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be fast 15.06.2017 23:13

Zitat:

Zitat von Chrispayne (Beitrag 1310031)
das ist wiederum richtig. Radfahrer und Autofahrer sollten physikalisch total getrennt werden. Einfach nicht auf dem selben Weg, sondern gänzlich woanders fahren. Extra Radstraßen, extra Autostraßen. Das wäre mal was.

Wie soll das denn gehen in unseren gewachsenen Städten mit den schmalen Querschnitten zwischen der Bebauung. In den Kreuzungsbereichen muss es dann wieder eine Vermischung oder ein Kreuzen geben. Das ist entwder sehr gefährlich oder zeitaufwendig wegen Wartezeiten, vor allem wenn eine LSA vorgesehen werden muss. Diese Forderungen machen die ganze Radwegeplanung leider zu einer Katastrophe...:(

Chrispayne 15.06.2017 23:39

Zitat:

Zitat von be fast (Beitrag 1310034)
Wie soll das denn gehen in unseren gewachsenen Städten mit den schmalen Querschnitten zwischen der Bebauung. In den Kreuzungsbereichen muss es dann wieder eine Vermischung oder ein Kreuzen geben. Das ist entwder sehr gefährlich oder zeitaufwendig wegen Wartezeiten, vor allem wenn eine LSA vorgesehen werden muss. Diese Forderungen machen die ganze Radwegeplanung leider zu einer Katastrophe...:(

Wie wäre es mit keinen Autos mehr in Umweltzonen, außer Anlieger? Das gibt jede Menge Platz. Pendler nehmen dann das Rad oder den ÖPNV.

Thorsten 15.06.2017 23:39

Zitat:

Zitat von be fast (Beitrag 1310033)
Neben Parkstreifen ist allerdings noch ein Sicherheitstrennstreifen von 50 cm einzurichten. Die kommen dann noch dazu.

Damit blieben dann noch ein paar cm im Plus statt im Minus, um als Radler überhaupt komplett auf dem Schutzstreifen zu bleiben. Suggeriert aber dennoch den Autofahrern, dass alles links der Abgrenzung ihnen "gehört" und sie keine 1,5 m Abstand halten müssten (auch wenn es ihnen ansonsten sogar geläufig wäre).
Zitat:

Zitat von be fast (Beitrag 1310033)
Die 1,25 m Mindestbreite darf allerdings nicht vorgesehen werden, wenn die Kernfahrbahn nur das Mindestmaß von 4,50 m aufweist.

Nicht oder nur?

Dachte, dass man sich nur auf die 1,25 m beschränken dürfte, wenn die Fahrbahn nur 7 m breit ist, damit dann bei beidseitigem Schutzstreifen überhaupt noch die 4,5 m für die Autos übrig bleiben. Ansonsten 1,50 m breit, bei unter 7 m Breite wären Schutzstreifen gar nicht zulässig :confused:.

be fast 16.06.2017 00:13

Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 1)
Zitat:

Zitat von Thorsten (Beitrag 1310038)
Damit blieben dann noch ein paar cm im Plus statt im Minus, um als Radler überhaupt komplett auf dem Schutzstreifen zu bleiben. Suggeriert aber dennoch den Autofahrern, dass alles links der Abgrenzung ihnen "gehört" und sie keine 1,5 m Abstand halten müssten (auch wenn es ihnen ansonsten sogar geläufig wäre).

Nicht oder nur?

Dachte, dass man sich nur auf die 1,25 m beschränken dürfte, wenn die Fahrbahn nur 7 m breit ist, damit dann bei beidseitigem Schutzstreifen überhaupt noch die 4,5 m für die Autos übrig bleiben. Ansonsten 1,50 m breit, bei unter 7 m Breite wären Schutzstreifen gar nicht zulässig :confused:.

"Darf" nicht vorgesehen ist falsch formuliert. Deine Erklärung stimmt (wie so oft...;)). Jedoch sollte man 2 x das Mindestmaß (also 2,25 m für den Autofahrer (4,50 m in beide Richtungen)) und 1,25 m für den Schutzstreifen vermeiden... Die Gründe liegen ja auf der Hand.

Zu den 50 cm "Sicherheitstrennstreifen" muss man leider auch noch sagen, dass bei wenig Parkverkehr (weiß die genaue Formulierung gerade nicht) dieser Streifen nicht (!) relevant ist. Das könnte man aber mitten in Berlin wohl kaum als Argument anführen..
In dieser Tabelle der ERA 2010 ist ein "Sicherheitsraum" aufgeführt:
Anhang 37105
Alles in allem muss man sagen, dass das "Regelwerk"/die "Regelwerke" allgemein sehr unübersichtlich ist/sind und sich teilweise widerspricht/widersprechen. Dann gibt es noch die Verwaltungsvorschrift StVO, die hat noch andere Inhalte. Diese ist für die Beschilderung und Markierung durch die Behörden dann eigentlich das relevante Werk...:O


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