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tandem65 29.09.2016 15:06

Zitat:

Zitat von Harm (Beitrag 1259480)
Nur noch einmal zur Klärung: :Huhu:
Auch wenn ein Radweg in einem noch so schlechten Zustand ist und augenscheinlich nicht benutzbar ist. So lange da ein blaues Schild mit einem weissen Rad drin steht, so müssen wir Radfahrer darauf fahren. Tun wir es nicht, ist es sehr wahrscheinlich, daß wir auch bei eindeutig für uns sprechenden Schadensfällen eine Teilschuld aufgebrummt bekommen!
Der schlechte Zustand und die augenscheinliche Unbenutzbarkeit des Radweges sind natürlich gute Argumente die Benutzungspflicht aufheben zu lassen (per Antrag bei der Verkehrsbehörde). Sollte dem stattgegeben werden, werden die blauen Schilder entfernt.
Erst dann müssen wir nicht mehr auf dem Schrottweg fahren. :Huhu:

Das ist mir so zu Pauschal.
Die Frage ist durchaus ob auch ein Richter die Unbenutzbarkeit feststellt.
Dazu müsste dann kommen daß er auch befindet daß Du nicht verpflichtet bist dann abzusteigen und den Gehweg zu nutzen. Wenn er aber die Unbenutzbarkeit feststellt wird er mbMn. um die Zulassung des fahrens auf der Fahrbahn nicht umhinkommen. Das geht nur wenn es eine Kraftfahrstraße/Autobahn ist oder Zeichen-Nr. 254 dort steht.

Harm 29.09.2016 15:36

Peter Du hast natürlich recht. Die Gefahr ist aber, daß sich immer wieder Radfahrer im Recht fühlen, wenn sie den (mit blauen Schildern markierten) Schrottweg nicht benutzen. Weil der eben keinerlei Mindestanforderungen erfüllt. Um hier nachträglich recht zu bekommen, muss man vor Gericht ziehen, da die gegnerische Versicherung zwingend auf Teilschuld plädiert. Da ist eben kein Automatismus drin!
Bei fehlendem Schild, gibts bei eindeutiger Vorfahrtslage dann eben keine Teilschuld.
Der hier dargestellte Fall zeigt das doch nur wieder.
Der Weg führt nur über die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht:dresche
Venceremos!:liebe053:

LidlRacer 29.09.2016 16:09

Zitat:

Zitat von Thomas912 (Beitrag 1258950)
Genauso ist es. Die gegnerische Versicherung beziffert meine Teilschuld auf 30%. 70% des Materialschadens habe ich schon ersetzte bekommen. Jetzt geht es halt um die restlichen 30% + Schmerzensgeld (3 abgebrochene Schneidezähne).

PS: Das fieseste ist ja eigentlich, dass die Unfallverursacherin direkt nach dem Unfall einem Zeugen erzählt hat, dass sie Gas und Bremse verwechselt hat. 1 Woche später im offiziellen Protokoll aber schrieb: Ich hätte mit etwas Geschicklichkeit ausweichen können und sie hätte den Eindruck ich wäre extra in sie hineingefahren...

Wo kommt denn da eigentlich der hier diskutierte Radweg ins Spiel?
M.E. hat der in diesem konkreten Fall keinerlei Relevanz, da Du auf dem Radweg ebenso wie auf der Straße vorfahrtsberechtigt und auf der Straße auch keineswegs schlechter sichtbar warst.

Dass Du ihr absichtlich reingefahren bist, will ich mal nicht annehmen.
Aber angenommen, Du wärest z.B. auf dem Aufleger unterwegs und daher nur sehr eingeschränkt brems- und ausweichfähig gewesen, schiene mir eine Teilschuld plausibel.

tandem65 29.09.2016 17:28

Zitat:

Zitat von Harm (Beitrag 1259493)
Bei fehlendem Schild, gibts bei eindeutiger Vorfahrtslage dann eben keine Teilschuld.

Auch da wäre ich extrem vorsichtig. Auch da musst Du vor Gericht ziehen wenn die Versicherung Dir eine Mitschuld gibt. Weshalb auch immer. Das gehört zu dem Spiel dazu.:Huhu:

Icey 30.09.2016 11:24

Gabs zu dem Thema nicht mal ne Sendung von Arne? Ich mein da irgendwas im Hinterkopf zu haben, aber auf die schnelle hab ich se nicht gefunden.

Ansonsten wär das doch bestimmt mal n tolles Thema für ne Live-Sendung. ;)


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