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Die Frage ist durchaus ob auch ein Richter die Unbenutzbarkeit feststellt. Dazu müsste dann kommen daß er auch befindet daß Du nicht verpflichtet bist dann abzusteigen und den Gehweg zu nutzen. Wenn er aber die Unbenutzbarkeit feststellt wird er mbMn. um die Zulassung des fahrens auf der Fahrbahn nicht umhinkommen. Das geht nur wenn es eine Kraftfahrstraße/Autobahn ist oder Zeichen-Nr. 254 dort steht. |
Peter Du hast natürlich recht. Die Gefahr ist aber, daß sich immer wieder Radfahrer im Recht fühlen, wenn sie den (mit blauen Schildern markierten) Schrottweg nicht benutzen. Weil der eben keinerlei Mindestanforderungen erfüllt. Um hier nachträglich recht zu bekommen, muss man vor Gericht ziehen, da die gegnerische Versicherung zwingend auf Teilschuld plädiert. Da ist eben kein Automatismus drin!
Bei fehlendem Schild, gibts bei eindeutiger Vorfahrtslage dann eben keine Teilschuld. Der hier dargestellte Fall zeigt das doch nur wieder. Der Weg führt nur über die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht:dresche Venceremos!:liebe053: |
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M.E. hat der in diesem konkreten Fall keinerlei Relevanz, da Du auf dem Radweg ebenso wie auf der Straße vorfahrtsberechtigt und auf der Straße auch keineswegs schlechter sichtbar warst. Dass Du ihr absichtlich reingefahren bist, will ich mal nicht annehmen. Aber angenommen, Du wärest z.B. auf dem Aufleger unterwegs und daher nur sehr eingeschränkt brems- und ausweichfähig gewesen, schiene mir eine Teilschuld plausibel. |
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Gabs zu dem Thema nicht mal ne Sendung von Arne? Ich mein da irgendwas im Hinterkopf zu haben, aber auf die schnelle hab ich se nicht gefunden.
Ansonsten wär das doch bestimmt mal n tolles Thema für ne Live-Sendung. ;) |
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