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Hafu 13.04.2020 19:08

Zitat:

Zitat von Borni (Beitrag 1523685)
... bin dann rechts hinten meinem
Kollegen rein und kam zu Fall. Mein Renner hat einiges abbekommen, Vorderrad und Gabel könnten hin sein. Bremshebel gebrochen usw.

Mir ist Gott sei Dank dabei nicht wirklich was passiert! Die Hose ist zwar gerissen und habe eine kleine Schürfwunde an der Pobacke, aber nicht der Rede wert. Ich mache mir da eher Gedanken um mein Rad.
...Einen unabhängigen Zeugen habe ich auch.

...:

Hast du denn dein Fahrrad jetzt überhaupt schon mal genau begutachtet? Keinerlei nennenswerte Personenschäden aber defekte Gabel und defektes Vorderrad ist eher unüblich.

Was sagt denn der "unabhängige Zeuge" im Polizeiprotokoll?
Wenn der irgendeine Aussage zum nicht eingehaltenem Sicherheitsabstand oder zu einer unangepassten Geschwindigkeit getroffen hat, dürften die Chancen auf Schadensersatz nahezu bei Null sein. Dein eigentlicher Unfallgegner war ja genau genommen dein Kumpel und du müsstest diesen verklagen, weil er das Hindernis für dich nicht angezeigt hat. Die russisch-sprechende Freizeitradlerin war ja eher eine Gelegenheitsursache für das (gelungene) Brems-Ausweichmanöver deines Kumpels.

Ich sehe es wie die meisten Vorposter: wer auf einem Radweg zu schnell und mit zu kurzem Sicherheitsabstand fährt, der nimmt Unfallsituationen, wie die von dir geschilderte, billigend in Kauf. Man kann nicht a priori von allen anderen Radfahrern auf einem Radweg, von denen manche ungeübt sind, viele keinen Führerschein haben, manche sehr jung oder sehr alt sind dieselben Skills erwarten, wie man sie eventuell selbst sich angeeignet hat, wenn man jedes Jahr ein paar tausend Kilometer auf dem Rad verbringt.



Zitat:

Zitat von Borni (Beitrag 1524414)
Ich werde mich trotzdem anwaltlich beraten lassen. Mir geht es nicht darum, dass die gegnerische Partei zu 100% schuld ist, sondern zumindest eine Teilschuld anerkennt und ein Teil des Schadens erstattet wird. Rechtsschutz und Anwalt auch deshalb, da ich kein Russisch kann und die Schadensersatzforderung auch formell richtig formuliert wird (Voraussetzung ist natürlich, dass der Anwalt auch überhaupt einen Sinn in der Sache sieht)
...

Wenn du dir einen Anwalt nimmst und dieser Schadensersatzforderungen gegen die Radlerin formuliert (Anwälte verdienen an solchen Streitereien auch Geld, wenn letztlich für dich nichts herausspringt, sind also nicht zwingend objektive Ratgeber), dann zwingst du die Gegenseite, sich ebenfalls anwaltlich vertreten zu lassen. Und deren Anwalt würde sein Handwerk nicht verstehen, wenn er defensiv bleiben würde und nicht seinerseits Forderungen gegen dich stellen würde, z.B. Schmerzensgeld wegen des Schreckens, den ihr der Freizeitradlerin eingejagt habt. rMöglicherweise hat sich die Radlerin bei der Gefahrenbremsung und abruptem Absteigen auch noch das Knie verdreht, dass seitdem beim Treppensteigen schmerzt, oder Nacken verrissen. Mit zweimal Anwaltshonorar, Schmerzensgeld wirst du dich wundern, wie schnell bei so einer Kleinigkeit die Streitsumme aufgeblasen sein wird, bis dann in einem Jahr ein Richter beim ersten Gerichtstermin eine Vergleichsquote vorschlägt.

PabT 13.04.2020 21:55

Es heißt ja nicht "Herumstehweg", sondern "Fahrradweg". Natürlich rechnet man immer mit Idioten, aber manchmal sind die schlechten Menschen, die Radfahrer nur als Fußgänger mit Rädern betrachten, noch viel dümmer, als sich ein gesunder Mensch vorstellen kann. Wenn mir einer von der Autobahnbrücke vor den LKW springt, wie mitschuldig kann ich da sein? Ja, der vorliegende Fall ist weniger eindeutig, und vielleicht brauchte die Tante aufgrund der Umstände keine besonders ausgeprägte kriminelle Energie, um den Schaden hervorzurufen, aber wenn sie nicht selbst überzeugend um Verzeihung gebeten hat, würde ich es mir nicht nehmen lassen, den gesamten Vorgang von Profis beurteilen zu lassen. Mit Rechtsschutzversicherung schon dreimal nicht.

tandem65 14.04.2020 06:52

Zitat:

Zitat von PabT (Beitrag 1524541)
Natürlich rechnet man immer mit Idioten, aber manchmal sind die schlechten Menschen, die Radfahrer nur als Fußgänger mit Rädern betrachten, noch viel dümmer, als sich ein gesunder Mensch vorstellen kann.

Da gebe ich Dir uneingeschränkt recht. Die Frage ist nur wer sich da jetzt angesprochen fühlen darf.

Zitat:

Zitat von PabT (Beitrag 1524541)
Wenn mir einer von der Autobahnbrücke vor den LKW springt, wie mitschuldig kann ich da sein?

Danke für den wirklich gelungenen Vergleich. Also ist ein LKW-Fahrer der ungebremst in ein Stauende fährt unschuldig. Genauso wie Du in der Stadt mit dem PKW ganz sicher auf Deinen Vordermann auffahren darfst wenn dieser für einen querenden Fußgänger oder auch nur eine geöffnete Autotür bremst.

Zitat:

Zitat von PabT (Beitrag 1524541)
Es heißt ja nicht "Herumstehweg", sondern "Fahrradweg".

Zum guten Schluß sind doch ganz viele Radwege de Facto auch Gehwege. Dazu zeigst Du mir bitte wo das uneingeschränkte Halteverbot für Radwege definiert wird.

badenonkel28 14.04.2020 07:08

Vor einigen Jahren hatte ich auch einen Radunfall.
Ich bin auf einem geteilten Radweg (zwei Richtungen) gefahren und mir ist ein Radfahrer entgegen gekommen. Kurz bevor er auf meiner Höhe war hat er den Mädels auf der anderen Straßenseite hinterher geschaut und ist dabei auf meine Seite des Radwegs gekommen.
Schuldfrage wurde schnell geklärt, er war Schuld. Er hat es auch zugegeben. Das Problem war nur, er hatte kein Geld und keine Versicherung. Ich bin dann auf meinem Schaden sitzen geblieben (Rad kaputt, Rippe gebrochen) und bin seitdem immer angespannt wenn mir jemand entgegenkommend. Deshalb fahre ich gerne auf der Straße.

su.pa 14.04.2020 07:47

Zitat:

Zitat von PabT (Beitrag 1524541)
Es heißt ja nicht "Herumstehweg", sondern "Fahrradweg". Natürlich rechnet man immer mit Idioten, aber manchmal sind die schlechten Menschen, die Radfahrer nur als Fußgänger mit Rädern betrachten, noch viel dümmer, als sich ein gesunder Mensch vorstellen kann.

Und immer wieder lässt die Ausdrucksweise in diesem Forum mehr zu wünschen übrig, als ich glauben kann... :Nee:

tandem65 14.04.2020 10:50

Zitat:

Zitat von badenonkel28 (Beitrag 1524588)
Vor einigen Jahren hatte ich auch einen Radunfall.
Ich bin auf einem geteilten Radweg (zwei Richtungen) gefahren und mir ist ein Radfahrer entgegen gekommen. Kurz bevor er auf meiner Höhe war hat er den Mädels auf der anderen Straßenseite hinterher geschaut und ist dabei auf meine Seite des Radwegs gekommen.

Das hat jetzt wie viel mit der Situation desTE zu tun?

Zitat:

Zitat von badenonkel28 (Beitrag 1524588)
Das Problem war nur, er hatte kein Geld und keine Versicherung.

Ahh, hier könnte die Verbindung sein. Allerdings hättest Du einen Mahnbescheid erwirken können.;) :Blumen:

badenonkel28 14.04.2020 11:09

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 1524649)
Das hat jetzt wie viel mit der Situation desTE zu tun?



Ahh, hier könnte die Verbindung sein. Allerdings hättest Du einen Mahnbescheid erwirken können.;) :Blumen:

Ja, der Fall war ein Anderer, aber das Ergebnis wird das Gleiche sein.
Kein Geld und damit war es das. Bei mir war es dann dummerweise auch noch jemand der nur noch 1 Jahr in Deutschland sein wollte (nur für das Studium).

pikpikolymic 01.10.2020 13:31

Zitat:

Zitat von AndrejSchmitt (Beitrag 1523694)
Und, hast du gleich Bußgeld bekommen weil du mit nem Kollegen unterwegs warst, wobei ist ja erlaubt. Ausser in Bayern. Da muss der Kollege schon dein Lebensabschnittsgefährte sein.

Naja, du kannst die Sache abhaken oder dich ewig juristisch damit auseinandersetzen um ein paar Kröten zu bekommen. Ich würde ersteres machen..

Nun, wenn ich den Fall vollständig verstehe, dann ist es ja gut, dass Sie Rechtsgutachten einholen. Aber wenn es klar ist, dann werden Sie nur die Schuldigen finden und für den Schaden aufkommen, richtig?

Ich glaube nicht, dass Bußgeld vielleicht einen Schadenersatz beantragt hat. oder?


https://www.punkte-flensburg.de/

Das sind die Bußgeld-Radler, die stattdessen bekommen werden:

Zitat:

- Fahrrad fahren unter Alkoholeinfluss
-Missachtung einer roten Ampel
-Überqueren eines Bahnübergangs, obwohl die Schranke geschlossen ist
-Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit durch unvorschriftsmäßiges Fahrrad

:D :D ich denke, in diesem Fall wird es genau wie bei @badenorkel28 Fall


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