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Thorsten 29.11.2013 18:41

Selbstverständlich kann man sich das von jeder gewünschten Perspektive passend hinkonstruieren. Aber willst du jemandem, der gegen Poller fährt, unterstellen, dass er erst während der Probefahrt auf die Idee gekommen ist, dass er das Rad auch billiger kriegen könnte :Lachen2:?

tandem65 29.11.2013 18:42

Hi LidlRacer,

Zitat:

Zitat von LidlRacer (Beitrag 985548)
Das ist nicht trivial. Hier wird für vergleichbare Fälle mit Auto-Probefahrten detailliert diskutiert, unter welchen Umständen es Diebstahl, Betrug oder Unterschlagung ist:

das ist für die Versicherung immer noch egal. Fakt ist daß auch Betrug/Unterschlagung nur unwirtschaftlich zu versichern sind an dieser Stelle. Das was da abgelaufen ist, ist mit Sicherheit nicht versichert gewesen, da es kein schwerer Diebstahl z.B. mit Schloß knacken war.

noam 29.11.2013 18:48

Zitat:

Zitat von Thorsten (Beitrag 985541)
StGB § 242
Diebstahl

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

wenn es denn alles so simpel wäre. leider ist jedes Tatbestandsmerkmal wieder in sich definiert. Und beim Diebstahl ist die Wegnahme aufgegliedert in Bruch fremden Gewahrsams und Begründung neuen Gewahrsams und gerade hier hat die Rechtsprechung ziemlichen Interpretationsspielraum. Die relativ einfach zu definierende rechtswidrige Zueignungsabsicht, die für den Laien sehr wichtig erscheint, bekommt hier leider nur einen Tribünenplatz.

Thorsten 29.11.2013 19:07

Da hat jede Berufsgruppe wohl ihren eigenen Tick, der außerhalb dieser Gruppe schwer nachvollziehbar ist. Einem Arzt darf man nicht einfach mit einem verstauchten Knöchel kommen, einem IT'ler nicht mit einem abgestürztem Programm und einem Juristen nicht mit einem geklauten Fahrrad. Stimmen tut an den Aussagen nur Knöchel, Programm und Fahrrad. Aber weder verstaucht, noch abgestürzt, noch geklaut, Trotzdem tut der Knöchel weh, das Prgramm nichts mehr und das Fahrrad ist weg ;).

noam 29.11.2013 19:16

so siehts aus :Huhu:

FidoDido 29.11.2013 20:34

@Thorsten: geiler Post, gut auf den Punkt gebracht :Cheese:

noam 29.11.2013 21:13

Zitat:

Zitat von Thorsten (Beitrag 985557)
Da hat jede Berufsgruppe wohl ihren eigenen Tick, der außerhalb dieser Gruppe schwer nachvollziehbar ist. Einem Arzt darf man nicht einfach mit einem verstauchten Knöchel kommen, einem IT'ler nicht mit einem abgestürztem Programm und einem Juristen nicht mit einem geklauten Fahrrad. Stimmen tut an den Aussagen nur Knöchel, Programm und Fahrrad. Aber weder verstaucht, noch abgestürzt, noch geklaut, Trotzdem tut der Knöchel weh, das Prgramm nichts mehr und das Fahrrad ist weg ;).

achso,

und am Ende kommt dann der Versicherungsmann, der moralisch für den Schaden aufkommen müsste, und legt sich die Wahrheit so zurecht, dass das Unternehmen nicht für den entstandenen Schaden, Verletzung, etc aufkommen muss

sybenwurz 29.11.2013 23:13

Zitat:

Zitat von LidlRacer (Beitrag 985548)
Das ist nicht trivial. Hier wird für vergleichbare Fälle mit Auto-Probefahrten detailliert diskutiert, unter welchen Umständen es Diebstahl, Betrug oder Unterschlagung ist:
Probefahrt: Der kleine, feine Unterschied

Naja, Auto(ver)kauf von Privat iss ne easy Geschichte. Wer da nicht mitfährt, wenn ein Interessent verschwindet, dem ist in meinen Augen nimmer zu helfen.
Beim Motorrad (oder Fahrrad) siehts schon anders aus...


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