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Necon 26.11.2014 11:47

Wieder zurück zum Thema, denn es interessiert mich wirklich nicht ob jemand reanimiert werden will oder nicht!


Was gehört auf dieses Band unbedingt drauf?

Name
Ansprechpartner
Allergien
Sozialverischerungsnummer
Blutgruppe (Kollege meinte die wird sowieso getestet)

MarionR 26.11.2014 11:59

Zitat:

Zitat von totog (Beitrag 1097401)
Ob nun ein Programm auf USB vom Sani geöffnet wird. Ich kann mir das nicht vorstellen. Der lässt dich ja nicht liegen und schaut erst einmal am Laptop im Wagen was auf dem USB ist.

Wenn der Zwischenfall so schwerwiegend ist, dass der Patient nicht ansprechbar ist, ist für so etwas definitiv keine Zeit.
Im Handy die wichtigen Namen/Nummern mit ICE (in case of emergency) vor dem jeweiligen Namen markieren.
Und am Körper, egal ob mit neumodischem Armband oder altklassisch im Geldbeutel oder einer "Hundemarke" einen Zettel mit Allergien, Dauermedikamenten falls benötigt, chronischen Krankheiten, Blutgruppe, wichtigste Kontaktperson (Handy könnte bei Unfall kaputt gegangen sein), Sozialversicherungsnummer.
Die ersten Blicke sind immer um den Hals/Brust, weil da muß man medizinisch sowieso hin und wenn da nichts hängt Arme und dann die Suche nach dem Geldbeutel bzw. Handy.

Matthias75 26.11.2014 12:01

Zitat:

Zitat von Necon (Beitrag 1097451)
Wieder zurück zum Thema, denn es interessiert mich wirklich nicht ob jemand reanimiert werden will oder nicht!


Was gehört auf dieses Band unbedingt drauf?

Name
Ansprechpartner
Allergien
Sozialverischerungsnummer
Blutgruppe (Kollege meinte die wird sowieso getestet)

Bin weder Arzt noch Sanitäter, würde aber die Daten auf das absolut wichtigste beschränken, also Name, geg. Adresse, Allergien/Unverträglichkeiten, (Blutgruppe?), also die, die für Notfallmediziner relevant sind. Die Notfallmedizinier werden sich erstmal nicht für deine Versicherung interessieren (vermutlich bringt es auch erstmal nicht viel, anzugeben, dass man privat versichert ist), auch nicht für deine Sozialversicherungsnummer oder einen eventuellen Ansprechpartner, da sie sich auf ihre Aufgabe konzentrieren, nämlich dich bestmöglich zu versorgen.

Ich denke, je weniger Informationen, desto offensichtlicher lassen sie sich auch darstellen. Wenn du im Geldbeutel einen Zettel mit großem Aufdruck "Diabetiker" oder "Penicillinallergie" o.ä. hast, fällt das eher auf als ein Zettel, auf dem neben den Allergien noch etliche andere Informationen stehen.

Thema Ansprechpartner sehe ich zudem eher kritisch. Wenn, würde ich nur den Namen angeben. Adresse o.ä. kann die Polizei im Zweifel recht schnell rausfinden. Da sehe ich, ähnlich wie bei den ICE (In Case of Emergency)-Nummern im Handy die Gefahr, dass die eher in die Finger eines Ersthelfers gelangen, der sicher mit guten Absichten handelt, aber nun wirklich nicht der sein sollte, der eine entsprechende Nachricht überbringt, geg. sogar nur telefonisch. Dafür gibt's entsprechend geschultes Personal.

Da würde mich aber auch die Meinung eines (Not)Arztes interessieren, was er für notwendig erachtet.

Matthias

MattF 26.11.2014 12:14

Zitat:

Zitat von de Dommschwätzerr (Beitrag 1097450)
Der anwesende Arzt/Notarzt!

Der Notarzt entscheidet Leute sterben zu lassen?

Weil die sich was auf den Körper haben tätowieren lassen?

Möglicherweise war der gerade unterwegs um sich das Tatoo entfernen zu lassen?

Hafu 26.11.2014 12:44

Zitat:

Zitat von MattF (Beitrag 1097458)
Der Notarzt entscheidet Leute sterben zu lassen?

Weil die sich was auf den Körper haben tätowieren lassen?

Möglicherweise war der gerade unterwegs um sich das Tatoo entfernen zu lassen?

Völlig richtig. Ein Notarzt draußen arbeitet nach automatisierten Algorhythmen und versucht normalerweise jeden nicht ansprechbaren Patienten, transportfähig und ins Krankenhaus zu bekommen, völlig egal, ob es Patientenverfügungen, Zettel oder Armbänder gibt.

Einzige Ausnahme ist, wenn ein naher Angehöriger vor Ort ist und dieser z.B. nachvollziehbar den Notarzt von einer präfinalen Krebserkrankung des Patienten erzählt und in diesem Zusammenhang Reanimationen unerwünscht seien.

Genauso läuft es auch im Schockraum (der ersten Anlaufstelle für Schwerverletzte in einer Notaufnahme ab). Auch da interessiert sich niemand für solche Feinheiten. Auch die Blutgruppe auf Zettel, Armband oder nach Aussage von Angehörigen interessiert da niemanden. Solange die Blutgruppe nicht vom dortigen Personal selbst bestimmt worden ist, erhält ein Patient, der dringend Blut braucht Null negativ.
Das forensische Risiko, dass Angaben auf einem solchen Armband, Stick oder die Angaben eines Angehörigen oder des Patienten falsch sind und der Patient deshalb Schaden nimmt ist einfach viel zu groß und die bestimmung einer Blutgruppe im Schockraum oder im Notarztwagen auf dem Weg ins Krankenhaus dauert maximal 5 Minuten.

Erst wenn der Patient dann auf der Intensivstation gelandet ist und die Vitalfunktionen stabilisiert sind, fängt man an sich Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten mal im Detail durchzulesen.

Ich kenne auch keine Patientenverfügungen, bei denen ein Patient grundsätzlich jede lebensrettende Maßnahme ablehnt (wer will schon nach einem Insektenstich in die Luftröhre ersticken, wenn ihn eine Intubation oder ein kleiner Kehlkopfschnitt retten könnte?) , sondern fast immer geht es bei Verfügungen um die Kombination einer unheilbaren Erkrankung mit lebensverlängernden Maßnahmen

MattF 26.11.2014 13:26

Danke!

Hafu 26.11.2014 15:07

Zitat:

Zitat von de Dommschwätzerr (Beitrag 1097502)
Ist mir schon klar.

Steht da aber, gut lesbar:
Nicht reanimieren, nicht untubieren,
sollte ein Jeder das respektieren.

Auch ein Notarzt!

Theoretisch hast du recht, aber ich würde bei einer derartig kurzen Patientenverfügung (die meisten Verfügungen, die auf Vordrucken aus dem Internet basieren sind zum Glück wesentlich detaillierter) davon ausgehen, dass sich der Patient nicht richtig hat beraten lassen und letztlich nach dem mutmaßlichem Patientenwillen entscheiden, d.h. bei einem hochbetagten 80jährigen oder erkennbar schwerkranken/ chronisch kranken Patienten Intubation/ Reanimation tatsächlich unterlassen, bei einem Sportler oder sonst gesundem, jungen Patienten aber im Zweifelsfall erstmal ignorieren.

Beispiel Insektenstich im Bereich der oberen Luftwege: ein potenziell dramatischer Notfall, der sich mit einer kurzzeitigen Intubation beheben lässt und bei rechtzeitiger Behandlung keinerlei Spätfolgen hat und nach wenigen Stunden, wenn die Schwellung/ anaphylaktische Reaktion abklingt, meist auch schon vorbei ist.

Wenn man als Notarzt nichts macht, kann der vorher praktisch kerngesunde Patient trotzdem versterben oder aber wennn es ganz dumm läuft, schwer behindert mit einem Hirnschaden durch vorübergehenden Sauerstoffmangel überleben. Das kann keiner wollen, der sich die Bemerkung "keine Intubation" in eine Patientenverfügung reinschreiben lässt.

Harm 26.11.2014 15:32

die gute alte SOS Kapsel
 
Bin ich wirklich schon so alt? Früher als Schuljunge hatte fast jeder Junge, der was auf sich hielt so ein Ding am Arm oder um den Hals. Darin war ein kleiner Zettel auf dem alles Wichtige drauf stand. Ich bin aber froh über Hafus Beiträge, denn auch ich krieg lieber Null negativ, anstatt daß da im Falle des Falles etwas falsch gelesen wird....


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