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Der oberste Artikel ist überschrieben mit: "Bitte im Blog unterschreiben, damit sich endlich Ärzte austauschen dürfen" Es wird dann Werbung für die RISKID-Datenbank gemacht, die ja scheinbar nach einem Rechtsgutachten rechtskonform ist. Was steht also der bundesweiten Einführung dieser Datenbank entgegen? Wieso muss ich unterschreiben, damit Ärzte eine rechtkonforme Datenbank nutzen dürfen? Weiter unten geht es dann wieder um eine Unterschriftenaktion in NRW, damit Ärzte sich bei Verdacht auf Kindesmisshandlung austauschen dürfen. Geht es jetzt darum rechtliche Grundlagen zu schaffen, die einen verbesserten Austausch ermöglichen? Soll die RISKID-Datenbank über die Behörden organisiert werden? Für WAS genau unterschreibt man da? Matthias Prinzipiell sind solche Initiativen sicher sinnvoll. Sinnvoller wäre es aber, direkt auf die Entscheidungsträger hinzuwirken, dass die personelle Besetzung in den zuständigen Ämter derart verbessert wird, dass diese Behörden ihren Aufgaben - dem Schutz der Kinder - nachgehen können. |
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Das Schweigepflichtgebot solle desweiteren durch den Gesetzgeber im Falle eines Misshandlungsverdachtes zugunsten des "kollegialen Austausches bzw. Eintrages in der DB" aufgehoben werden. Ich stelle mir das konkret so vor, dass Kinderärzte sowohl berechtigt wären, in der DB auch ohne Einwilligung der Eltern Einträge zu machen (Fraktur X) und auch zu suchen, ob Einträge für einen Patienten X schon vorliegen. Mit der (verpflichtenden) Weitergabe eines erhärteten Verdachtes an das Jugendamt und der dabei gesetzlich gegebenen Entbindung von der Schweigepflicht hat das vorgestellte Konzept selbst nichts zu tun, Zugriff sollten nur Kinderärzte haben. Die Weitergabe könnte das Ergebnis eines (u.U. durch die Einträge in der DB) erhärteten Verdachtes sein. Datenbank RISKID Was nirgends explizit steht: Die Forderungen richten sich halt an die öffentliche Hand, für dieses Konzept Mittel im Rahmen des gesetzlichen Kinderschutzauftrages zur Verfügung zu stellen, weil die DB über die medizinische, durch die Krankenkassen zu erbringende Versorgung, hinausgeht. |
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Aufhebung der Schweigepflicht wenn ... "...ein rechtfertigender Notstand gemäß § 34 StGB vorliegt. Wenn ein höherwertiges Rechtsgut gegenwärtig konkret gefährdet ist, ist der Bruch der Schweigepflicht nicht rechtswidrig. Eine Offenbarung des anvertrauten Geheimnisses ist nur zulässig, wenn eine Güterabwägung ergibt, dass der Bruch des Geheimnisses angemessen und geeignet ist, die drohende Gefahr abzuwenden UND das zu schützende Rechtsgut das beeinträchtigte Rechtsgut (Vertrauensbruch!) wesentlich überwiegt." Zitat aus Wikipedia. |
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Möglicherweise käme ein 2jähriges, beim Arzt schüchternes Kind in die DB RISKID, wenn es mit dem Dreirad gestürzt ist, eine Kopfplatzwunde davon trägt, und die Eltern zufällig den Kindarzt wechseln, was heute IMHO nicht legal ist und nur mit Einwilligung der Eltern (Entbindung von der Schweigepflicht) geht. (oder eben mit einer gesetzlichen Änderung, was auf der Website gefordert wird) |
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Ich bin mir gerade nicht sicher, ob nicht allein der Verdacht ausreichend ist, die Schweigepflicht zu verletzen, werde mich mal schlau machen. Ich bin im Übrigen ein Befürworter der "gläsernen Patientenkarte", wo alle ärztlichen Dokumente hinterlegt sind. Datenschützer sehen das natürlich anders. Wirtschaftlich gesehen kann man dadurch aber das sehr kostenintensive Ärzte-Hopping und zahlreiche Doppeluntersuchungen vermeiden. Edit: Grad gefunden: http://www.laek-thueringen.de/wcms/D...chweigepflicht |
prinzipiell spricht ja nichts gegen diese Art der Überwachung, was nur immer (ob das wohl Zufall ist)? echte Bestrafungen im Falle eines Missbrauches... d.h. irgend ein unter bezahlter Futzi im Gesundheitsamt sieht aus 3 Fällen eine Kindesmisshandlung Polizei und Jugendamt handeln mal wieder im blinden Aktionismus und nehmen das Kind, am Besten noch öffentlich wirksam, vor den Nachbarn mit... am Ende stellt sich heraus das nichts gewesen ist...
Wenn jetzt geklärt ist das in einem solchen Falle eine wirksame Entschädigung inkl. Abmahnungen/Entlassungen aller Beteiligten hervorgeht, spricht doch nichts dagegen.... so wird bloss ein Überwachnungs und Bestrafungsapparat ala George Orwell geschaffen, in dem dann jedes kleines Rädchen sich auf seine "Vorschriften" beziehen kann und keine Konsequenzen fürchten muss.... |
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IMHO findet dann eine Kriminalisierung völlig unschuldiger Eltern statt. |
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Fall 1: Frau wird auf einem Autobahnrasthof von einem Sattelzug überrollt und verstirbt. Fahrer des Sattelzug bekommt dies leider nicht mit und setzt seine Fahrt fort. Direkt hinter dem Rasthof ist eine Mautbrücke (die jedes vorbeifahrenden mautpfichtige Fahrzeug samt Fahrer) fotografiert. Dank Datenschutz kommt aber niemand um Zwecke der Fahrer und Versicherungsermittlung an diese Bilder heran. Somit steht die Familie der alleinverdienenden Frau nun ziemlich doof da, weil es leider keine Versicherung gibt, die für diesen Unfall aufkommt. Fall 2: Ein potentieller Suizident hinterlässt einen Abschiedsbrief und macht sich auf um seinem Leben ein Ende zu setzen. Natürlich suchen viele Kräfte nach dem Heini. Natürlich hat er sein Handy dabei. Leider darf zumindest in Niedersachsen die Polizei dies Handy nicht mehr direkt orten lassen. Hier bekommt man dann nur noch den letzten Funkmast in den das Handy eingeloggt war, was im ländlichen Bereich eine Suche nicht zwingend einfacher macht. So könnte ich noch stundenlang Beispiele bringen, wo der Datenschutz staatliche arbeit behindert und hier geht es weiß Gott nicht darum, den harmlosen Bürger auszuspionieren. |
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