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Ich gugg wohl auch zuviel Verbraucherschutzsendungen, wo das Thema auch immer mal wieder auf den Tisch kommt. |
Lustig, dass so viel Wert daurauf gelegt wird die eigenen eltern auszuklammern. In Kleve gehören die auch zur Familie:Lachen2:
Bei mir gibt es Frau und Kind (evtl. Kinder). Im Testament sind die Eltern großzügig (maximal) berücksichtigt, damit die ein Auge drauf haben, dass alles in meinem Sinne läuft. Ihnen vertraue ich mehr als Frauen und Kindern. Dass sie es nicht für sich selbst behalten setze ich hierbei voraus, von mir aus könen sie auch meiner Schwester was geben, wenn diese was nötig hat. Jede Familie hat so ihre eigene Geschichte. |
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Es gibt auch andere Menschen, die mehr Vertrauen zu den Eltern haben, als zum eigenen Partner. Ich will meine Eltern gar nicht ausschliessen, aber ich möchte ihnen nicht mehr zu muten, dass sie sich um die Angelegenheiten ihres Kindes kümmern müssen. Sie sind nicht mehr die jüngsten und haben ihren Job ganz toll gemacht. Ich hatte immer Vertrauen in meinen Partner, dass er sich um die Finanzen der Kinder kümmert, falls ich es nicht mehr kann. Da mache ich mir keine Sorgen. :Huhu: |
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Ob die Versicherungen zahlen, ist ja nochmal ein ganz anderes Thema. Aber im 'Ernstfall' müssen alle wissen, was sie zu tun haben. Meine Erfahrung sagt, dass nämlich im Regelfall keiner einen Plan hat, weil es entweder plötzlich passiert oder sich die Betroffenen im Vorfeld nicht mit dem eigenen Tod auseinandersetzen wollen. Und dann ist der Huddel erstmal groß... |
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Bin schwer beeindruckt wie toll ihr das alle macht!
Und merke gleichzeitig das ich da noch eine Baustelle offen habe. Ich fände es großartig wenn jemand seinen "Notfallplan" stichpunktartig als Muster hier reinstellen könnte. Das würde mir die Arbeit abnehmen und wir könnten mit Hilfe der Schwarmintelligenz des Forums den Musternotfallplan verbessern. Hab gerade mal schnell was gegoogelt als Startpunkt: (Quelle: Wikipedia) Zitat:
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So etwas kann man in einer Vorsorgevollmacht festlegen, d.h. wem darf immer Auskunft gegeben werden und wer darf Geschäfte tätigen. Wenn der Partner nach einem Unfall im Krankenhaus liegt und nicht selbst etwas regeln kann, dann hilft einem die Ehe nichts. Pauschal darf ein Kind oder ein Ehepartner nicht automatisch etwas für jemand anderen entscheiden. Eine Vorsorgevollmacht regelt WER handeln soll, wenn ich es nicht mehr selbst tun kann. Eine Patientenverfügung regelt WAS geschehen soll, wenn ich unheilbar erkrankt bin. Letztere nimmt oft die Last der Entscheidung Geräte endgültig abzuschalten von den Schultern der Angehörigen. |
Hallo Amis,
meine Mädels und mein Testamentverwalter wissen, wo alle wichtigen Unterlagen sind. Ich habe eine Bankvollmacht für den Todesfall bei der Bank hinterlegt, damit Rechnung bezahlt werden können. Alle wichtigen Unterlagen (Geburtsurkunden, Versicherungen, Testamentusw) sind an einer bekannten Stelle. Meine Töchter sind volljährig, deshalb habe ich alles mit ihnen besprochen. Meine Vertrauensperson hilft im Notfall meinen Töchtern bei der Abwicklung aller Formalitäten. Allerdings habe ich vor kurzem einen interessanten Bericht gesehen und da ist mir aufgefallen, dass ich mein Password für den Emailaccount noch hinterlegen muss. :Huhu: |
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