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zappa 21.09.2016 07:45

HaFu: Habe eben die Satzung gecheckt. Hier steht explizit was von anwesenden Stimmberechtigten. Stimmabgabe über Vollmacht ist nicht explizit genannt, aber ebenso explizit nicht ausgeschlossen. Ich vermute mit der Formulierung "anwesend" ist das präzisiert. Weißt Du das?

tandem65 21.09.2016 08:39

Hi Zappa,

Zitat:

Zitat von zappa (Beitrag 1257319)
HaFu: Habe eben die Satzung gecheckt. Hier steht explizit was von anwesenden Stimmberechtigten. Stimmabgabe über Vollmacht ist nicht explizit genannt, aber ebenso explizit nicht ausgeschlossen. Ich vermute mit der Formulierung "anwesend" ist das präzisiert. Weißt Du das?

Du kannst schicken wen Du willst.
Ein Delegierter ist ein gesandter den der Verein schickt. Das kann auch Dein Arbeitgeber/Mitarbeiter sein. Um sich als Gesandter zu identitfizieren ist eine Vollmacht ein sinnvolles Stilmittel.

Zitat:

5.1.3. Jeder anwesende stimmberechtigte ordentliche Mitgliedsverein hat mindestens eine Stimme. Bei mehr als 25 Mitgliedern haben sie für je angefangene 25 Mitglieder eine weitere Stimme. Zur Stimmenerrechnung ist die Zahl der dem BTV gemeldeten Mitglieder zum 30.06. des laufenden Jahres maßgebend.
Jeder Delegierter eines Mitgliedsvereins kann maximal 5 Stimmen abgeben und kann keinen weiteren Verein vertreten.

snigel 21.09.2016 08:45

genau so ist es!

ABER ich denke, das es bei der Wahl dann genau bei dem Thema dann richtig krachen wird. Da die Leute Ihre Satzung und die Definition vom "Delegierten" so nicht sehen wollen bzw. selbst nicht verstehen, wenn deren Plan so den Bach herunter geht.

Bin aufjedenfall gespannt wie es bei euch dann ausfallen wird in Bayern.

tandem65 21.09.2016 08:50

Zitat:

Zitat von snigel (Beitrag 1257335)
ABER ich denke, das es bei der Wahl dann genau bei dem Thema dann richtig krachen wird. Da die Leute Ihre Satzung und die Definition vom "Delegierten" so nicht sehen wollen bzw. selbst nicht verstehen, wenn deren Plan so den Bach herunter geht.

Es dürften bei einem Sport wie Triathlon es ist sicherlich Anwälte im Raum vorhanden sein. ;)

Hafu 21.09.2016 09:24

Zitat:

Zitat von zappa (Beitrag 1257319)
HaFu: Habe eben die Satzung gecheckt. Hier steht explizit was von anwesenden Stimmberechtigten. Stimmabgabe über Vollmacht ist nicht explizit genannt, aber ebenso explizit nicht ausgeschlossen. Ich vermute mit der Formulierung "anwesend" ist das präzisiert. Weißt Du das?

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 1257332)
...

Du kannst schicken wen Du willst.
Ein Delegierter ist ein gesandter den der Verein schickt. Das kann auch Dein Arbeitgeber/Mitarbeiter sein. Um sich als Gesandter zu identitfizieren ist eine Vollmacht ein sinnvolles Stilmittel.

Aus meiner Sicht ist es so, wie tandem65 schreibt, dass Vollmachten zur Ausübung des Stimmrechts akzeptiert werden und der zuständige Abteilungsleiter entscheidet, wem er die Vollmacht erteilt.

Es ist im ureigensten Verbandsinteresse, dass möglichst viele Mitgliedsvereine von ihrem Stimmrecht Gebrauch machen und eine hohe Wahlbeteiligung erzielt wird, weil dies die Verbandsdemokratie stärkt.
Anderenfalls würden u.U. Mitgliederstimmen abstimmungsberechtiger Vereine einfach unter den Tisch fallen.

Was nicht geht und in der Satzung explizit ausgeschlossen ist, ist dass ein Delegierter mehrere Vereine vertritt.

Eine Vollmacht von dir Zappa, ausgestellt auf mich, würde ich allerdings ganz gerne vermeiden, weil es einfach keinen guten Eindruck macht, auch wenn es juristisch betrachtet vermutlich möglich ist.

zappa 21.09.2016 09:36

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1257355)
Eine Vollmacht von dir Zappa, ausgestellt auf mich, würde ich allerdings ganz gerne vermeiden, weil es einfach keinen guten Eindruck macht, auch wenn es juristisch betrachtet vermutlich möglich ist.

Hast PN von mir

MatthiasR 21.09.2016 10:12

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1257355)
Eine Vollmacht von dir Zappa, ausgestellt auf mich, würde ich allerdings ganz gerne vermeiden, weil es einfach keinen guten Eindruck macht, auch wenn es juristisch betrachtet vermutlich möglich ist.

Außerdem wirst du doch wahrscheinlich deinen eigenen Verein vertreten wollen?! Dann geht es eh nicht (s.o. "...und kann keinen weiteren Verein vertreten").

Gruß Matthias

Klugschnacker 21.09.2016 20:05

Hallo allerseits,

ich habe in meiner Rolle als Moderator einige Passagen aus der ersten Seite dieses Threads entfernt. Es erreichte mich eine entsprechende Beschwerde, verbunden mit der Aufforderung, die Passagen zu entfernen.

Ich hafte persönlich für die Inhalte des Forums. Leider kann ich nicht überprüfen, ob Tatsachenbehauptungen der User wahr und beweisbar sind. Deshalb komme ich Aufforderungen zur Löschung strittiger Inhalte nach.

Die entfernten Passagen habe ich bei mir gesichert. Es steht den Protagonisten frei, sie nach einer rechtlichen Klärung erneut zu posten. Die Meinungen beider Seiten habe ich bereits eingeholt. Diese Moderation stellt keinerlei Wertung der Inhalte dar.

Grüße, :Blumen:
Arne


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