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Es ist einfach ein Vergleich der so oder so hingt. Es tut mir leid wenn es zu forsch von mir war... Aber so gesehen hast du recht, aber bei z.b. Kindeswohlgefährdung ist es meiner Meinung nach auch der Ehrenkodex der einen Arzt dazu verpflichten sollte. 🙋*♂️ |
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Grundsätzlich gibt es in D bei keinem Unfall eine Anzeigepflicht. Als Unfallbeteiligter kann man sich höchstens des unerlaubten Entfernen vom Unfallort schuldig machen, wenn man bei Feststellungsinteresse (Sicherung zivilrechtlicher Ansprüche) keine, falsche oder unzureichende Angaben zu seiner Person oder der Art seiner Beteiligung macht.
Auch ist es entgegen dem Volksglauben nicht Aufgabe der Polizei für die Schadensregulierung oder Schmerzensgeld zu sorgen. Aufgabe der Polizei ist im Rahmen der Unfallaufnahme begangene Straftaten wie Ordnungswidrigkeiten festzustellen und ein beweissicheres Straf- bzw. OwiVerfahren zu gewährleisten. Dennoch MUSS die Polizei erst tätig werden, wenn sie Kenntnis von Tatsachen bekommt, die hinreichend einen Verdacht für das vorliegen einer Straftat begründet. Haben die Unfallbeteiligten kein Interesse an einer Strafverfolgung sind sie nicht gezwungen die Polizei zu verständigen. (Nehmen wir mal an, Fahranfänger F macht einen dummen Fehler und es kommt zum Unfall bei dem Radfahrer R stürzt und sich leicht verletzt. Nun rufen sie die Polizei und obwohl der Radfahrer ja nun nur seinen Schaden ersetzt haben will, welcher völlig losgelöst von den polizeilichen Ermittlungen im Zweifel in einer Zivilklage vor Gericht beschieden wird, wird gegen F ein Strafverfahren aufgrund fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet. Blöde Nebenfolge ist ein Eintrag in Flensburg und eine teure Nachschulung.) Natürlich wollen RA und Versicherungen, dass ein Verkehrsunfall durch die Polizei aufgenommen wird, da diese dann erheblich weniger Arbeit haben, da sie eben nicht selber arbeiten müssen, sondern einfach auf die Akte der Polizei verweisen. Das Schadensersatzrecht ist aber gänzlich losgelöst vom strafverfahrensrecht und kommt teilweise auch zu unterschiedlichen Einschätzungen. Zur Durchsetzung seiner zivilrechtlichen Interessen reicht im Zweifel bei klarem Unfallhergang ein Personalienaustausch und eine Dokumentation des Unfallorts (Fotos). Und zu den ganzen Märchen, was die polizei alles macht am Unfallort: Da lasst euch mal keinen Bären aufbinden. Bei klarem Unfallhergang bei leicht verletzter Person wird kein Hexentanz veranstaltet. |
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Danke für den Post. Bei juristischen Fehlvorstellungen kann man sich nur die Finger wund tippen
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Ich hatte zuletzt den Fall, daß ich, morgens, weil ein Auto meine Vorfahrt mißachtet hatte, mit dem Rad notbremsen musste und stürzte, ohne Autokontakt. Eine Hautabschürfung und ein leicht verbogenes Schaltauge wären kein Grund für Schadenersatz gewesen, aber eine Entschuldigung hätte ich erwartet. Der Autofahrer brmste kurz ab, und gab Gas, sobald ich anfing mich aufzurappeln. Ich fuhr dann erst zur Arbeit weiter, und habe auf dem Heimweg bei der Polizei vorbeigeschaut, um zu fragen, ob es eine Möglichkeit gibt, den Fahrer ausfindig zu machen, um ihm ins Gewissen zu reden, daß er das nächste Mal zumindest sich um den gestürzten kümmern sollte, statt Gas zu geben. Zu meiner Überraschung wurde mir erst mal ein Vortrag gehalten, daß ich offenbar Fahrerflucht begangen hätte (wörtlich), und ich hätte unbedingt die Polizei rufen sollen, und auf sie vor Ort warten müssen. Immerhin wurde dann gnädig auf die Verfolgung dieses Vorwurfs verzichtet, und sie haben nachgeschaut (es war ein Poolfahrzeug einer größeren Firma, mehr habe ich nie erfahren). War das dann auch dieses "unerlaubte Entfernen vom Unfallort"? Das klang so, daß man immer die Polizei rufen sollte. Der Vorwurf hat mir allerdings die Motivation, die Polizei zu konsultieren bei solchen Anlässen, eher gedämpft, da es so klang, als ob Weiterfahren schlimmer wäre, als die Vorfahrt zu nehmen. |
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