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3-rad 31.01.2014 16:29

Zitat:

Zitat von goetzi (Beitrag 1008371)
..

wenn ich du gewesen wäre, hätte er mindestens einen Blechschaden davongetragen

goetzi 31.01.2014 16:44

Zitat:

Zitat von sybenwurz (Beitrag 1008427)
Nötigung mit Unfallfolge und Personenschaden mit anschliessender Fahrerflucht.
Ich würde mal vermuten, dass da eher nix eingestellt wird...

Wenn das so wäre, bin ich erst einmal beruhigt. Denn in meinen Augen war dies alles andere als ne Kleinigkeit. Wenn einer hinter einem beschleunigt und im letzten Moment abbremst..... das dann mehrfach..... als schutzloser Radfahrer ohne Knautschzone, ist man hilflos ausgeliefert.... und ja, ich hatte in dem Moment Angst um mein Leben.

titansvente 31.01.2014 16:54

Erstmal Gute Besserung für die äusserlichen Blessuren und dass Du das Erlebnis auch psychisch gut verdaust :Blumen:
In so ner Situation kann einem schon Angst und Bange werden... :(

Zitat:

Zitat von 3-rad (Beitrag 1008428)
wenn ich du gewesen wäre, hätte er mindestens einen Blechschaden davongetragen

Mit sowas wäre ich vorsichtig :Huhu:
Weisst Du, was für´n da Psychopath in dem Auto sitzt :confused:
Ein Kollege und ich wurden mal auf der Autobahn aus nem fahrenden Auto heraus mit ner Knarre bedroht - keine Ahnung, ob die echt und geladen war oder nicht - weil die Typen sich rowdyhaft benommen, mit hoher Geschwindigkeit rechts überholt und wie besessen gedrängelt und wir ihnen den Vogel gezeigt haben.
Da sind die ganz nah an uns ran, Fenster runter und die Stanze aus´m Fenster.

Da guckt Dir aber der Bolzen hinten raus :Nee:

In so ner Situation würde ich alles unterlassen, was die Situation eskalieren lässt :Huhu:
Wenn´s geht die Flucht ergreifen, das ärgert die am meisten, weil sie einem nicht folgen und sich rechen können.

Ich würde die Anzeige ebenfalls weiter verfolgen und nen Anwalt einschalten. Evtl. ist der Typ schon einschlägig bekannt...

sybenwurz 31.01.2014 16:54

Zitat:

Zitat von goetzi (Beitrag 1008433)
Wenn das so wäre, bin ich erst einmal beruhigt. Denn in meinen Augen war dies alles andere als ne Kleinigkeit. Wenn einer hinter einem beschleunigt und im letzten Moment abbremst..... das dann mehrfach..... als schutzloser Radfahrer ohne Knautschzone, ist man hilflos ausgeliefert.... und ja, ich hatte in dem Moment Angst um mein Leben.


Ich würde sagen, das kommt drauf an, wie du der Rennleitung die Sache geschildert hast

'Am Spiegel abstützen müssen' klingt da zB. nedd so prall wie 'geschnitten worden, mitm Spiegel gestreift und gestürzt'...:-((
Dann wärs natürlich auch sinnvoll gewesen, die Cops direkt vom Unfallort aus anzurufen und mit dem Auftrag, n paar Sanitäter mitzubringen.

KalleMalle 31.01.2014 17:00

Ne krasse Geschichte ist es allemal. Es wäre natürlich interessant zu wissen, was die Gegenseite denn bei der Polizei so zu Protokoll gegeben hat.
In jedem Falle ist es aber für denjenigen schon mal eher unangenehm, wenn er sich wg. seines Verhaltens überhaupt mit der Polizei rumschlagen muß.

Mir ist vor einigen Jahren mal was ähnliches passiert (jedoch ohne Sturz) und nach einigen weiteren Aktionen, die alle ne Spur harmloser waren ist mir klar geworden, daß man halt immer auf einen treffen kann, der hinterm Lenkrad völlig austickt und einen dann vor lauter Wut stumpf übern Haufen fährt. An seiner Karre sind dann ein paar Kratzer und Beulen, die auch noch die Versichrung zahlt - als Radfahrer hingegen biste im Zweifel tot.

Daraufhin habe ich beschlossen extrem defensiv zu fahren, im Zweifel mal eher zurückzuziehen anstatt draufzuhalten (auch wenn ich ganz klar Vorfahrt hätte) und jegliche Provokation zu unterlassen. (Klappt leider nicht immer :) )

Ich habe festgestellt, daß sich die Häufigkeit solcher Konfrontationen bei meinen Ausfahrten dadurch ganz erheblich reduziert hat. :cool:

Rhing 31.01.2014 17:06

Kann ich mir vorstellen, dass Dir der Axxx auf Grundeis gegangen ist. Ansonsten:

Bei Blechschaden kommt die Rennleitung nicht unbedingt und nimmt den Unfall auch nicht unbedingt auf. Das sollte aber bei ner Körperverletzung so sein. Ob eingestellt wird, weil kein öffentliches Interesse vorliegt, kann ich nicht sagen. Als ich - lang, lang ist's her - in der Referendarausbildung bei der Verkehrsabteilung der STA war, gab's ne Verfügung, dass bei fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr nicht wegen mangelnden öffentlichen Interesses eingestellt werden darf. Keine Ahnung, ob das heute noch so ist, manches deutet drauf hin, dass sich das geändert hat.

Einstellung wegen nicht hinreichenden Tatverdachts könnte allerdings schon passieren, weil der Sachverhalt nicht mit einer für eine Verurteilung hinreichenden Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden kann. Es steht halt Aussage gegen Aussage. Es kommt natürlich auch drauf an, ob und wie er sich einlässt. Sagt er nix, isses schlecht, weil andere Abläufe denkbar sind. Sagt er was, müsste seine Version plausibel sein. Dafür könnte der Vorgang aber zu komplex sein. Da wäre ja schon die Frage zu stellen, wie er neben Dich kommt und ausreichend Sicherheitsabstand gehalten hat. Und veraxxxen lässt sich keiner gerne, da können die Schwarzkittel schon ziemlich ungemütlich werden.

Hab mal während der Ref.Zeit die Sache gehabt, dass ein dynamischer junger Mann auf der Autobahn mit 120 gefahren ist. Blöd war, dass er dort nur 80 fahren durfte und noch blöder, dass er geblitzt wurde. Entweder er hatte schon reichlich Vorpunkte oder es waren über 120, jedenfalls stand Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis an. Der junge Mann wusste sich zu helfen: Ein Kumpel ist gefahren, ja klar. :liebe053: Der wird auch als Zeuge zum Termin geladen, kommt auch und sagt wunschgemäß aus. ;) Die Richterin hat dann den Termin unterbrochen, sie wollte weiter ermitteln. :confused: Die hat dann die Stempelkarte vom Arbeitgeber angefordert und - komisch - danach hat der Kumpel gearbeitet. :Cheese: Der Kumpel hatte dann die Wahl zwischen Betrug des Arbeitgebers und falscher uneidlicher Aussage. :dresche
So'n Aufwand wird aber wirklich nicht immer getrieben.

Rhing 31.01.2014 17:09

Zitat:

Zitat von KalleMalle (Beitrag 1008444)
Ne krasse Geschichte ist es allemal. Es wäre natürlich interessant zu wissen, was die Gegenseite denn bei der Polizei so zu Protokoll gegeben hat. ...

Ein RA könnte Akteneinsicht nehmen, d.h. ne Kopie fertigen.

anneliese 31.01.2014 17:27

Zitat:

Zitat von Carlos85 (Beitrag 1008403)
Erklär mal. Hab ne Hero3+ und von Dashcam Modus hör ich grad das erste mal.

Klick. Seite 35. Videoschleife.


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