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sbechtel 23.12.2013 22:16

Zitat:

Zitat von Scotti (Beitrag 994138)
Hatten wir das von Heise schon:

Landgericht Hamburg haut Pornoabmahnern auf die Griffel

Sind ein paar nette Links drin

Glaube nicht. Am besten gefällt mir das Zitat: "Stöhnen drang bis in den Bundestag." :Cheese:

sbechtel 16.01.2014 19:17

http://www.zeit.de/digital/internet/...-untergetaucht

Es wird immer besser :Lachanfall::Lachanfall::Lachanfall:

Lui 18.01.2014 02:34

Ich habe gestern eine Website entdeckt wo man unendlich viele TV Serien durch Stream schauen kann, wie bei Youtube.

Jetzt frage ich mich ob das Schauen der Vids illegal ist. Was ich nicht verstehe ist, wenn ja, wieso ist das Schauen von Youtube Videos nicht illegal?

Hafu 18.01.2014 08:06

Zitat:

Zitat von Lui (Beitrag 1002945)
Ich habe gestern eine Website entdeckt wo man unendlich viele TV Serien durch Stream schauen kann, wie bei Youtube.

Jetzt frage ich mich ob das Schauen der Vids illegal ist. Was ich nicht verstehe ist, wenn ja, wieso ist das Schauen von Youtube Videos nicht illegal?

Die Nutzung von nicht lizenzierten Streaming-Plattformen wie Kinokiste etc. ist illegal, das sagt eigentlich schon der gesunde Menschenverstand.

Allerdings ist es bisher straffrei für Nutzer und die Rechteinhaber der dort gezeigten Videos mussten sich bislang hinsichtlich Abmahnung, Klagen etc. an den Betreibern solcher Plattformen wenden, was -magels Masse, und auch weil die Betreiber meist physisch von außerhalb Deutschlands aus agieren, wesentlich weniger lukrativ ist, als das bei Filesharing-Fällen bislang sehr einträgliche serienmäßige Abmahnen von Usern.

Youtube zahlt entweder den Rechteinhabern der dort zu sehenden Videos einen gewissen Anteil der auf der Plattform erzielten Werbeeinnahmen oder die Nutzer haben für die erstellten und hochgeladenen Videos die Nutzungsrechte im Kleingedruckten auf Youtube übertragen.

gollrich 18.01.2014 09:07

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1002954)
Die Nutzung von nicht lizenzierten Streaming-Plattformen wie Kinokiste etc. ist illegal, das sagt eigentlich schon der gesunde Menschenverstand.

Sie redet aber von TV Serien, dabei handelt es sich meist um TV Mitschnitte, nicht um DVD Ripps... da sieht die Rechtslage ganz anders aus....
Wenn es sich noch um Amerikanische Serien handelt die im Orignal gezeigt werden und noch nicht ein mal in Deutschland gezeigt wurden , betritt man noch einmal eine ganz andere Grauzone.... die bisher noch von keinem "Rechteinhaber" betreten wurde, wahrscheinlich aus der Angst dort einen für Sie schlechten Präzedenzfall zu schaffen...
Daher ist das eben nicht so einfach "Illegal" ;)

Hafu 18.01.2014 11:40

Zitat:

Zitat von gollrich (Beitrag 1002962)
Sie redet aber von TV Serien, dabei handelt es sich meist um TV Mitschnitte, nicht um DVD Ripps... da sieht die Rechtslage ganz anders aus....
Wenn es sich noch um Amerikanische Serien handelt die im Orignal gezeigt werden und noch nicht ein mal in Deutschland gezeigt wurden , betritt man noch einmal eine ganz andere Grauzone.... die bisher noch von keinem "Rechteinhaber" betreten wurde, wahrscheinlich aus der Angst dort einen für Sie schlechten Präzedenzfall zu schaffen...
Daher ist das eben nicht so einfach "Illegal" ;)

Wenn jemand ein Medium auf seine Website stellt, für das er keine Verwertungsrechte besitzt, begeht er einen Copyrightverstoß, für den er haftbar gemacht werden kann, völlig egal, ob das jetzt ein Kinofilm, eine TV-Serie, ein Foto eines anderen Fotografen oder ein längerer Text ist.

und derjenige, der ein solches Medium bewust nutzt und nicht nur zufällig mal drauf klickt, handelt natürlich auch illegal, daran besteht auch beim Deutschen Recht kein Zweifel. Allerdings muss ein Rechteinhaber im Zivilrecht zur Durchsetzung von Ansprüchen gegen Nutzer solcher Plattformen ( und nicht nur gegen Anbieter/ Betreiber illegaler Plattformen) eben auch den ihm entstandenen Schaden schlüssig vor Gericht beweisen und hier wird es in der Rechtspraxis eben schwierig.
Der entstandene Schaden/ entgangene Gewinn durch einen illegal angesehenen Film ist zu gering, als dass es gerechtfertigt ist, für einen solch geringen Schaden den Datenschutz auszuhebeln und über die Staatsanwaltschaft und die Provider die ip-Adressen konkreten Benutzern zuordnen zu lassen.

HendrikO 18.01.2014 11:55

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1002999)
und derjenige, der ein solches Medium bewust nutzt und nicht nur zufällig mal drauf klickt, handelt natürlich auch illegal, daran besteht auch beim Deutschen Recht kein Zweifel.

Ob ich illegal handel, wenn ich auf Youtube ein Video sehe, daß dort illegal hochgeladen und von der Kontrolle noch nicht entdeckt wurde, daran bestehen sehr wohl Zweifel. Ich muß meinen Urheberrechtsverstoß ja auch erkennen können. Bei Youtube, die ja u.a. Gebühren an die GEMA abführe, kann ich mich eigentlich darauf verlassen, nicht illegal zu agieren.

FidoDido 18.01.2014 12:13

Deswegen geht es ja auch nicht um YouTube oder ähnliche etablierte Plattformen, auf denen auch massig nutzergenerierter Inhalt zu finden ist, sondern um Webseiten, auf denen z.B. ausschließlich aktuelle Serien und/oder Kinofilme für Nüsse gestreamt werden.

Das ist halt immer Ermessenssache, im Grunde aber nur schwierig in Worte zu fassen. Man merkt ja eigentlich relativ schnell, wenn man irgendwo landet, wo das Angebot zu gut ist, um für kostenlos noch legal zu sein.
Wenn man dann im Fall des Falles vor Gericht glaubhaft darlegen kann, weswegen man der Ansicht war, dass man nicht wissen konnte, dass die Seite gegen Urheberrechte verstößt, passiert da auch nichts.

Ein weiterer Hinweis ist meistens auch eine Top-Level-Domain aus Ländern, in denen man sehr einfach und anonym Adressen anmelden kann, z.B. Königreich Tonga (*.to), Kokosinseln (*.cc) o.ä.


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