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Wenn wirklich Räder geklaut worden sind, ist das großer Mist.
Das darf nicht passieren und eigentlich sind die Sicherheitsvorkehrungen nicht von Pappe. Xdream war immer stolz drauf, dass bei ihnen keine Räder geklaut werden (vgl. Klagenfurt, Zürich, Monaco,...) |
wenn es sich hier wirllich um professionelle planung gehandelt haben sollte, wäre das echt bitter! dann müsste man bei jedem grossen event um seinen hobel bangen!
aber banken sind auch gut gesichert und werden trotzdem ausgeraubt! allerdings kann es IMO bei den heutigen möglichkeiten nicht so schwer sein, eine wechselzone so zu sichern, dass es eben nicht möglich ist, räder zu klauen! bei den startgebühren, die xdream einnimmt, könnte man eben auch das gelände mit miettechnik kamerasichern, und eben einen überwachsungswagen einsetzen mit monitoren. dann müsste es radausgabecoupons geben, die in der kürze der zeit nicht kopierbar sind. wer weiss, vielleicht haben sich ja leute extra angemeldet, nur um so ein ding zu bekommen und mit gefälschten coupons die teueren räder abzuholen! |
Vielleicht nochmal einen Schritt zurück:
Ist es Fakt, dass Räder verschwunden sind? Oder nur ein Gerücht? Sonst ist es find ich ein bißchen voreilig und arge Spekulation, nach Orga-Fehlern, Haftungsfragen etc. zu suchen. Weiß jemand definitiv, ob und wenn ja wieviele Räder verschwunden sind? Marc |
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mittlerweile kann ich bestätigen das zumindest ein rad definitiv weg ist.... |
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Nachstehend die Klausel im Original aus den Bedingungen der AachenMünchener Versicherung für die ich arbeite: HR 0230 Fahrraddiebstahl – rund um die Uhr 1. Für Fahrräder erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf Schäden durch Diebstahl, wenn das Fahrrad nachweislich zur Zeit des Diebstahls in verkehrsüblicher Weise durch ein Schloss gesichert war. 2. Für die mit dem Fahrrad lose verbundenen und regelmäßig seinem Gebrauch dienenden Sachen besteht Versicherungsschutz nur, wenn sie zusammen mit dem Fahrrad abhanden gekommen sind. 3. Für den einzelnen Schadenfall gilt die vereinbarte Entschädigungsgrenze. 4. Sie haben Unterlagen über den Hersteller, die Marke und die Rahmennummer der versicherten Fahrräder zu beschaffen und aufzubewahren. 5. Sie haben den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen und uns einen Nachweis dafür zu erbringen, dass das Fahrrad nicht innerhalb von 3 Wochen seit Anzeige des Diebstahls wieder herbeigeschafft wurde. Verletzen Sie diese Obliegenheit, so gelten die Bestimmungen zu den Obliegenheiten im Versicherungsfall gemäß Ziffer 20 der vereinbarten Allgemeinen Hausrat-Versicherungsbedingungen. Danach können wir bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch von unserer Leistungs- pflicht ganz oder teilweise befreit sein. |
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Um was für ein Rad handelt es sich denn das man einfach mal die Augen offen halten kann falls es vielleicht bei einem anderen Wettkampf auftaucht oder vielleicht bei einem großen bekannten online Auktionshaus. Marcel |
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ich werd's auch weiter so handhaben und hoffe, dass bei einem unikat eher vom diebstahl abgesehen wird :-(( |
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