Zitat:
Zitat von Borni
(Beitrag 1523685)
... bin dann rechts hinten meinem
Kollegen rein und kam zu Fall. Mein Renner hat einiges abbekommen, Vorderrad und Gabel könnten hin sein. Bremshebel gebrochen usw.
Mir ist Gott sei Dank dabei nicht wirklich was passiert! Die Hose ist zwar gerissen und habe eine kleine Schürfwunde an der Pobacke, aber nicht der Rede wert. Ich mache mir da eher Gedanken um mein Rad.
...Einen unabhängigen Zeugen habe ich auch.
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Hast du denn dein Fahrrad jetzt überhaupt schon mal genau begutachtet? Keinerlei nennenswerte Personenschäden aber defekte Gabel und defektes Vorderrad ist eher unüblich.
Was sagt denn der "unabhängige Zeuge" im Polizeiprotokoll?
Wenn der irgendeine Aussage zum nicht eingehaltenem Sicherheitsabstand oder zu einer unangepassten Geschwindigkeit getroffen hat, dürften die Chancen auf Schadensersatz nahezu bei Null sein. Dein eigentlicher Unfallgegner war ja genau genommen dein Kumpel und du müsstest diesen verklagen, weil er das Hindernis für dich nicht angezeigt hat. Die russisch-sprechende Freizeitradlerin war ja eher eine Gelegenheitsursache für das (gelungene) Brems-Ausweichmanöver deines Kumpels.
Ich sehe es wie die meisten Vorposter: wer auf einem Radweg zu schnell und mit zu kurzem Sicherheitsabstand fährt, der nimmt Unfallsituationen, wie die von dir geschilderte, billigend in Kauf. Man kann nicht a priori von allen anderen Radfahrern auf einem Radweg, von denen manche ungeübt sind, viele keinen Führerschein haben, manche sehr jung oder sehr alt sind dieselben Skills erwarten, wie man sie eventuell selbst sich angeeignet hat, wenn man jedes Jahr ein paar tausend Kilometer auf dem Rad verbringt.
Zitat:
Zitat von Borni
(Beitrag 1524414)
Ich werde mich trotzdem anwaltlich beraten lassen. Mir geht es nicht darum, dass die gegnerische Partei zu 100% schuld ist, sondern zumindest eine Teilschuld anerkennt und ein Teil des Schadens erstattet wird. Rechtsschutz und Anwalt auch deshalb, da ich kein Russisch kann und die Schadensersatzforderung auch formell richtig formuliert wird (Voraussetzung ist natürlich, dass der Anwalt auch überhaupt einen Sinn in der Sache sieht)
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Wenn du dir einen Anwalt nimmst und dieser Schadensersatzforderungen gegen die Radlerin formuliert (Anwälte verdienen an solchen Streitereien auch Geld, wenn letztlich für dich nichts herausspringt, sind also nicht zwingend objektive Ratgeber), dann zwingst du die Gegenseite, sich ebenfalls anwaltlich vertreten zu lassen. Und deren Anwalt würde sein Handwerk nicht verstehen, wenn er defensiv bleiben würde und nicht seinerseits Forderungen gegen dich stellen würde, z.B. Schmerzensgeld wegen des Schreckens, den ihr der Freizeitradlerin eingejagt habt. rMöglicherweise hat sich die Radlerin bei der Gefahrenbremsung und abruptem Absteigen auch noch das Knie verdreht, dass seitdem beim Treppensteigen schmerzt, oder Nacken verrissen. Mit zweimal Anwaltshonorar, Schmerzensgeld wirst du dich wundern, wie schnell bei so einer Kleinigkeit die Streitsumme aufgeblasen sein wird, bis dann in einem Jahr ein Richter beim ersten Gerichtstermin eine Vergleichsquote vorschlägt.
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