Fall gab es auch nochmals News. Die Autovermietung hat mit etwas Verzögerung doch noch reagiert und gefragt ob ich bestätigen kann dass ich am genannten Datum mit ihrem Auto unterwegs war :Holzhammer:
Ich habe nochmals erklärt dass ich an dem Datum nicht in Spanien war und ihnen noch eine Buchungsbestätigung aus meinem Hotel in Italien mitgeschickt.

Allerdings traue ich ihnen nicht so recht dass sie das dann auch an die zuständigen Behörden weiterleiten. Ich denke ich werde denen dann doch noch direkt das Einspracheformular schicken

So viel Ärger wegen was, womit ich eigentlich gar nichts zu tun hatte :Diskussion:

iChris 13.01.2022 17:01

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1641591)
Stimmt, Wohnort Schweiz habe ich übersehen:Blumen:
Da kommt es letztlich darauf an, ob man nochmal irgendwann nach Mallorca fliegen will.

Vor 20 Jahren hatten wir mal wegen Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit um 1 km/h (1!) beim Weg zum Start des Ironman Zürich eine Buße von ich glaube über 100 SFR bekommen.
Fand ich zu teuer und da leicht rauszubekommen war, dass die deutschen Behörden zwar Adressdaten nach Nummernschildangabe an die Schweizer Behörden rausgaben, sich aber nicht um die Vollstreckung von Bußgeldern aus Nicht-EU-Staaten kümmern, hatte ich mich entschieden das Schreiben zu ignorieren.
Kamen dann noch einige Einschreiben hinterher, jedesmal mit aufgestockter Buße wegen Säumniszuschlägen und schließlich nach einigen Monaten ein Urteil des Stadtrichters Zürich in Abwesenheit mit einer hohen drei- oder sogar vierstelligen Strafe/ ersatzweise drei Tagen Haft.
Wir waren dann etliche Jahre lang nicht mehr in der Schweiz (wenn es anders geplant wäre, dann hätte ich damals wohl bezahlt) und ich gehe davon aus, dass es mittlerweile verjährt ist.

Soweit mir bekannt wurde das schon vor Jahren geändert. Einziger Vorteil für Deutsche in CH, dass sie bei deutlicher Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit mit Max. 1XXX CHF rechnen müssen.

sybenwurz 13.01.2022 18:04

Zitat:

Zitat von dasgehtschneller (Beitrag 1641600)
Allerdings traue ich ihnen nicht so recht dass sie das dann auch an die zuständigen Behörden weiterleiten.

Naja, die Busse ist ja zunächst in letzter Instanz mal deren Bier, da sie der Fahrzeughalter sind (denke ich jedenfalls).
Die geben den Bussgeldbetrag ja nur an den Fahrer weiter, in der Regel zuz. Bearbeitungsgebühr.
Dazu müsstense dir nen Mietvertrag, aus dem der Anspruch gegenüber dir resultiert, vorweisen können.
Insofern ists ironisch, wennse von dir verlangen, nachzuweisen, dass du nicht in Malle warst, statt auf deinen Einwand hin zu prüfen, was an ihrer Buchführung der Mietverhältnisse und -verträge nicht stimmt...

biologist 13.01.2022 18:37

Ich muss beim Lesen der Beiträge gerade an einen DJ aus Ffm denken, der mal ein Album namens "Jailhouse Rocker" rausgebracht hatte. Und er hat auch erklärt, wie es dazu kam: Er war in der Schweiz und ich glaube er ist damals zu schnell gefahren. Davon wusste er aber nichts, hatte keine Post bekommen. Als er dann beim nächsten Mal wieder in die Schweiz eingereist ist, wurde er erstmal direkt eingelocht :Lachanfall:.

Kraichgauner 14.01.2022 00:04

Zitat:

Zitat von Schwarzfahrer (Beitrag 1641472)
Nach vielen Jahren in Stuttgart gefällt mir diese Idee besonders. Ließe sich im Zeitalter von Word auch als "Schwäbische Rechtschreibkorrektur" implementieren (würde dann aber nicht nur auf Substantive angewendet werden, sondern auch auf bestimmte andere Worte, wie jetzt, ade, ...)
Sorry für OT.

Bei "jetzt" ist ein einfaches "le" aber zu wenig. Jetztetle ...

dasgehtschneller 14.01.2022 08:16

Zitat:

Zitat von sybenwurz (Beitrag 1641617)
Naja, die Busse ist ja zunächst in letzter Instanz mal deren Bier, da sie der Fahrzeughalter sind (denke ich jedenfalls).
Die geben den Bussgeldbetrag ja nur an den Fahrer weiter, in der Regel zuz. Bearbeitungsgebühr.
Dazu müsstense dir nen Mietvertrag, aus dem der Anspruch gegenüber dir resultiert, vorweisen können.
Insofern ists ironisch, wennse von dir verlangen, nachzuweisen, dass du nicht in Malle warst, statt auf deinen Einwand hin zu prüfen, was an ihrer Buchführung der Mietverhältnisse und -verträge nicht stimmt...

Nein, leider habe ich den Bußgeldbescheid direkt von der zuständigen Behörde gekriegt.
Die Autovermieter haben denen wohl einfach eine Adresse gegeben und sich selber nicht mehr weiter darum gekümmert.

Also habe ich das Problem jetzt an der Backe :Traurig:
Deshalb sehe ich beim Vermieter auch nicht unbedingt das Interesse das jetzt zu berichtigen.


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