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Duafüxin 09.04.2014 11:53

Zitat:

Zitat von neonhelm (Beitrag 1032214)
Deshalb hilft es ja, auch einen schriftlichen 'Notfallplan' zu haben, den man dann einfach abarbeitet. Mit Adressen, Nummern allem drum und dran. Und von dem auch mehr als ein Mensch weiß, wo er ist.

In der Theorie ist das alles ganz schön. Ich erinner mich da nur an ein Ereignis unsere Firma betreffend, wo ganz viele Kinder plötzlich als Waisen da standen und die Versicherungen versucht haben Löcher zu finden, dass sie nicht zahlen mußten. Gut, das war in Frankreich, aber die deutschen Versicherungen sind da wohl nicht anders.
Ich gugg wohl auch zuviel Verbraucherschutzsendungen, wo das Thema auch immer mal wieder auf den Tisch kommt.

JENS-KLEVE 09.04.2014 11:59

Lustig, dass so viel Wert daurauf gelegt wird die eigenen eltern auszuklammern. In Kleve gehören die auch zur Familie:Lachen2:

Bei mir gibt es Frau und Kind (evtl. Kinder). Im Testament sind die Eltern großzügig (maximal) berücksichtigt, damit die ein Auge drauf haben, dass alles in meinem Sinne läuft. Ihnen vertraue ich mehr als Frauen und Kindern. Dass sie es nicht für sich selbst behalten setze ich hierbei voraus, von mir aus könen sie auch meiner Schwester was geben, wenn diese was nötig hat.

Jede Familie hat so ihre eigene Geschichte.

Mikala 09.04.2014 12:14

Zitat:

Zitat von JENS-KLEVE (Beitrag 1032221)
Lustig, dass so viel Wert daurauf gelegt wird die eigenen eltern auszuklammern. In Kleve gehören die auch zur Familie:Lachen2:

Bei mir gibt es Frau und Kind (evtl. Kinder). Im Testament sind die Eltern großzügig (maximal) berücksichtigt, damit die ein Auge drauf haben, dass alles in meinem Sinne läuft. Ihnen vertraue ich mehr als Frauen und Kindern. Dass sie es nicht für sich selbst behalten setze ich hierbei voraus, von mir aus könen sie auch meiner Schwester was geben, wenn diese was nötig hat.

Jede Familie hat so ihre eigene Geschichte.

Ach mach' Dir keine Kopf.
Es gibt auch andere Menschen, die mehr Vertrauen zu den Eltern haben, als zum eigenen Partner.

Ich will meine Eltern gar nicht ausschliessen, aber ich möchte ihnen nicht mehr zu muten, dass sie sich um die Angelegenheiten ihres Kindes kümmern müssen. Sie sind nicht mehr die jüngsten und haben ihren Job ganz toll gemacht.

Ich hatte immer Vertrauen in meinen Partner, dass er sich um die Finanzen der Kinder kümmert, falls ich es nicht mehr kann.
Da mache ich mir keine Sorgen.
:Huhu:

neonhelm 09.04.2014 12:31

Zitat:

Zitat von Duafüxin (Beitrag 1032219)
In der Theorie ist das alles ganz schön.

In der Praxis auch. ;)

Ob die Versicherungen zahlen, ist ja nochmal ein ganz anderes Thema.

Aber im 'Ernstfall' müssen alle wissen, was sie zu tun haben. Meine Erfahrung sagt, dass nämlich im Regelfall keiner einen Plan hat, weil es entweder plötzlich passiert oder sich die Betroffenen im Vorfeld nicht mit dem eigenen Tod auseinandersetzen wollen. Und dann ist der Huddel erstmal groß...

Duafüxin 09.04.2014 12:40

Zitat:

Zitat von neonhelm (Beitrag 1032233)

Aber im 'Ernstfall' müssen alle wissen, was sie zu tun haben. Meine Erfahrung sagt, dass nämlich im Regelfall keiner einen Plan hat, weil es entweder plötzlich passiert oder sich die Betroffenen im Vorfeld nicht mit dem eigenen Tod auseinandersetzen wollen. Und dann ist der Huddel erstmal groß...

Das ist sicher das größte Problem.

aims 09.04.2014 14:18

Bin schwer beeindruckt wie toll ihr das alle macht!

Und merke gleichzeitig das ich da noch eine Baustelle offen habe.
Ich fände es großartig wenn jemand seinen "Notfallplan" stichpunktartig als Muster hier reinstellen könnte.
Das würde mir die Arbeit abnehmen und wir könnten mit Hilfe der Schwarmintelligenz des Forums den Musternotfallplan verbessern.

Hab gerade mal schnell was gegoogelt als Startpunkt:
(Quelle: Wikipedia)
Zitat:

Checkliste Notfallregelung für den Privatbereich

Folgende Fragen sollten für die Notfallregelung im Privatbereich geklärt werden[2]:

Ist eine Auflistung über das gesamte Vermögen erstellt worden?
Wo sind die Adressen der Familienangehörigen?
Wo sind die Geburts-, Heirats- und Familienurkunden?
Wo befinden sich der Ehevertrag und das Testament?
Kennen die Erben den Aufbewahrungsort?
Welche Ansprüche hat der Unternehmer aus Versicherungen?
Bei welchen Kreditinstituten unterhält er seine Konten?
Besitzt er Wertpapiere oder wertvolle Sammlungen?
Wo sind die Dokumente über das Haus und den Grundbesitz?
Welche laufenden Verpflichtungen und Schulden sind vorhanden?
Sind Bürgschaften eingegangen worden?

Inhalt des Notfall-Koffers

Der Notfallkoffer sollte folgende Dinge enthalten[3]:

Verträge
Vollmachten, Geschäftsunterlagen
private Vollmachten (privates Vermögen, Patientenverfügung usw.)
geschäftliche Vollmachten (Handlungsvollmachten wie z.B. Prokura)
Vollmachten über den Tod hinaus (z.B. Regelungen des Testaments usw.)
Grundbuchauszüge
Vertretungsplan
Wer wird Sie im Notfall vertreten?
ein kompetenter und führungserfahrener Mitarbeiter
ein Geschäftspartner
ein Familienangehöriger
Passwörter, PIN-/TAN-Listen, PC-Zugang
Kontoübersichten
Nachweis der Zweit-Schlüssel-Deponierung/Nachweis von Schließfächer-Schlüsseln
Notfall-Anweisungen
Projektlisten
Arbeitsplatzbeschreibungen der Mitarbeiter
Übersicht der Patente und Schutzrechte
Finanz- und Rechnungswesen-Unterlagen, Jahresabschlüsse
Versicherungen
Übersicht wichtiger Geschäftspartner
Wichtige Adressen (Familienangehörige, Berater, Kooperationspartner)
Persönliche Unterlagen (Testament, Patientenverfügung, Finanzübersicht)
Zweit-Schlüssel für Gebäude, Lagerräume, Büroräume und Schränke

Claudi_tries 09.04.2014 14:29

Zitat:

Zitat von Mikala (Beitrag 1032178)
Es gibt auch Menschen, die heiraten, weil sie verantwortlich sein wollen, falls der Partner nach einen Unfall im Krankenhaus liegt.
Natürlich kannst Du auch eine Patientenverfügung machen.:)

:Huhu:

Ist es nicht so, dass -egal ob verheiratet oder nicht- das Gericht, wenn man selbst nicht mehr entscheiden kann einen Betreuer einsetzt, der dann entscheidet? Das kann, muß aber nicht, ein Familienmitglied sein.

So etwas kann man in einer Vorsorgevollmacht festlegen, d.h. wem darf immer Auskunft gegeben werden und wer darf Geschäfte tätigen. Wenn der Partner nach einem Unfall im Krankenhaus liegt und nicht selbst etwas regeln kann, dann hilft einem die Ehe nichts. Pauschal darf ein Kind oder ein Ehepartner nicht automatisch etwas für jemand anderen entscheiden.

Eine Vorsorgevollmacht regelt WER handeln soll, wenn ich es nicht mehr selbst tun kann. Eine Patientenverfügung regelt WAS geschehen soll, wenn ich unheilbar erkrankt bin. Letztere nimmt oft die Last der Entscheidung Geräte endgültig abzuschalten von den Schultern der Angehörigen.

Mikala 09.04.2014 14:34

Hallo Amis,

meine Mädels und mein Testamentverwalter wissen, wo alle wichtigen Unterlagen sind.
Ich habe eine Bankvollmacht für den Todesfall bei der Bank hinterlegt, damit Rechnung bezahlt werden können.
Alle wichtigen Unterlagen (Geburtsurkunden, Versicherungen, Testamentusw) sind an einer bekannten Stelle.
Meine Töchter sind volljährig, deshalb habe ich alles mit ihnen besprochen.
Meine Vertrauensperson hilft im Notfall meinen Töchtern bei der Abwicklung aller Formalitäten.

Allerdings habe ich vor kurzem einen interessanten Bericht gesehen und da ist mir aufgefallen, dass ich mein Password für den Emailaccount noch hinterlegen muss.
:Huhu:


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