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Ich hatte mal einen Kumpel, auf dem ja Dude gerne rumhackt. Der überschritt damals den damaligen Grenzwert von 15ng der jetzt auf 150ng angehoben wurde nur sehr knapp (heute wäre er absolut im grünen Bereich). Einmaliges Kiffen auf der Party zum bestandenen Studienabschluss soweit ich mich erinnere. In der Folge las ich einiges zu diesem Thema. Wobei man in erster Linie Material dazu findet, was Kiffer in Verkehrskontrollen zu erwarten haben. Im Urin ist THC meiner Kenntnis nach länger und in höheren Konzentrationen nachweisbar als in Blutkontrollen. Die Wahrscheinlichkeit einen positiven Test zu produzieren in einer Urinkontrolle ist also durchaus vorhanden, auch wenn man nicht unbedingt am WK Tag gekifft hat. Von daher finde ich Deinen Ansatz als eher riskant.
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Bitte lasst uns hier keine Grundsatzdebatten führen.
Der Thread verfehlt sonst sein Ziel, einen schnellen Überblick über die Regeln der NADA sowie dem praktischen Umgang damit zu bieten. Problematiken des privaten Drogenkonsums, des Rechtsstaats oder der Rechtsphilosophie können gerne in anderen Threads diskutiert werden. :Blumen: |
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Trotz sportlicher Betätigung müssen manche ältere, selten jüngere Sportler blutdrucksenkende Medikamente nehmen. Die sind in der Regel erlaubt, da sie beim Ausdauersport keine Leistungssteigerung bringen bzw. sogar eine Leistungsminderung wie Betablocker, die nur beim Schiessen, Billard, Skispringen und einigen anderen als Doping verboten sind, weil sie u.a. den Puls verringern.
Manche blutdrucksenkende Medikamente verschreiben die Ärzte als Kombipräparate, am häufigsten vermutlich ACE-Hemmer + HCT (Hydrochlorothiazid). Letzteres ist ein Diureticum, eine harntreibende Substanz, die auf der Verbotsliste steht, weil sie zur Maskierung von Anabolika benutzt wird. Die Namen dieser Kombi-Medikamente tragen oft einen Zusatz wie comp, plus. |
Auf der ursprünglich verlinkten Seite zur Prüfung der Wirkstoffe steht zu Cannabis folgendes
Art der Einnahme Einsatz im Wettkampf: X Einsatz ausserhalb Wettkampf: ! alle Darreichungsformen Wirkstoff: Tetrahydrocannabinol Hinweis: Auf der Verbotsliste der WADA ist Cannabis unter den für Wettkämpfen verbotenen Stimulanzien aufgeführt. Der Konsum von Cannabis ist möglicherweise noch wochenlang, je nach Konzentration auch monatelang nachweisbar. Eine positive Wettkampfkontrolle kann also auch möglich sein, wenn Cannabis lange vorher konsumiert wurde. Es kann sogar schon zu einer gefährlichen Situation kommen, wenn sich der Sportler in einer Discothek aufhält, in der z. B. Marihuana geraucht wird und er dadurch passiv die Substanz Tetrahydrocannabinol (THC) aufnimmt. Der nachgewiesene Konsum von Cannabis zieht strafrechtliche, gegebenenfalls auch verbandsinterne disziplinarische Maßnahmen nach sich. Hier ist auch das Problem das "Nachweisverfahren". Auch im Strassenverkehr kann es einem passieren dass man Tage oder Wochen nach dem Konsum noch seinen Führerschein abgeben muss weil nicht die Substanz selber sondern nur die Abbauprodukte in sehr geringer Menge geprüft werden. Allerdings scheinen diese Grenzwerte zumindest bezüglich Doping Tests etwas erhöht worden zu sein. |
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Hier findet sich jedenfalls eine Version des Textes mit Bezugnahme auf den alten Grenzwert von 15 ng/ml: https://my-rebound.de/spielt-cannabi...e-beim-doping/ |
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Natürlich sichert sich die Nada ab. Die Abbauprozesse sind halt nicht für jeden unter allen Bedingungen gleich. Das einfachste wär halt zu sagen lass es bleiben. Scheint aber nicht abschließend gewollt, also muss man irgendwas um den Grenzwert bauen. Den hat aber doch niemand im Griff. Also sagen die im Prinzip nix anderes, als das man nix über den Abbau sagen kann, dass es aber lange dauern kann und das man das berücksichtigen sollte. Und das man selbst die Verantwortung trägt wenn der Test dann positiv ist. In so einer Konstellation würde ich nicht auf den Gedanken kommen zu kiffen oder anderweitig bewusst THC aufzunehmen. |
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