| neonhelm |
07.01.2014 11:59 |
Quelle: IAB
Zitat:
Zitat von IAB
Der Auftrag
Das Korsett hält uns schlank, schützt vor unnötigem Ballast. Zwischen 1969 und 1998 regelte das Arbeitsförderungsgesetz (AFG) den gesetzlichen Auftrag des IAB. Seit das AFG in das Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) übernommen wurde, sind die Paragrafen 280 und 282 SGB III für uns maßgeblich. Erweitert wurde dieser Auftrag erst in jüngster Zeit. Denn neben dem SGB III wird die Arbeit des IAB nun auch durch den Paragrafen 55 des SGB II bestimmt. Wir untersuchen jetzt nicht nur die vielfältigen Wirkungen der Instrumente der Arbeitsförderung, sondern auch die Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende. Dieses Doppelleben macht das Arbeiten am IAB besonders spannend.
|
Ja, ja, das Korsett hält uns schlank... :Lachanfall:
...und spätestens beim Doppelleben denkt man sich: 'Kein Wunder, dass die ein bisschen schizophren sind...' :Lachen2:
Das schreiben Menschen, die von unser aller Kohle bezahlt werden. Genauso, wie jeder ALGII-Bezieher auch! Und bei solchen Aussagen weiß ich ehrlich gesagt nicht, wessen Doppelleben mir lieber ist...
Oh mein Gott, ich kann nicht mehr....:Lachanfall: :Lachanfall: :Lachanfall:
|