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Ich habe am Samstag auch die Durchsagen gehört.
Ich dachte mir noch, was ist, wenn er gar nicht mehr vor Ort ist ? Erst lassen sie ihn einchecken und am Sonntag 2h vor dem Rennen sagen sie ihm dann, dass er nicht starten darf ??? Am Sonntag im Rennen habe ich dann 2 MTB´s und ein Triarad mit Scheibenbremsen überholt. Ich gehe davon aus, dass er starten durfte. |
Ist der Grund für das noch bestehende Verbot der Scheibenbremsen bei der UCI nicht, das die Bremsen sich nicht gut dosieren lassen und damit beim Windschattenfahren eine höhere Sturzgefahr für die hinteren Fahrer besteht? Damit erklärt sich doch auch das Verbot durch die DTU bei Windschattenrennen.
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Meines Wissens gab es in Roth (zumindest) zwei Starter mit Scheibenbremsen, die nicht zugelassen waren. Und die somit nicht starten durften.
Je einen bei den Einzelstartern und Staffeln. Bei den Staffeln hatte der Radfahrer auch recht schnell "klein beigegeben". Die fehlende UCI-/DTU-"Zulassung" kann allerdings nicht der alleinige Grund sein, weshalb hier so auf einen "Austausch" des Rades/der Bremsen gedrungen wurde. (Sicherheitsbedenken??) Sollen sich doch lt. Aussagen von am Samstag eingesetzten Karis auch zwei (?) Räder mit noch nicht zugelassenen Laufrädern ("frisch von der Mailänder Radmesse") befunden haben. Und die wurden/durften nicht wirklich "reklamiert" (werden). |
Ich stell mir gerade vor ich käme aus Australien und dann dürfte ich wegen der Scheibenbremse nicht starten. Auf meine Reaktion wär ich da mal gespannt.....:)
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So werfe ich noch mal kurz folgendes wieder in den Raum:
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Das ist eine Schrott-Regel und ich hoffe, dass die TK ihren intra-saisonalen Schnellschuss über den Winter wieder korrigiert.
Warum sollen sich die Triathleten an die Regeln der ewig rückständigen UCI-Typen klammern? Regelt es selbst im triathletischen Interesse, verschanzt euch nicht hinter vorgeschobenen Sicherheitsbedenken und konstruiert keine Analogien, wo keine sind ("Road-Races" versus "Radfahren beim Triathlon" - bei Windschattenfreigabe ist noch ein Rest von Ähnlichkeit vorhanden, bei Windschattenverbot aber sowas von gar nichts). Dass die bayrischen Kampfrichter weiter (übers Ziel hinaus) schießen können als andere, hat man ja auch an den Helm-Auswüchsen der letzten Jahre in Roth gesehen. |
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