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Scnr, Matthias |
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Bevor du deinen Beitrag geändert hast, stand da so sinngemäß: "... wenn das so jeder beantworten könnte, müsste ich mir Sorgen machen ob ich in den richtigen Beruf für die Zukunft investiert habe." Die Sorgen könnten berechtigt sein, zumindest für einfach gelagerte Fälle: https://www.youtube.com/watch?v=gI_zKqodcP0 Minute 7 bis 10. |
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Man könnte im übrigen schon von Anfang an nach §622 BGB sehr lange Kündigungsfristen vereinbaren von 6 Monaten und länger (für beide Seiten). Wichtig zu wissen ist, dass Arbeitsrecht Vertragsrecht ist, beide Partner schließen grundsätzlich auf Augenhöhe einen Vertrag. Da die Augenhöhe in der Realität nicht ganz gegeben ist und der Gesetzgeber das auch sieht, gibt es Mindestregelungen die nicht unterboten werden dürfen. Aber für alles was drüber raus geht, sind die 2 Parteien selber verantwortlich und man sollte auch nichts unterschreiben was einen mal später ägert, bzw. man eh schon weiß, dass man kein Bock hat sich dran zu halten. Bricht ein Arbeitgeber den Vertrag ist das Geschrei groß, bricht der AN den Vertrag ist es eine lässliche Sünde. |
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