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tandem65 08.05.2018 09:00

Zitat:

Zitat von Antischwimmer (Beitrag 1377350)
Es wird sich nichts ändern für Hobbyfotografen. Bei den Millionen Handyfotos kämen Gerichte bei Abmahnung gar nicht hinterher.

Grundsätzlich wirklich eine gewagte These. Für eine Abmahnung braucht es kein Gericht.
Das braucht es erst wenn sich jemand mit Hoffnung auf Erfolg gegen eine Abmahnung wehrt.

Stefan 08.05.2018 09:28

Zitat:

Zitat von qbz (Beitrag 1377378)
also ich habe erstmal diverse Fotoalben von mir mit vielen Sportfotografien auf "privat" gestellt, weil mir der Stress mit möglichen Abmahnungen zu gross wäre und warte ab, wie sich der Umgang mit dem Gesetz entwickelt.

Ist das nicht ein Eigentor? Meines Wissens betrifft das Gesetz doch nur Alben, die ab Ende Mai veröffentlicht werden, d.h. Deine bisherigen online-Alben wären kein Problem. Der Wechsel von "privat" auf "öffentlich" Ende Mai oder im Juni wäre dann doch sowas wie einer Veröffentlichung. Meine letzte Vorlesung zum Thema Internetrecht liegt allerdings 15 Jahre zurück, d.h. ich bin Laie auf dem Gebiet.

DocTom 08.05.2018 09:46

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 1377381)
...Für eine Abmahnung braucht es kein Gericht.
Das braucht es erst wenn ...

Das ist ja sogar der Sinn der Abmahnung, ohne Gerichtsverhandlungen auf Rechtsverstösse hinzuweisen und diese beizulegen bzw abzustellen.
Gegen die Abmahnung anzugehen kann richtig Geld kosten und sollte nur nach Erstberatung bei einem fachlich wirklich passendem Anwalt erfolgen. Denn sich im Recht fühlen, Recht (nach den Gesetzen) haben und vor Gericht ohne richtig gutem eigenen Anwalt auch noch Recht bekommen ist ähnlich wie Lotto spielen.

:Blumen:
Thomas

qbz 08.05.2018 10:01

Zitat:

Zitat von Stefan (Beitrag 1377388)
Ist das nicht ein Eigentor? Meines Wissens betrifft das Gesetz doch nur Alben, die ab Ende Mai veröffentlicht werden, d.h. Deine bisherigen online-Alben wären kein Problem. Der Wechsel von "privat" auf "öffentlich" Ende Mai oder im Juni wäre dann doch sowas wie einer Veröffentlichung. Meine letzte Vorlesung zum Thema Internetrecht liegt allerdings 15 Jahre zurück, d.h. ich bin Laie auf dem Gebiet.

Das Gesetz gilt erst für Websites und Fotos, die ab 25. Mai im Internet publiziert werden? Kann ich mir eigentlich kaum vorstellen. Ich habe mir bis jetzt aber noch nicht die Mühe gemacht, den Originalgesetzestext zu lesen, nur die Zusammenfassung bei SPON und bei Rechtsanwälte gegen Totalüberwachung, von daher weiss ich es nicht. Aber erstmal danke für den Hinweis, ich werde dem nachgehen, damit ich die Alben wieder öffentlich stellen kann. Sicher ist, eine digitale Datenverwendungseinwilligung vor dem 25. Mai 2018 gegeben, wird erstmal weiter gültig sein bis zum Widerruf.

Mit dem bisherigen Datenschutz kannte ich mich aus, da ich zusammen mit einem Freund und Informatiker vor Jahrzehnten eine elektronische Klientenverwaltung für Familienberatungsstellen als Open Source erstellte (elektronische Akte und Statistik), welche jetzt erneut auf dem behördlichen Datenschutz-Prüfstand steht, da wo sie angewendet wird. Da erhalte ich auf jeden Fall Rückmeldung, ob die Anwendung den neuen Bestimmungen genügt, wovon ich ausgehe, oder Änderungen erforderlich sein werden.

https://www.ebkus.org/

DocTom 08.05.2018 10:22

Für Endverbraucher gibt es ja staatlich gefördertes Informationsmaterial
https://netzpolitik.org/2018/max-sch...etzen-koennen/
Für die oben bereits genannten Vereine, NGOs, selbständige Einzelunternehmer, Ärzte etc etc etc allerdings bin ich noch nicht fündig geworden. Gut, bin tatsächlich selber auch erst am Ende der zweijahres Übergangsfrist mit diesem Medienrummel auf das Datum aufmerksam geworden...

:(

MattF 08.05.2018 10:51

Zitat:

Zitat von qbz (Beitrag 1377396)
Das Gesetz gilt erst für Websites und Fotos, die ab 25. Mai im Internet publiziert werden? Kann ich mir eigentlich kaum vorstellen.


Ich schon, üblicherweise gelten Gesetze nicht rückwirkend. :Huhu:

Stefan 08.05.2018 11:44

Zitat:

Zitat von qbz (Beitrag 1377396)
Das Gesetz gilt erst für Websites und Fotos, die ab 25. Mai im Internet publiziert werden? Kann ich mir eigentlich kaum vorstellen.

Das hatte ich kürzlich gelesen und bin noch dabei, die Quelle wieder zu finden.

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Ich lese mich gerade durch entsprechende Artikel auf diversen Fotoseiten.
Grundsätzlich ist mir Datenschutz wichtig, aber wenn die Rechtslage auf den Seiten richtig interpretiert wird, dann kann seine Digitalkamera jetzt zum Elektroschrott bringen (ok, das ist etwas übertrieben).
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Der Sportbund Rheinland e.V. bietet folgendes Dokument zum Download an:
DATENSCHUTZ IM SPORTVEREIN
Die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union
(DSGVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz
(Stand März 2018)

https://www.lsb-rlp.de/images/storie...ng_LSB_RLP.PDF

DocTom 08.05.2018 12:47

Zitat:

Zitat von Stefan (Beitrag 13774)
Der Sportbund Rheinland e.V. bietet folgendes Dokument zum Download an:
DATENSCHUTZ IM SPORTVEREIN
Die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union
(DSGVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz
(Stand März 2018)

https://www.lsb-rlp.de/images/storie...ng_LSB_RLP.PDF

DANKE Stefan! Das hilft mir doch schon sehr.:Blumen:


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