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Oscar0508 23.08.2013 12:12

Gelten für private Verkäufe die Rn so, dass man falsche Angaben machen kann? Du hattest dich doch so auf den Rahmen gefreut!

snigel 23.08.2013 12:31

wir haben doch nen Anwalt hier irgendwo rumlaufen im Forum oder?!

Aber generell aus dem Stehgreif hast du einen Anspruch auf Gewährleistung sofern die Angaben die der Verkäufer (auch Privatverkauf) gemacht hat falsch sind! Kannst es sogar zurückgeben da die eigenschaften nicht dem entsprachen wie abgemacht.

Falls noch genauer drauf eingengangen werden soll kannst ja noch mal bescheid sagen. Da hilft bestimmt noch mehr weiter und so groß ist das BGB ja auch nicht ;)

la_gune 23.08.2013 13:35

Was soll ich da mit Anwalt drohen. Macht doch keinen Sinn und kostet wenn es blöd läuft nur unnötig Geld...

Wenn das Schaltauge jetzt ab wäre und der Beam im Eimer, ok. Dann hätte er aber mir auch vorhalten können, dass er es persönlich übergeben hat und ich blind war.

Das mit der Gabel ist ärgerlich, aber die neuen (langschenkeligen) Bremsen sind schon da. Zudem hat man mir ja eine schicke Gabel angeboten... Das Schaltauge sollte ein Fachmann richten können und der Rest ist halt persönliches Pech. :(


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