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"Die geheimen contra legem Regeln im orentlichen Verfahren" :Nee: Zum eigentlichen Fall Harz jedoch sagt der Artikel wenig. Ich teile das Unbehagen des Autors - insbesondere angesichts der vielzahl Prominenter Fälle Zitat:
Gruß Torsten |
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Wie gesagt gibt es auch Strafrechtler die denken, dass er mit weniger davon gekommen wäre, wenn er nicht Hartz hieße. FuXX |
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Ich sehe, was Hartz gemacht hat und was er einfädelt hat und dass er letztlich den Betriebsrat massiv bestochen hat. Nun mag das alles gesetzlich legal sein - moralisch ist es das für MICH nicht. Und daraus erwächst für mich halt meine Haltung. Es gibt einfach immer wieder Urteile, in denen ein Promibonus gewährt wird, dass ich bei so einer Geschichte vielleicht zu schnell urteile. Mein Gerechtigkeitssinn ist jedenfalls nicht zufrieden... |
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Dadurch, das Moral die Basis ist, auf der Gesetze letztlich aufbauen, hat jeder die Möglichkeit, eine allgemeingültige Messlatte anzulegen, die die Schnittmenge Gesetz-Moral halbiert. Weil Gesetze unterschiedlich ausgelegt werden und die moralischen Massstäbe von Mensch zu Mensch differieren, kommt es zu Abweichungen. Mir ist das Hartz-Urteil nicht aus Gründen zu mild, die in Stammtisch- oder Bildzeitungsparolen begraben liegen, sondern weil ich, wohl ähnlich wie du, nicht zum (Charakter-)Schwein erzogen wurde und dementsprechend meine moralischen Ansichten wohl von denen Hartz´ abweichen und das Urteil meiner Meinung nach die Flexibilität der Gesetze in Richtung der laxeren Hartz´schen Moral beansprucht. Dazu kommt, wie ich oben bereits angesprochen hab, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass ein Peter Hartz mit nichtmal geradezu lächerlichen 600000 Euro netto jährlich auskommen muss und ich nach dem Fall Ackermann schon gespannt war, wie milde diesmal das Urteil ausfiele. Die Gefängnisstrafe auf Bewährung halte ich aus dem Grund für ne Farce, weil ich mich frage, wie Hartz die Möglichkeit haben sollte, nochmal so ne Posse zu reissen. Das ist doch völliger Quatsch. Der setzt sich zuhause hin, sackt ne handvoll lukrativer Beraterverträge ein und wird namentlich nie mehr mit irgendwelchen Entscheidungen in Erscheinung treten. Unterm Strich stehen also ne Gefängnisstrafe, die keine ist, also vernachlässigt werden kann und eine Geldstrafe mit 360 Tagessätzen, die sich fürn kleinen Mann von der Strasse, dessen Frau noch putzen geht, dramatisch anhört, unserm Delinquenten aber sicher nichtmal ein müdes Lächeln abringen wird, im Raum. |
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Hat mal jemand nachgeschaut was überhaupt die Höchststrafen für Bestechung sind, haben wir nicht ein paar Juristen hier? Hartz war nicht vorbestraft, hat ein umfassendes Geständnis abgelegt, hat sich nicht selbst bereichert, die Chance für einen Rückfall ist gleich null - das sind lauter Milderungsgründe. Der Hauptgrund für die hohen Strafforderungen ist doch wohl bei den allermeisten, dass es ihm auch mal so richtig schlecht gehen soll, dem scheiß Bonzen! Dass es schwer ist jemanden mit viel Geld mit ner Geldstrafe zu beeindrucken ist klar, aber man kann doch deswegen nicht nen Millionär ins Gefängnis werfen, weil er 70 statt 50 in der Stadt gefahren ist (um es mal überspitzt auszudrücken). Man kann auch nicht einfach sein ganzes Vermögen einkassieren, da eine solche Strafe völlig unverhältnismäßig wäre. Der Umkehrschluss wäre ja sonst auch, dass arme Leute gar nicht mit Geldstrafen belegt werden könnten, die ham ja eh schon nix - kann aber auch nicht sein, dann könnten die sich ja alles erlauben. Kapitalismus basiert auf Ungleichheit, wer viel Geld hat, der hat einfach eine sehr gute Ausgangslage. Dafür kann man niemanden bestrafen. Wenn jemand gut trainiert hat, dann muss er auch nicht beim IM 10 Minuten später starten - und ein 9h Athlet bekommt auch nicht 30min Zeitstrafe für lutschen, nur weil er ja eh viel mehr Zeit bis zum cut-off hat als der 16h Mann. FuXX PS@Drullse: Hoch hinaus kommen ist ja nun eine Frage der Definition, melde mal Ackermann und Hartz beim IM an - so hat jeder seine Spielwiese. Geld ist vollkommen überbewertet - das zeigt sich gerade auch in den heftigen Reaktionen all der Menschen die den Managern vorwerfen soviel Geld zu haben - all diese Leute hätten es einfach selbst ach so gern. |
Das Urteil zeigt IMHO, das Verbrechen sich lohnt
Die zu erwartende Strafe fällt idr geringer aus als der zu erzielende Ertrag durch Lug und Betrug Jawoll! |
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Falls es noch nicht ganz klar geworden ist, SEIN PERSÖNLICHER Ertrag steht überhaupt nicht zur Debatte, er hatte aus der verhandelten Untreue keinen. Er hat ihm überlassene Gelder anders verwendet als er hätte dürfen, nicht mehr und nicht weniger. Von einem Nichtjuristen zur Strafhöhe (man möge mich korrigieren, sollte das falsch sein): Auch, wenn die Geldstrafe moralisch Gefühlt etwas höher hätte sein können, mehr ging nicht. Man ist sich einig, dass er nicht ins Gefängnis soll, das hätte auch, wie bereits mehrfach genannt, überhaupt keinen Sinn. Deswegen darf die Freiheitsstrafe nicht über zwei Jahren liegen, sie könnte sonst nicht mehr vollständig zur Bewährung ausgesetzt werden. Mehr als 360 Tagessätze können normlalerweise nicht verhängt werden, und die Höhe des Tagessatzes bemisst sich nach dem Einkommen. Und nicht zuletzt ist die strafrechtliche Geldstrafe etwas völlig anderes als der zivilrechtliche Schadenersatz, das gilt es außerdem zu bedenken. |
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