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und 1,5m wird nicht nur irgendwo gefordert. das ist rechtssprechung in deutschland. es steht in keinem paragrafen, aber gerichte haben geurteilt, das der sicherheitsabstand zu einem radfahrer MINDESTENS 1,5m betragen muss um §5 Abs.4 STVO gerecht zu werden. auch von mir alles gute für julia. |
Ich hoffe, dass diese News nicht stimmen https://www.innsalzach24.de/innsalza...g-8332645.html
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Ui.... Alles Gute!!!!
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Ich hab auch grad die Info bekommen und zwar aus ihrer Heimatgemeinde. Ich befürchte also fast, dass was dran ist.
Bin gerade total geschockt... Vor kurzem haben einige meiner Arbeitskolleginnen bei einem Anfängerlaufkurs bei ihr teilgenommen und sich auf den zweiten Teil im Herbst gefreut... :( |
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Das ist Horror.:Traurig: |
Boah, ich bin einfach nur noch geschockt!
Ich hoffe das tritt nicht ein! |
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Au Mann...... :( Ich hoffe man liest hier in Kürze bessere Nachrichten. |
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