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MatthiasR 17.11.2019 18:47

Zitat:

Zitat von Siebenschwein (Beitrag 1493436)
Und wenn man das einmal in Gedanken durchgespielt hat, reicht es , der HR Tante unmissverständlich klar zu machen, dass man das Szenario durchziehen würde, falls man sich nicht auf eine Vertragsaufhebung einigen könnte.
Die wollen doch auch keinen Ärger...

Wie man schnell und profitabel aus einem Arbeitsverhältnis kommt, wurde ja schon in einigen Filmen gezeigt, z.B. 'American Beauty' oder 'Fight Club'. :Cheese:

Scnr, Matthias

Canumarama 18.11.2019 13:12

Zitat:

Zitat von Bommel91 (Beitrag 1493411)
Also,

1. Woran liegt es, dass bei juristischen Fragestellungen immer die Nichtjuristen eine derart wissende/überzeugende Position einnehmen, die durch keinerlei Ausbildung begründet wird?

Um im Groben vorauszusagen wohin die Reise geht muss man heutzutage nicht immer ausgebildeter Jurist sein. Oft reicht da auch Erfahrung aus oder viel Zeit zu recherchieren. Das jeder Fall einzeln betrachtet werden muss, versteht sich von selbst.

Bevor du deinen Beitrag geändert hast, stand da so sinngemäß: "... wenn das so jeder beantworten könnte, müsste ich mir Sorgen machen ob ich in den richtigen Beruf für die Zukunft investiert habe."

Die Sorgen könnten berechtigt sein, zumindest für einfach gelagerte Fälle:

https://www.youtube.com/watch?v=gI_zKqodcP0

Minute 7 bis 10.

Nogi87 18.11.2019 13:53

Zitat:

Zitat von VolkerR (Beitrag 1493336)
Ich bin zwar kein Jurist, habe aber aus beruflichen Gründen öfter mit Kündigungen zu tun. Aus Erfahrung kann ich folgendes sagen:
- wenn der AG kündigt, gelten die Fristen wie oben beschrieben
- wenn der AN kündigt, gelten die 4 Wochen (wenn im Tarifvertrag keine kürzeren
Fristen stehen)
Die Angleichung der AN-Fristen an die AG-Fristen ist meines Erachtens unwirksam, da sie den AN (wenn dieser kündigt) unverhältnismäßig benachteiligt.

zur zweiten Frage:
was soll schon passieren? Gar nichts ! Wenn der AG klagen würde, hätte er keine Aussicht auf Erfolg. Würde nur Geld, Zeit und Nerven kosten...
Außerdem: was soll ein AG mit einem AN anfangen, der gar nicht mehr bei ihm arbeiten will???

Im TVÖD gibt es diese Angleichung auch. Bei entsprechender Beschäftigungszeit hat man eine Kündigungsfrist als Arbeitnehmer von 6 Monaten zum Quartalsende. Wenn das nicht zulässig wäre hätte bei Millionen von Beschäftigten bestimmt schon einer geklagt.

MattF 18.11.2019 14:07

Zitat:

Zitat von Nogi87 (Beitrag 1493794)
Im TVÖD gibt es diese Angleichung auch. Bei entsprechender Beschäftigungszeit hat man eine Kündigungsfrist als Arbeitnehmer von 6 Monaten zum Quartalsende. Wenn das nicht zulässig wäre hätte bei Millionen von Beschäftigten bestimmt schon einer geklagt.

Im übrigen ist das auch ein Vertrauensbeweis, bzw. der AG stellt klar, dass er den Mitarbeitenden nicht kurzfristig ersetzen kann, sondern auf ihn angewiesen ist. Er entsprechend lange braucht jemand anderen zu finden und einzuarbeiten. Der Job ist in der Firma also nicht ganz egal.

Man könnte im übrigen schon von Anfang an nach §622 BGB sehr lange Kündigungsfristen vereinbaren von 6 Monaten und länger (für beide Seiten).

Wichtig zu wissen ist, dass Arbeitsrecht Vertragsrecht ist, beide Partner schließen grundsätzlich auf Augenhöhe einen Vertrag.
Da die Augenhöhe in der Realität nicht ganz gegeben ist und der Gesetzgeber das auch sieht, gibt es Mindestregelungen die nicht unterboten werden dürfen. Aber für alles was drüber raus geht, sind die 2 Parteien selber verantwortlich und man sollte auch nichts unterschreiben was einen mal später ägert, bzw. man eh schon weiß, dass man kein Bock hat sich dran zu halten.
Bricht ein Arbeitgeber den Vertrag ist das Geschrei groß, bricht der AN den Vertrag ist es eine lässliche Sünde.


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